Artikel vom 04.02.2017
Ausschuss einstimmig für Bocklet-Antrag
DB Regio an vertragliche Verpflichtungen erinnert
Der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags hat auf seiner heutigen Sitzung einstimmig einen Antrag von Landtagsvizepräsident Reinhold Bocklet verabschiedet, der die Praxis der S-Bahn München GmbH verurteilt, bei Verspätungen von S-Bahn-Zügen einzelne Halte ausfallen zu lassen. Dies sei „kein probates Mittel zur Wiederherstellung der Fahrplanstabilität“, heißt es in dem beschlossenen Text.
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) als Auftraggeberin wird darin aufgefordert, bei der DB Regio als beauftragtem Verkehrsunternehmen darauf hinzuwirken, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wozu insbesondere auch die pünktliche Bedienung der Halte gehört. Der Verspätungsabbau und die Systemstabilisierung nach Störfällen muss danach, soweit betrieblich möglich, durch Ersatzzüge, notfalls durch ältere Fahrzeuge vom Typ ET 420, die zwischen den Außenästen und dem Hauptbahnhof bzw. dem Ostbahnhof verkehren können, sichergestellt werden.
Als Mindestleistung fordern die Abgeordneten, dass im Fall des Auslassens einer Station die Fahrgäste im Zug und auf dem Bahnsteig rechtzeitig über Durchsagen informiert werden. In der Aussprache zeigte sich, dass es zum Abbau von Verspätungen im S-Bahnsystem lediglich die Mittel des Zugausfalls, der vorzeitigen Wende oder des Auslassens einzelner Halte gibt. Alle diese Mittel sind aus Sicht des betroffenen Fahrgastes mit Unannehmlichkeiten verbunden.
Aus Sicht des Eisenbahnverkehrsunternehmens S-Bahn München muss das Gesamtsystem angesichts weiter steigender Fahrgastzahlen und stetig wachsender Fahrplanangebote beherrschbar gehalten werden, um Großstörungen zu vermeiden und den Aufbau von Verspätungen in der Stammstrecke in einem bewältigbaren Rahmen zu halten, nachdem die Münchner S-Bahn-Stammstrecke als die am dichtesten befahrene Eisenbahnstrecke in Europa gilt. Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass es keinen Königsweg zur Lösung des Problems gibt, solange nicht die 2. Stammstrecke zur Verfügung steht. Zwar würden ausgefallene Leistungen der S-Bahn vom Freistaat nicht bezahlt. Damit dürfe man sich aber politisch nicht zufriedengeben, wurde betont, da davon der einzelne Fahrgast keinen Nutzen habe.
Nachdem von Seiten der DB AG im Zusammenhang mit dem Landtags-Antrag darauf hingewiesen worden ist, dass z.B. im Juni 2016 bei über 20.000 Zugfahrten im S-Bahn-Gesamtnetz die S-Bahn in weniger als 20 Fällen an Halten durchgefahren sei, verwies Bocklet auf Aufzeichnungen der Rechtsanwältin und CSU-Ortsvorsitzenden von Egenhofen, Gabriele Dietrich, denen zufolge allein im Monat Januar 2017 an 12 Tagen im Berufsverkehr auf der S 3 vormittags und spätnachmittags 53 S-Bahnausfälle stattgefunden hätten.
MdL Bocklet dazu: „Ein solches Ausmaß an Störungen im S-Bahn-Verkehr darf im Interesse der Fahrgäste nicht hingenommen werden.“ Angesichts des einstimmigen Beschlusses im Wirtschaftsausschuss ist davon auszugehen, dass auch das Landtagsplenum in Kürze diesem Votum folgen wird.