Ortsverband Göggingen

Über uns

Herzlich Willkommen bei der CSU Göggingen!

Überzeugen Sie sich von unserer Politik "Näher am Menschen". Wir freuen uns auf Sie. Für Fragen und Anregungen steht Ihnen unser Ortsvorsitzender, Matthias Fink, gerne zur Verfügung.

Unser Vorstand

Ortsvorsitzender Matthias Fink

Matthias Fink, Habsburgstraße 42a, 86199 Augsburg, Tel: 0179 2 98 45 38, matthias.fink[at]csu-goeggingen.de

Unsere stellvertretenden Ortsvorsitzenden 2023-2025

  • Raluca Sander
  • Philipp Huber  
  • Alexander Scheurer

Schatzmeister:

  • Florian Schultes 

Schriftführerin:

  • Christina Düll

Digitalbeauftragter:

  • Florian Nowadnick

Neumitgliederbeauftragte:

  • Ingrid Fink

JU-Vorsitzender:

  • Dominik Weishaupt

Kassenprüferin:

  • Friederike Fink

Weitere Mitglieder des Vorstands:

  • Ulrich Zuth
  • Peter München
  • Christian Schumacher
  • Frank Pintsch
  • Verena Roskowetz
  • Martin Sigl
  • Stefan Schaller

Kooptierte Vorstandsmitglieder:

  • Tanja Geitz
  • Janosch Roskowetz
  • Helmut Bersch
  • Karl-Heinz Seidenspinner
  • Werner Karner
  • Georg Engelhardt

 

(Stand: 08/2024)

Unsere Mandatsträger

Matthias Fink, Stadtrat

Matthias Fink, Habsburgstr. 42a, 86199 Augsburg, Tel: 01792984538, matthias.fink [at] csu-goeggingen.de

Junge Union Göggingen

Hand in Hand arbeitet die Gögginger JU zusammen mit der CSU! Sie versteht sich als Ideengeber der großen Schwester und macht, wo es nötig ist, auf Missstände aufmerksam.

Unser Vorstand in der Wahlperiode 2023-2025: 

Vorsitz:  Dominik Weishaupt
Stellvertreter:  Janosch Roskowetz, Christina Düll, Florian Nowadnick
Schriftführer: Martin Sigl
Schatzmeister: Philipp Huber

Du hast Lust dich in der JU zu engagieren?
Dann besuche doch die Homepage der JU Augsburg oder auf unserer Facebook-Seite.

Hier findest du Infos zu viele Informationen zu spannenden und spaßigen Veranstaltungen. Komm einfach vorbei, wir freuen uns!

Falls du eine Frage hast, kannst du uns gerne auch per Mail kontaktieren: ju-goeggingen@mail300.de

Unterstützen Sie Ihre CSU Göggingen

Wie jede Partei sind auch wir in der CSU Göggingen auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Nur so ist eine Politik im Geiste der Demokratie und der CSU möglich. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Spende. Jeder Betrag ist willkommen.

Unsere Bankverbindung lautet:

Bank:Augusta-Bank

IBAN: DE67 7209 0000 0006 0117 99

BIC: GENODEF1AUB

 

Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen zeitnah eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger.

Vielen Dank!

 

Hinweise zur Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende:

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

  • Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
  • Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €/3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
  • Weitere 1.650,- €/3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.

Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie oben beschrieben erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.

Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.

Spenden und Mandatsträgerbeiträge an die CSU Bayern oder eine oder mehrere Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Landesschatzmeister der CSU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Landesschatzmeister, Prof. Thomas Bauer, Nymphenburger Straße 64, 80335 München)

Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.