Artikel vom 10.11.2020
Feuerwehr Fischbach
Feuerwehrhäuser und Fahrzeugbeschaffung
Ein Großteil der Sitzung des Gemeinderats am 10. November 2020 nahmen Themen der Feuerwehr ein.
Für die Feuerwehr Fischbach ist die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs notwendig, welches ein heute schon 33 Jahre altes Fahrzeug ersetzen muss. Ersetzt werden soll hierbei das vorhandene Tanklöschfahrzeug durch ein neues Tanklöschfahrzeug auf modernem Stand. Wesentliche Änderungen des modernen Fahrzeugs sind dann ein größerer Wassertank und mehr Sitzplätze. Beides wird im Einsatzgebiet der Feuerwehr Fischbach dringend benötigt und stellt auch im gesamten Gemeindegebiet eine schnelle Versorgung mit Wasser sicher. Die zu erwartende Beschaffungszeit beträgt knapp zwei Jahre.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für den Beginn des Beschaffungsverfahrens und zeigte damit auch die Anerkennung den Ehrenamtlichen der Feuerwehren gegenüber.
Ein zweites, durchaus umfangreiches Thema nahmen die beiden Feuerwehrgerätehäuser im Gemeindegebiet ein. Für beide Gerätehäuser wurde die Auffassung der Kommandanten dargestellt, dass erhebliche Abweichungen zu den geltenden Unfallverhütungsvorschriften vorliegen. Diese wurden dem Gemeinderat zusammen mit Lösungsvorschlägen vorgestellt. Klar ist auch dargestellt worden, dass die Abweichungen und möglichen Lösungsansätze in nächsten Schritten erst durch Fachleute bewertet werden müssen, damit nur die relevanten Abweichungen aufgegriffen werden und die geplanten Maßnahmen sowohl ausreichend, als auch umsetzbar sind. Auch wurde dargestellt, dass im Falle einer fehlenden Realisierbarkeit der Maßnahmen ein Neubau nicht ausgeschlossen werden darf. Dabei sind sich die Feuerwehren einig, dass in einem solchen Fall nur ein gemeinsamer Neubau wirtschaftlich sinnvoll ist – idealerweise an einem Standort zwischen den Ortsteilen. Dies würde auch ausdrücklich keine Zusammenlegung der Feuerwehren erzwingen, sondern würde auch mit zwei Feuerwehren in einem gemeinsamen Haus funktionieren.
Durch die Ausführungen sollten alle Möglichkeiten offen dargestellt werden ohne schon eine sture Richtung vorzugeben. Erst weitere Untersuchungen sollen ergebnisoffen zeigen, was möglich und nötig ist.
Erst in einer der nächsten Sitzungen soll durch einen Beschluss des Gemeinderats anerkannt werden, dass Handlungsbedarf besteht – auch hier ohne sich schon auf eine konkrete Maßnahme festzulegen.