Artikel vom 13.02.2017
Max E. Graf v. Rechberg
Fraktionsvorsitzender
Thomas Huber, MdL
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Josef Carpus Fraktionsvorsitzender Ortsvorsitzender
Antrag
ÜBERPRÜFUNG DER BARRIEREFREIHEIT IN GRAFING
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
liebe Stadtratskolleginnen und Stadtratskollegen,
nach den Zielvorgaben der Bayer. Staatsregierung soll Bayern im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten ÖPNV bis 2023 barrierefrei sein. Dazu hat sie im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit im staatlichen Bereich eine Bestandserhebung durchgeführt und die Handlungsfelder (u.a. Mobilität, Bildung und Staatliche Liegenschaften) festgelegt, die Zug um Zug fortgeschrieben und umgesetzt werden. Der Freistaat nimmt damit in seinem Bereich seine Verantwortung war. Um das Ziel flächendeckend in Bayern umzusetzen, ist jede Kommune selbst gefordert, hier tätig zu werden. Die Schaffung von Barrierefreiheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der jede politische Ebene als auch Unternehmen wie die DB (für ÖPNV und Bahnhöfe) in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich mitarbeiten müssen.
Neben den Barrieren in den „Köpfen“ schränken physische Barrieren in den Kommunen die Mobilität von Menschen mit Behinderungen, von älteren Mitbürgern (z.B. mit Gehhilfe) sowie von Familien (z.B. mit Kinderwagen) ein und beeinträchtigen dauerhaft die Teilhabe am öffentlichen Leben.
Wir bitten die Stadt Grafing, in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat und der Behindertenbeauftragten die aktuelle Situation zur Erreichung der Barrierefreiheit im öffentlichen kommunalen Raum in Grafing zu überprüfen. Ein Aktionsplan für das weitere Vorgehen sollte nach Möglichkeit unter Einbeziehung von Experten, örtl. Verbänden bzw. Interessenvertretungen und den Bürgerinnen und Bürgern erstellt werden. Für die Umsetzung von vorgeschlagenen Maßnahmen sind Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Zu achten ist insbesondere auf,
- Kommunale/öffentliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind (z.B. Schulen, Veranstaltungsräume, Kinderbetreuungseinrichtungen,..) sowie städtische Wohnungen; erforderlich sind u.a. barrierefreie Eingangsbereiche u. Sanitärräume, automat. Türöffnungsanlagen, Fahrstühle oder ein doppelter Handlauf in Treppenhäusern, wo ein Lifteinbau nicht mehr möglich ist;
- Ebene Beläge bei Gehwegen und integrierten Straßenbereichen
- Absenkung der Gehwege an markanten Querungen über die Straßen
- Information und Kommunikation (u.a. Barrierefreies Internetangebot der Stadt)
- Fortbildung der Beschäftigten zur Stärkung der Sensibilität für dieses Thema
Grundlage sind die Normen nach DIN 18040-1 und 18040-2 unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen für Rollstuhlfahrer.
Für den Personenkreis mit Schwerbehindertenausweisen und der zusätzlichen Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, sollten ausreichend Behindertenparkplätze bei allen öffentlichen Einrichtungen ausgewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Max E. Graf v. Rechberg Thomas Huber, MdL Josef Carpus
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender Ortsvorsitzender