Antrag
Antrag zur Änderung der Plakatierungsverordnung
Sehr geehrte Herr Bürgermeister,
liebe Stadtratskolleginnen und Stadtratskollegen,
Situationsbeschreibung:
Im Wahlkampfgeschehen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu einem erhöhten Müllaufkommen wegen unkontrolliertem Plakatierungsverhalten der einzelnen Parteigruppierungen. Durch eine verbesserte Plakatierungsverordnung der Stadt Grafing soll in Zukunft die Umweltbelastung verringert werden und eine negative Beeinträchtigung unseres Ortsbildes durch übermäßiges Plakatieren vermieden werden.
IST-Zustand:
- Es werden bis zu 8 Wochen vor den jeweiligen Wahlen insgesamt 14 städtische Tafeln an fest definierten Standorten in der Stadt und den Ortsteilen Grafings aufgestellt. Die Verwaltung hat am 05.11.2013 eine geänderte Plakatierungsverordnung erlassen und lässt diese wie bisher den jeweiligen Parteigruppierungen zukommen. In dieser ist festgelegt, wie viele Anschläge die jeweilige Partei an der jeweiligen Tafel anbringen darf.
- Zusätzlich dürfen im Stadtgebiet (außer Marktplatz) 40 doppelseitige Anschläge pro Partei verteilt und plakatiert werden.
- Für Veranstaltungen dürfen zusätzlich 10 doppelseitige Anschläge pro Partei verteilt und angebracht werden, die zeitnah nach der Veranstaltung wieder entfernt werden müssen.
Aktuelle Standorte der Plakattafeln (14):
Marktplatz Süd | Bahnhofstraße |
Marktplatz Nord | Stadtpark |
Wasserburger Straße | Bahnhofstraße Museum (weg) |
Münchener Straße | Tegernauer Str./ Einmündung Inntalstr. |
Griesstraße | Grafing Bahnhof |
Gartenstraße | Straußdorf |
Kapellenstraße | Elkofen |
SOLL-Zustand:
Die Siedlungs- und Baustruktur der Stadt und ihrer Ortsteile hat sich in den letzten Jahren durch verschiedene Bautätigkeiten verändert. Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, sollen die vorhandenen, städtischen Plakatierungsplätze um die folgenden Standorte ergänzt werden.
Neue Standorte für Plakattafeln (12):
Wiesham | Hesselfurt |
Öxinger Platz | Goldberg |
Hans-Eham-PlatzBergstraße | Bergstraße |
Nettelkofen | Freibad/ Eishockeystadion |
Unterelkofen | Eisendorf |
Schönblick | Grafing Bahnhof umstellen direkt am Bahnhof |
Schammach |
Feste Zuteilung von Plakatplätzen:
In der Vergangenheit kam es bei der Plakatanordnung auf den Tafeln gelegentlich zu Missverständnissen und zur „Überplakatierung“. Dieses Ärgernis und die damit einhergehende Materialverschwendung kann durch ein geordnetes System mit fest definierten Plakatplätzen vermieden werden, wie in nachfolgender Grafik schematisch dargestellt.
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| 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
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| 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
Die Zuteilung der Plakatplätze am jeweiligen Standort erfolgt durch die Stadtverwaltung mittels Losverfahren
Die Verteilung der Plakatplätze für jede Plakatwand wird separat ausgelost
Anschaffung neuer öffentlicher Plakatwände
Die aktuell vorhandenen Plakattafeln sollen gegen moderne und leichtgewichtige Modelle ausgetausch werden. Dadurch soll den Mitarbeitern des Bauhofs die Arbeit erleichtert werden und das Stadtbild entsprechend gewahrt bleiben.
Weitere Regelungen zur Plakatierung:
Das Anbringen von weiteren Plakaten (einseitig oder doppelseitig) im Stadtgebiet ist nicht erlaubt. Die bisherige Genehmigung zum Aufstellen von 40 weiteren Plakaten entfällt. Dadurch soll das Müllaufkommen verringert werden und dem Plakatvandalismus begegnet werden.
Für Veranstaltungen ist das Anbringen von 10 doppelseitige Anschläge erlaubt.
Die Plakate sollen aus umweltfreundlichem Material bestehen. Hohlkammer-Plakate müssen nach dem Gebrauch aus Umweltschutzgründen fachgerecht recycled werden.
Antrag:
Der Stadtrat möge die vorgeschlagene Änderung der Plakatierungsverordnung beschließen und die Verwaltung mit der Machbarkeitsprüfung und Umsetzung beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Max E. Graf v. Rechberg
Fraktionsvorsitzender
Thomas Huber, MdL
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Florian Wieser
Ortsvorsitzender