Ortsverband Erding

Aktuelles aus dem Stadtrat

Pressebericht vom OB Gotz Anörungsrecht für Kommunen August 2024

Informationen der CSU-Fraktion im Stadtrat Erding

Aktuelle Informationen über wichtige politische Entscheidungen und Ereignisse sind eine Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit in der CSU. Was die CSU in Erding ganz konkret im Stadtrat und anderen Gremien einbringt und durchsetzt, erfahren Sie hier.

Gegendarstellung Zeitungsbericht 25.04.2023
Haushaltsrede 2023

Haushaltsrede zum Städtischen Haushalt 2023 der großen Kreisstadt Erding; Stadtratssitzung am Donnerstag, den 20. Dezember 2021, Vorsitzender der CSU Fraktion, Burkhard Köppen;

 

Begrüßung:    Herr Oberbürgermeister,  Kolleginnen und Kollegen;

Der Haushaltsentwurf, den Oberbürgermeister Max Gotz diesem Stadtrat zur Beratung vorgelegt hat, steht heute nun nach schwierigen Beratungen zum Satzungsbeschluß an. Dazu ist meinerseits für die CSU-Fraktion noch folgendes zu sagen:

Wir haben in den Fraktionen und in der Beratung des HH-Entwurfs am 5. Dezember und auch heute um die Ausgaben und möglichen Senkungen, aber auch um die Einnahmen und deren mögliche Steigerungen gerungen, wie schon seit vielen Jahren nicht mehr.

Trotz der Kritik mancher Kollegen am vorgelegten Entwurf, ist dies ein Haushalt im Verwaltungs- wie im Vermögensteil zu verantwortender Haushalt 2023. Nichts war dabei ausgeschlossen und Veränderungen unter den gegebenen Bedingungen  sind selbstverständlich bis zum Antrag auf Satzungsbeschluss noch möglich. Die Debatte hatte  dazu noch etliches ergeben.

Es ist mir wichtig zu öffentlich betonen,  dass wir ja nicht alleine mit den extrem schwierigen Rahmenbedingungen da stehen, die uns die verkündete „Zeitenwende“ des Herrn  Bundeskanzlers am 27. Februar diesen Jahres gebracht hat.

Die Krisen um die Energieversorgung und die damit verbundenen exorbitanten Kostensteigerungen im Lande, die leider sehr hohe Inflationsrate, die beginnende Rezession der deutschen Wirtschaft, die Folgen der fast 3 Jahre anhaltenden Corona-Pandemie, sowie die damit  verbundenen und nun sichtbaren sozialen Verwerfungen in der bundesdeutschen Bürgergesellschaft und nicht zuletzt die mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen (z. B. Fluchtmigration) durch den verbrecherischen Angriffskrieg von Putins russischer Armee gegen die Ukraine, sind das schwierigste Umfeld kommunaler Haushaltsplanung, seit vielen Jahrzehnten.

Wir können uns den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen nicht entziehen, sondern müssen uns diesen stellen. Gerade im Investitionsbereich, sprich im Hoch und Tiefbau, im sozialen Bereich und in der Wirtschaftsförderung muss die öffentliche Hand, wie schon in so manchen Krisen der vergangenen Jahrzehnte, am Markt tätig bleiben. Spannend war nur, was wir uns in unseren Vereinbarungen zum Haushalt 2023 und ff leisten wollen und müssen und wo wir in gemeinsamer Verantwortung für die Stadt Einsparungen vorgenommen haben.

Das Gesamtvolumen unserer Beschlüsse lässt den Verwaltungshaushalt auf knapp 96.767 Mio. € und den Vermögenshaushalt auf 33,7 Mio. € steigen. Diese Steigerung muss natürlich durch eine Erhöhung der Zuführung auf ca. 6,348 Mio. € aus dem Vermögenshaushalt ausgeglichen werden. Eine Rücklagenentnahme in Höhe von 17.521 Mio. € wir erforderlich sein.

Die heutige Debatte um die Erhöhungen der Grundsteuern A und vor allem B, sowie die der Hundesteuer, der Parkgebühren (einschließlich der Ausweitung der Freiparkzeiten in der Innenstadt um den Gewerbetreibenden die Laufkundschaft nicht zu vergällen) hat Spuren im Stadtratsgremium hinterlassen und wird sie sicher auch in der Bürgerschaft hinterlassen. Hier ist nun eine sehr gute Kommunikation in der Öffentlichkeit mit allen Beteiligten gefragt. Die Maßnahmen, die wir heute beschlossen haben, sind unserer Auffassung nach weitestgehend alternativlos, wenn wir die nächsten Jahre der mittelfristigen Finanzplanung noch seriös gestalten wollen.

Die Kreisumlage als einer der ganz dicken Ausgabenbrocken wird nicht sinken, sondern eher tendenziell steigen, weil wir alle eine ausgezeichnete Daseinsvorsorge, sprich ein leistungsfähiges Klinikum Erding,  für unsere Menschen haben wollen. Den ÖPNV zu optimieren im Sinne der Ökologie und CO2-Einsparung, aber auch im Sinne einer vertretbaren ökonomischen Grundausrichtung wird einer der wesentlichen Herausforderungen der Stadtpolitik der nächsten Jahre sein. Im ISEK-Langzeit-Projekt müssen wir darüber sprechen.

Die anstehenden Investitions-Pflichtmaßnahmen, wie den Bau der beiden Feuerwehr- und Rettungszentralen im Nord und Süd, in Erding und Altenerding sind wir qua gesetzlicher Pflichtaufgabe verbunden.

Den Ausführung des großen Kulturprojekts „Kunst und Begegnungshaus“ am Stahl-Museum sind wir durch die fortgeschrittene Projektphase ebenso verpflichtet, wie den strukturellen Überlebensthemen der Zukunft einer wachsenden Stadt bis zum Ende diese Jahrzehnts und weit darüber hinaus.

Ich nenne hierbei exemplarisch die ED 99, die der Freisinger-Siedung den Langengeislingern und dem Zukunftsprojekt Konversion Fliegerhorst die Chance auf eine gedeihliche städtebauliche Entwicklung geben. S-Bahn-Ringschluß, Hochwasserschutzmaßnahmen III. Ordnung und auch II. Ordnung, sind weitere Themen die die Stadt zukünftig schultern muss.

Ich schließe daraus, dass der Stadtrat alles realistisch vertretbare zu tun hat, dem Oberbürgermeister und der von ihm geführten Stadtverwaltung die Finanzmittel an die Hand zu geben, die wir benötigen um die begonnen, aber  insbesondere auch die wichtigen Zukunftsaufgaben zu bewältigen zu können.

Wir können im Vermögenshaushalt davon ausgehen, dass mit der Kreditaufnahmeermächtigung von 5 Mio. € eine entsprechende Absicherung des Haushalt  gegeben ist. Wie von mir vor Jahresfrist in meiner Haushaltsrede prognostiziert,  trat nun ein, dass für 2023 sich eine außerordentlich schwierige Ausganglage ergeben hat. Ich hatte im Dezember 2021 geäußert, „die Pandemie wird sich nachhaltig negativ auswirken. Die Zeiten der Steigerungen in den freiwilligen Leistungen, bis auf die des ÖPNV, sind leider vorerst vorbei, es sei denn wir finden eine andere stärkere Trägerschaft in öffentlicher Hand. Diese Überlegungen haben wir hier in die Debatte um den HH 2023 noch nicht eingebracht. Maßnahmen, die jedoch meiner festen Überzeugung nach wichtig sind, öffentlich auszusprechen. Aber dies ist auch ein Ziel einer zukünftigen, verantwortlichen HH-Politik, die unter hohem finanzpolitischen und wirtschaftlichen Stressfaktoren zu gestalten ist.

Der OB und seine Finanzverwaltung haben wesentliche Merkmale und Projekte im Haushalt richtig abgebildet, die da wären:

  • Keine Steigerung, bzw. zeitlich Verschiebung größerer Ausgaben (Straßenbau) im Bereich der freiwilligen Leistungen; hier haben erfreulicherweise alle Fraktionen des Stadtrats sich deutlich zurückgehalten. Nur die bereits seit Jahren verfolgten Projekte sind in der Planung für 2022, 2023 und ff. geblieben.
  • Erhöhungen der Grundsteuern A und B, sind jetzt zur Sicherung der Haushaltslage unumgänglich geworden und folgerichtig beschlossen. Ich hatte noch vor Jahresfrist die rhetorische Frage gestellt, ob dies vorausblickend, auf Dauer der nächsten Jahre, also bis Mitte des Jahrzehnts, so bleiben können wird? Die heutige Antwort ist eindeutig NEIN! Wir mussten nun erkennen, dass sich in den vergangenen 12 Monaten die Lage grundlegend geändert hat. Die Zeitenwende gilt auch für uns.
  • Ich bin dem OB und den Kolleginnen und Kollegen des Finanzausschusses dankbar, dass sie in den Beratungen zum Stellenplan 2023 eine zielgerichtete und planvolle, zukunftsorientierte Personalpolitik für die Stadtverwaltung in einen Beschluss gefasst haben.  Wir erkennen leider heute, dass trotzdem Kürzungen in Form von vorläufigen Nichtbesetzungen, unumgänglich geworden sind. Aber, aufschoben ist nicht aufgehoben!! Es muss im Optimismus einer kraftvollen kommunalen Politik klar sein, für was wir neue Mitarbeiter benötigen und das wir alles tun werden, um diese auch zu bekommen. Wir wissen natürlich um die verschiedenen Hemmnisse der öffentlichen Tarifvergütungen in der Konkurrenz zur privaten Wirtschaft. Bieten dafür aber gerade jetzt auch krisensichere Arbeitsplätze mit zukunftsträchtigen Aufgaben.
  • Aufgaben, wie die inhaltliche und planerische Vorbereitung des riesigen Konversionsprojekts, die Umsetzung von Gewerbeansiedlungen in den von uns bereitgestellten Flächen (z.B. B-Plan 225), die notwendigen, wachstumsbedingten Kita-Planungen (Ludwig-Simmet-Anger II),  die Fortführung der bisherigen Wohnungsbaupolitik (weiterer Thermengarten und Haagerstraße-OST),  die Kulturpolitik mit den Stichworten: Stadthalle, Kunst + Begegnungshaus, die gesamte Hoch- und Tiefbautätigkeit, die neuen Feuerwehrhäuser, die Hochwasserschutzplanung, usw. sind Hintergrund für die Besetzung wesentlicher Stellen für eine bürgerfreundliche und bürgernahe Verwaltung;

Ein politischer Ausblick in 3 Punkten:

  1. Wir müssen die Chancen der Stadt, die sich mit dem Konversionsprojekt auf Jahrzehnte ergeben, deutlich aufzeigen und dies trotz aller Haushaltsprobleme weiterhin richtig erkennen und  konsequent wahrnehmen. Also mutig nach vorne blicken und entscheiden wenn es an der Zeit ist. Die Kommunikation mit der Bürgerschaft ist dabei außerordentlich wichtig.
  2.  Wir müssen uns in den nächsten Jahren mit den Erkenntnissen des ISEK-Verfahrens konsequent auseinandersetzen, nur so können wir die vielen Themen der Stadtentwicklung weiter vorantreiben, um Erding als lebens- und liebenswerte Stadt fortzuentwickeln.
  3.  Und JA! Wir müssen uns natürlich nicht zu Letzt, noch stärker und noch konsequenter als bisher, dem Klimaschutz und der Klima-Energieneutralität widmen. Die Vorschläge, die dazu auf den Tisch gelegt werden, müssen unbefangener und zielgerichteter im Sinne von CO2-Reduktionszielen beraten werden. Klimaneutralität unserer Stadt sollte zum strategischen Ziel mit einem definierten Zeitpunkt werden. Haushaltsausgaben sind diesem Ziel prüfend einzuordnen. Der Weg dorthin ist sicher sehr steinig aber gangbar. Wir, die CSU-Fraktion, sind dazu auch bereit.

 

Die CSU Fraktion wird der vorgelegten Haushaltssatzung 2023 zustimmen.

Danke zu sagen ist heute Abend angebracht, mehr denn je. Es war ein hartes und schwieriges Jahr für die Kommunalpolitik und die  gesamte Stadtverwaltung. Es gilt mein persönliche, herzlicher Dank und der der CSU-Stadtratsfraktion, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung und den der Stadt angehörigen Betrieben. Sie haben in diesem Jahr, jeder an seiner Stelle, das Beste gegeben und sollte es nicht so gewesen sein, so ist doch der gute Wille und die gute Absicht der Mitarbeiter/innen außerordentlich lobenswert. Mein besonderer Dank gilt den Amtsleitern im Rathaus, welche in großer verantwortlicher Position das Gremium hier stets fachlich beraten und viele Erklärungen zu den oft sehr komplexen Sachverhalten liefern. Stellvertretend für alle möchte ich,  Herrn Geschäftsleiter  Reinhard Böhm, nennen.

Natürlich gilt aber auch mein ganz besonderer Dank dem Oberbürgermeister der Stadt, Max Gotz, als Leiter der Stadtverwaltung.

Abschließend möchte ich mich auch bei allen Kolleginnen und Kollegen hier im Stadtrat bedanken, für die stetigen Bemühungen in den Debatten Einvernehmen zu erzielen und einhellige Beschlüsse zu erreichen. Herzlichen Dank dafür!

Stadtratnews Februar 2022

1. Genehmigung der Tagesordnung

 

2. Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Energiestandard

 

Der Antrag vom 17.01.2020 zielte darauf ab, dass alle kommunalen Neubauten zukünftig im Passivhausstandard errichtet werden, bei Sanierungen ein Standard zwischen Kfw 40 und Kfw 55 einzuhalten ist und für den Fall, dass die Verschattungssituation es zulässt, der PlusEnergie Standard anzustreben ist. Im Rahmen einer Beratung im Stadtrat im November 2021 regte OB Max Gotz an, bei künftigen Bauprojekten Einzelfallentscheidungen mit entsprechender Beratung für Alternativen zu treffen. Der Stadtrat stimmte schließlich einstimmig gegen den Antrag und sprach sich dafür aus, über die Vorgabe des Energiestandrads bei städtischen Bauvorhaben (Sanierung/Neubau) jeweils im Einzelfall zu entscheiden. Ferner sprach er sich dafür aus, die Verschattungssituation zu berücksichtigen, wenn möglich klimaneutral zu bauen und den ökologischen Fußabdruck möglichst gering zu halten.

 

3. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 244 für das Sondergebiet Photovoltaik nördlich der Wartenberger Straße

 

Das zu überplanende Gebiet befindet sich nordöstlich der Wartenberger Straße und östlich des WIWeB. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 46.880 m2. Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Wunsch des Eigentümers, auf dem Grundstück eine Photovoltaikanlage zu errichten. Der Flächennutzungsplan, der bisher das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft darstellt, muss entsprechend angepasst werden. Der Stadtrat sprach sich einstimmig für das Vorhaben und damit die Aufstellung eines Bebauungsplans aus.

 

4. Bebauungsplan Nr. 245 für das Gebiet nordöstlich und südwestlich der Parkstraße (Aufstellungsbeschluss)

 

Im Zusammenhang mit dem Gebiet nordöstlich und südwestlich der Parkstraße liegen der Stadtverwaltung Bauwünsche vor, die ein erhebliches Potential aufweisen, die Gebietsstruktur zu stören. Zudem fügen sich die Planungen nicht in die nähere Umgebung ein, was im unbeplanten Innenbereich erforderlich wäre. Um die Maßstäblichkeit im Gebiet zu wahren, gleichzeitig eine mögliche Nachverdichtung maßvoll zu steuern und insbesondere ein Mindestmaß an Grünstrukturen zu sichern, stimmte der Stadtrat einstimmig dafür, für das Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

5. Schaffung einer Koordinationsstelle für kommunale Entwicklungspolitik; Ablehnung des Förderantrags

 

Mit Schreiben der Engagement Global gGmbH vom 14.01.2022 wurde der Antrag der Stadt Erding auf Förderung einer Koordinationsstelle für kommunale Entwicklungspolitik abgelehnt. Ziel der Stelle war die Unterstützung nachhaltiger Beschaffungsvorgänge bei der Stadt Erding. Der Stadtrat wird dieses Ziel dennoch konsequent weiterverfolgen.

 

6. Bekanntgaben und Anfragen

 

7. Feststellung der Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.01.2022

Haushaltsrede 2022

Haushaltsrede zum Städtischen Haushalt 2022 der großen Kreisstadt Erding, Stadtratssitzung am Donnerstag 21. Dezember 2021, Vorsitzender der CSU Fraktion, Burkhard Köppen;

Begrüßung:    Herr Oberbürgermeister,  Kolleginnen und Kollegen;

Der Haushalt den der Oberbürgermeister Max Gotz dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt hat, steht heut ezum Satzungsbeschluß an. Dazu ist meinerseits für die CSU folgendes zu sagen:

Das Gesamtvolumen unser Beschlüsse lässt den Verwaltungshaushalt auf knapp 93.115 (87,5) MIO € steigen. Diese Steigerung muss natürlich durch eine weitere Erhöhung der Zuführung auf ca. 8 Mio € aus dem Vermögenshaushalt ausgeglichen werden.

Wir können im Vermögenshaushalt davon ausgehen, dass mit der Kreditaufnahmeermächtigung von 20 Mio € eine entsprechende Absicherung des Haushalt  gegeben ist. Zudem dürfen wir für das Jahr 2022 wieder einen gewissen Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle in diesem abgelaufenen Jahr von Bund und Land rechnen. So schwer uns auch das Jahr 2022 fallen mag, es wird wohl trotz einiger, weiterer Schrammen für uns nochmals gut ausgehen. Für 2023 erwarten ich und die CSU-Fraktion jedoch eine schwierige Ausganglage. Die Pandemie mit dem höchst ungewissen Omikron-Risiko, wird nachhaltig negativ wirken. Die Zeiten der Steigerungen in den freiwilligen Leistungen, bis auf den ÖPNV, sind Vergangenheit. Wir haben zu überlegen, wo wirksame Einsparungen möglich sind.

Ich bin dem Oberbürgermeister an dieser Stelle sehr dankbar, dass er, obwohl die Gr. Kreisstadt Erding der Hauptnutznießer der Maßnahmen des Landkreises ist, die Kreisumlage bei den Verhandlungen im Kreistag auf einem noch verträglichen Niveau halten konnte, sodass wir letztlich knapp 32 Mio € Umlage abführen müssen. Allein die laufenden Schul- und Turnhallenbauten in den Gymnasien, aber auch der ÖPNV, das Klinikum Erding, usw. rechtfertigen dies.

Der OB und seine Finanzverwaltung haben wesentliche Merkmale und Projekte im Haushalt richtig abgebildet, die da wären:

  • Keine Steigerung, bzw. zeitlich Verschiebung größerer Ausgaben (Straßenbau) im Bereich der freiwilligen Leistungen; hier haben erfreulicherweise alle Fraktionen des Stadtrats sich deutlich zurückgehalten. Nur die bereits seit Jahren verfolgten Projekte sind in der Planung für 2022 und ff. geblieben.
  • keine Steuererhöhungen; Jedoch stellt sich hier vorausblickend die Frage, ob das  auf Dauer der nächsten Jahre, also bis Mitte des Jahrzehnts, so bleiben können wird?
  • eine zielgerichtete und dennoch moderate Personalpolitik in der Stadtverwaltung bei gleichzeitiger Übernahme von zusätzlichen Aufgaben, wie der inhaltlich, planerischen Vorbereitung des gewaltigen Konversionsprojekts, des Erweiterung der IT-Abtlg. und auch der notwendigen, wachstumsbedingten Kita-Planungen und schließlich die Besetzung wesentlicher Stellen für eine bürgerfreundliche- und nahe Verwaltung;
  • Fortführung der bisherigen Wohnungsbaupolitik, insbesondere mit dem Verkauf von Grundstücken auf dem freien Markt die eine Refinanzierung der öffentlichen Strukturaufgaben mit ermöglichen muss.
  • Unsere Kulturpolitik, Stichwort: Stadthalle, Planung + Bau des neuen Kunst + Begegnungshauses am bisherigen „Stahl-Haus“-Areal;
  • Die neuen „Feuerwehrhäuser“ in Altenerding und Erding unter Beteiligung des Landkreises mit seinen spezifischen Einrichtungen sind in der Planung;
  • Der Hochwasserschutzplanung bei Gewässer II. und III. Ordnung; Die Bürger erwarten von uns das die jetzt durch das WWA festgestellt Lage mit der sog. Vorzugs-Variante auch endlich ein Planfeststellungsantrag eingereicht wird. Nach 8 ½ Jahren muss für alle spürbar werden, dass der Hochwasserschutz nun vorangetrieben wird. Ich mache keinen Hehl daraus, dass wir mit dieser Variantenentscheidung nicht glücklich sind, doch nur in einem jetzt anstehenden Verfahren können wir auf juristischer Grundlage noch Veränderungen erreichen. Das WWA München wird sich mit ihren Fakten der fachlichen Prüfung stellen müssen, an dem nun betroffene Bürger das Anhörungs- und Klagerecht bekommen. Manches vom WWA vorgeschlagene bleibt strittig, manches ist schlüssig. Die Frage der Einbindung der ökologischen  Zielsetzungen der Bayer. Staatsregierung (sh. a. Koalitionsvereinbarung), die Frage der S-Bahn-Ringschlussplanungen im Abschnitt 4.2 sind aus meiner Sicht noch Themen die der Klärung bedürfen, bevor planfestgestellt ist.
  • Das Megaprojekt „Konversion“ des Fliegerhorsts Erding; Der erfolgreiche Wettbewerb um diese ca. 360 ha große Stadtentwicklungsfläche der nächsten 40 Jahre. Eine nachhaltige Gewerbepolitik wird seitens der Stadt nur dort wesentlich beeinflusst werden können. Die Zielmarke ist gesetzt. Jetzt  ist entscheidend die strategische Verhandlung mit der BImA um Ausmaß und Bedingungen der Übernahme durch den OB.
  • Der S-Bahn-Ringschluss. Die letzte Rate „Tunnel“ ist nun 2021 gezahlt, 8,75 Mio € und keiner hats wirklich gemerkt. Eine echte Meisterleistung in strategischer Verhandlung des OB mit der Unterstützung des gesamten Stadtrats der vergangenen Wahlperiode. An dieser Stelle wird spürbar, wie wichtig es ist, politische Gestaltung durch den Stadtrat fernab von parteipolitischem Hick-Hack, wahrzunehmen und nicht nur auf Bestehendem (alter Bahnhof) zu beharren und sich nicht in Petitessen städtischer Klientelpolitik zu verlieren.

Ein politischer Ausblick in 3 Punkten:

  1.  Wir müssen die Chancen, die sich mit der Konversion deutlich aufzeigen, richtig erkennen und  konsequent wahrnehmen. Also mutig nach vorne blicken und entscheiden wenn es an der Zeit ist.
  2.  Wir müssen uns im nächsten Jahr und in den Folgejahren intensiv mit dem einwohnerstärksten Stadtteil Altenerding auseinandersetzen und dort kreative Ideen entwickeln, gleichsam den Projekten Klettham-Nord und Innenstadt-Landshuterstraße-Neuer Bahnhof.
  3.  Wir müssen uns stärker und konsequenter als bisher dem Klimaschutz und der Klima-Energieneutralität widmen. Ich gestehe zu, dass wir hier Nachholbedarf haben.

Die Palette der möglichen strategischen Ziele unser Stadt in der wachstumsstärksten Region Deutschlands, ließe sich noch fortführen.

Danke zu sagen ist heute angebracht. Folglich:

Es gilt der herzliche Dank der CSU-Stadtratsfraktion und auch von mir persönlich, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung und den der Stadt angehörigen Betrieben. Sie haben in diesem Jahr, jeder an seiner Stelle, das Beste gegeben und sollte es nicht so gewesen sein, so ist doch der gute Wille und die gute Absicht der Mitarbeiter/innen außerordentlich lobenswert. Mein besonderer Dank gilt den Amtsleitern im Rathaus, welche in großer verantwortlicher Position das Gremium hier ständig fachlich beraten und viele Erklärungen zu den oft sehr komplexen Sachverhalten liefern. Hier erwähne ich stellvertretend für alle,  Herrn Geschäftsleiter  Böhm.  Es ist mir ein ganz persönliches Anliegen auch

Herrn Kämmerer Hiller, Herrn Stadtbaumeister Henrich, Herrn Rechtsdirektor Erhard, aber auch die seit einiger Zeit besonders geforderten Mitarbeiter der Stadtplanung und Stadtentwicklung Frau Liening und Herrn Famira sowie der gesamten Personalvertretung zu danken.

Selbstverständlich gilt mein ganz besonderer Dank unserem Oberbürgermeister Max Gotz, der in hochkompetenter Weise stets den Beschlusskompromiss mit dem Stadtrat gesucht hat und Brücken gebaut hat, über die aber manches Mal leider nicht gegangen wurde. Sei es nun im öffentlichen,  aber insbesondere auch im nichtöffentlichen Bereich. Ganz persönlich sehe ich seine politische Führungskompetenz, seine Führungsstärke, die dieser Stadt nun 13 Jahre Prosperität, Wohlstand und Entwicklung, von seinem Vorgänger aus betrachtet, gebracht hat, als Garant für den Erfolg der Stadt. Ich denke, dass bei aller Kontroverse in der politischen Debatte um die Themen unserer Heimatstadt, ihm der Dank des gesamten Stadtrates gebührt.

„Die CSU Fraktion wird der vorgelegten Haushaltssatzung 2022 zustimmen.“

Anfrage zur Stadtratssitzung am 21.12.2021 durch den Umweltreferenten Thomas Schreder, Dipl.Biol. wegen wildernde Hunde

Wildernde und hetzende, frei laufende Hunde im Außenbereich der Stadt Erding, was kann die Stadt Erdung tun, um sinnloses Tierleid und Verkotung von Futterpflanzflächen zu verhindern?

Nach dem ich selbst Hundeführer bin, möchte ich vorweg schicken, dass die überwiegende Mehrzahl der Hundeführer rechtskonform und tierschutzgerecht unterwegs sind.

Auf Grund einer aktuellen Meldung, dass ein totes Reh auf dem Betriebsgelände eines Kiesabbaus in Erding gefunden wurde und den vermehrten Meldungen bezüglich frei laufender Hunde, die erkennbar dem Wild nachstellen und diesem auch gefährlich werden können, (daher als wildernd einzustufen sind) ist die Stadt Erding als Grundeigentümer aufgefordert Maßnahmen zum Schutz des Wildes vorzunehmen. Das betrifft nicht nur das Rehwild, sondern auch Wildgänse die bei der Brutaufzucht durch frei laufende Hunde massiv gestört werden und Jungvögel getötet werden.

Der Schutz des Wildes ist im Bayerischen Jagdgesetz festgelegt und spricht sowohl die Grundeigentümer, als auch die Jäger und Hundeführer gleichermaßen an. Durch frei laufende Hunde werden Tiere nicht nur gewildert, sondern auch aufgescheucht und gehetzt, was dazu führt, dass insbesondere Rehwild vermehrt die Straßen kreuzt und Opfer von Verkehrsunfällen wird.  

Im letzten Halbjahr hat sich nach Aussage des zuständigen Jagdpächters die Zahl der Wildunfälle mit Rehwild auf der Verbindungsstraße Erding - Eitting (ED 19) dramatisch erhöht. Allein seit Baubeginn der neuen Anlage allein auf diesem Straßenabschnitt 6 Rehe.

Andere Gemeinden im Landkreis Erding (Markt Wartenberg) haben bereits mit Schildern darauf aufmerksam gemacht, dass die Wildtiere zu schützen sind. Der Tierschutzverband Bayern hat in GAP mit der Aktion „Respektiere deine Grenzen“ darauf aufmerksam gemacht, den Lebensraum der Wildtiere zu schützen und in Oberau geht die Gemeinde auf Hundebesitzer zu und wirbt um Rücksicht.

Neben der Störung der Wildlebensräume ist auch die Verunreinigung durch Hundekot (oft sogar in roten Tüten mitten in den landwirtschaftlichen Flächen) in den letzten Monaten gestiegen. Auch hier sollte die Stadt Erding tätig werden.

Frage: Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Erding im unmittelbaren Umfeld des Naherholungsgebietes Kronthaler Weiher die Störungen und Beeinträchtigungen durch frei laufende Hunde einzudämmen? Kann die Stadt Erding zu diesem Thema eine Gesprächsrunde aller Betroffenen einberufen (Landwirt, Vogelschutz, Jagd, Tierschutz, Hundeführer)? Kann die Stadt Erding eine Umfrage erstellen, welche Gemeinden durch Schilder und/oder Leinenzwang Erfahrungen gesammelt hat. 

Anfrage zur Stadtratssitzung am 21.12.2021 durch Umweltreferenten Thomas Schreder, Dipl.Biol.wegen der Saatkrähen

Saatkrähen in und um Erding werden kontinuierlich mehr, welche Möglichkeiten sieht die Stadt Erding eine nachhaltige Besserung zu erzielen?

Die Stadt Erding hat in den letzten Jahren umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Beeinträchtigungen der Menschen in der Stadt Erding zu reduzieren. Die Maßnahmen sind und waren personell und finanziell intensiv. Diese Maßnahmen erfolgten alle in Abstimmung mit der zuständigen Höheren Naturschutzbehörde in der Regierung von Oberbayern.

Der Erfolg der Maßnahmen, (Entfernen von Nestern außerhalb der Brutzeit) beschränkt sich darauf, die bestehende Zahl der Saatkrähen auf andere Bereiche zu verteilen. Trotzdem steigt die Zahl der Saatkrähen in der Stadt Erding kontinuierlich. Die jährlichen Erhebungen von NRT belegen das eindrücklich. 2008 haben wir mit 68 Brutpaaren begonnen, nach der letzten Erhebung 2021 haben wir dokumentierte 1186 Brutpaare in der Stadt Erding, eine Versiebzehnfachung oder eine Steigerung um 1700%!

Zu den Lärmbelästigungen und den Verunreinigungen durch Verkotung im Stadtbereich, zu den negativen Auswirkungen auf die übrige Singvogelwelt kommt jetzt aktuell der Aspekt der finanziellen Schädigungen der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen.

In Zusammenarbeit mit dem BBV Erding, insbesondere dem BBV Kreisobmann Jakob Maier, wurden die negativen Auswirkungen der Saatkrähen auf die umliegende Landwirtschaft in Form einer Umfrage bei den Betroffenen erhoben.

Es haben sich 22 Landwirte aus dem Umkreis Erding gemeldet und Schäden an Siloballen, Ansaaten von Getreidesorten, wie Hafer und Mais sowie massive Schädigungen von landwirtschaftlichen Versuchsflächen gemeldet. Die Meldungen kommen aus Eichenkofen, Erding, Langengeisling, Eitting, Niederding und anderen benachbarten Gemeinden, die allesamt im Einflugbereich der Saatkrähen aus der Hauptkolonie in Erding liegen.

Der Schadensschwerpunkt liegt auf den Silomaisflächen und an den Silofolien.
Fläche die total geschädigt wurde: 46,14 Hektar
Fläche die zum Teil geschädigt wurde: 16,89 Hektar.
Schadenshöhe: 28.511,2 € + Versuchsflächen mit einer Schadenshöhe von 36.829 €. Gesamtschadenshöhe 65340,20 €

Daher frage ich die Stadt Erding, ob im Schulterschluss mit der Landwirtschaft und dem Naturschutz eine Möglichkeit zur Reduzierung der Saatkrähenbestände mit der Regierung von Oberbayern besprochen werden kann? Kann die Stadt Erding zu einem gemeinsamen Gespräch vor Ort (runder Tisch) mit allen Betroffenen einladen und die Regierung von Oberbayern zu bestandsreduzierenden Maßnahmen bewegen?

 

Quellennachweis:

NRT Bericht Dauerbeobachtung 2015-2021 vom Juni 2021

BBV Umfrage vom Herbst 2021

Stadtratsnews Dezember 2021
  1. Genehmigung der Tagesordnung
  1. Ausbildungspreis der Stadt Erding; hier: Vergabe der Ausbildungspreise 2021

Der Ausbildungspreis der Stadt Erding 2021 wird an folgende Unternehmen verliehen: Malerbetrieb Klauber, Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe und Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Erding. Der Ausbildungspreis wird als Geldpreis in Höhe von 500 € und einer gerahmten Urkunde je Unternehmen vergeben.

  1. Antrag zur Unterstützung der Interessengemeinschaft Ardeo e.V. zur Einführung eines Gutscheinsystems

Der von Ardeo e.V. präferierte Anbieter überzeugt mit einem vielseitigen Kartensystem, bei dem verschiedene Funktionen abgedeckt werden. Mit der Funktion „Gutschein-Card“ bspw. kann bei teilnehmenden Partnern Geld auf eine Scheckkarte aufgeladen und eingelöst werden. Die Funktion „Mitarbeiter-Card“ ermöglicht es Arbeitgebern in der Region ihren MitarbeiterInnen regelmäßig oder auch nur ab und zu Sachzuwendungen per Aufladung auf die Karte zukommen zu lassen. Diese Summe kann dann direkt in der Region eingelöst werden und sorgt so für einen direkten cash back. Der Dienstleister lässt weitere optionale Ausbaustufen, wie eine Bonus oder Touristik-Card zu. Die Abfrage unter den Mitgliedern von Ardeo e.V. nach ernst gemeintem Interesse an der Teilnahme hat ausreichend positive Rückmeldungen aus den verschiedensten Bereichen der Wirtschaft erbracht. Die Stadt Erding gewährt der Interessengemeinschaft Ardeo e.V. einen Zuschuss in Höhe von 10.500 € zur Einführung eines Gutscheinsystems. 

  1. Bestimmung des Vorschlagsgremiums Umweltpreis

Die Stadt Erding vergibt alle 2 Jahre einen Umweltpreis in Höhe von 500 €. Dieser Umweltpreis wird für herausragendes umweltbewusstes Verhalten und handeln in der Stadt Erding verliehen. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird durch ein Vorschlagsgremium erarbeitet. Dieses setzt sich aus dem Überbürgermeister, dem Umweltreferenten, dem Stadtbaumeister sowie vier Vertretern des Stadtrats, Hubert Sandtner (CSU), Cornelia Ermaier (Grüne), Petra Bauernfeind (FW) und Hans Balbach (EDJ) zusammen.

  1. Vorbereitung der städtebaulichen Sanierung durch die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB; Beschlussfassung

Am 22.07.2021 beschloss der Stadtrat der Stadt Erding auf der Grundlage des besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuches eine Sanierungssatzung aufzustellen. Ein vorläufiger Geltungsbereich war Inhalt des Beschlusses. Zur Vorbereitung der städtebaulichen Sanierung ist der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen einzuleiten.

  1. Sanierungssatzung der Stadt Erding, Verlängerung der Durchführung der Sanierung

Da aufgrund der fehlenden Grundlagen bis zum 31.12.2021 keine Sanierungssatzung beschlossen werden kann, ist gemäß § 235 Abs. 4 BauGB die Gültigkeit der bestehenden Sanierungssatzung vom 17.01.1989 zu verlängern bis die neue Sanierungssatzung in Kraft tritt.

  1. Ortsabrundungssatzung für den Stadtteil Itzling - Aufstellungsbeschluss

Seit einigen Jahren werden für den Stadtteil Itzling vermehrt Bauanträge eingereicht. Die historisch gewachsene Ortsstruktur und der dörfliche Charakter, der über den Flächennutzungsplan (Dorfgebiet MD) vorgesehen ist, wird dadurch bedroht. Über die Ortsabrundungssatzung für Itzling sollen städtebauliche und landschaftsplanerische Leitlinien entwickelt werden, die einerseits den dörflichen Charakter bewahren, andererseits aber eine maßvolle bauliche Entwicklung zulassen.

Gegenstimme von Hans Fehlberger (FW), der damit an dem status quo, der eine weitere bauliche Entwicklung größtenteils ausschließt, festhält.  

  1. Anpassung der Stellplatz- und Fahrradstellplatzsatzung der Stadt Erding vom 04.12.2014

Die Satzungen aus dem Jahr 2014 sollen aktualisiert werden, da sich der Vollzug einiger Regelungen in der Praxis der Bauverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde als schwierig erwies

Die wichtigsten Änderungen:

  • beiden Satzungen werden zu einer gemeinsamen Stellplatzsatzung zusammengefasst
  • die Mindestgröße eines Querstellplatzes wird auf 2,50 m Breite und 5,00 m Länge, die eines Längsstellplatzes auf 2,00 m Breite und 6,00 m Länge festgelegt
  • bei Gebäuden mit nur einer Wohneinheit wird stets ein Stellplatz im Stauraum vor einem Garagenstellplatz anerkannt, unabhängig von der Größe der Wohneinheit
  • die Ablöse von Stell- und Fahrradstellplätzen ist künftig nicht nur in der Innenstadt, sondern in einem weiteren Bereich möglich, dessen Umgriff sich am Integrierten Stadtentwicklungskonzept orientiert
  • die Ablösehöhen in der Zone 1 werden erhöht und für die Zone 2 neu geschaffen
  1. Situationsbericht der Heiliggeist-Spitalstiftung für das Rechnungsjahr 2020 - Information

Nach vielen Jahren negativer Abschlüsse ist es 2020 erstmalig wieder gelungen, einen betriebswirtschaftlichen Überschuss zu erzielen und zwar in Höhe von rund 55.000 €. Für 2021 zeichnet sich ein Überschuss in Höhe von 55.000 € ab. Zwar liegt die Belegung unter der des Vorjahres, jedoch sind auch die Personalausgaben niedriger.  Außerdem wurden corona-bedingte Mehraufwendungen ausgeglichen. Größtes Problem ist die Gewinnung geeigneter Mitarbeiter.

  1.  Haushaltsplan 2022 und Finanzplanung bis 2025 für die Stadt Erding; Haushaltssatzung 2022

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt 93.881.250 €. Es ist eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 8.325.150 € erforderlich. Hierdurch steigt das Volumen beim Vermögenshaushalt auf 33.689.850 €.

Burkhard Köppen (CSU) weist in seiner Haushaltsrede darauf hin, dass die Gewerbesteuerausfälle 2021 durch den Freistaat Bayern wieder teilweise kompensiert werden würden. Ab 2023 werde es richtig schwierig. Es stehen viele Pflichtaufgaben (z.B. Bau der Feuerwehrhäuser) an, weshalb kaum Spielraum für freiwillige Leistungen verbleiben werde. Die Personalaufstockung sei wegen der Themen Konversion, Digitalisierung und Kinderbetreuung richtig. Der Hochwasserschutz an Gewässern der II. und III. Ordnung müsse dringend vorangehen. Eine nachhaltige Gewerbepolitik sei von enormer Bedeutung für die Zukunft der Stadt. Köppen verwies darauf, dass die Verantwortlichen hinsichtlich der Konversion mutig nach vorne blicken müssten. Man müsse sich intensiv mit Altenerding befassen und dem Klimaschutz eine noch größere Bedeutung beimessen. Köppen schloss seine Ausführungen mit einem Dank an die Stadtverwaltung.

  1. Haushaltsplan 2022 und Finanzplanung bis 2025 für die von der Stadt Erding verwalteten Zollner-Leihfonds-Stiftung; Haushaltssatzung 2022

Die Verteilung der Mittel wurde vom Stiftungsausschuss in der Sitzung am 23.11.2021 beschlossen. Die Gelder erhalten weitgehend die selben Einrichtungen wie im Jahr 2021.

  1.  Haushaltsplan 2022 und Finanzplanung bis 2025 für die von der Stadt Erding verwalteten Dr. Heinrich und Eva Sophie Kratzer Stiftung

Im Verwaltungshaushalt sind die Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit 2000 € angesetzt. Für Stiftungszwecke stehen nach Abzug der Kosten aktuell keine Gelder zur Verfügung.

  1.  Bekanntgaben und Anfragen

OB Gotz erklärt zu der Thematik der Schließung des REWE-Supermarktes in Altenerding, dass es intensiven Kontakt zu dem Hauseigentümer und REWE gegeben habe. Die Bezirksleitung sei darauf hingewiesen worden, dass hierdurch eine Versorgungslücke entstehe. REWE habe sich darauf berufen, dass die Frequens und die Umsatzentwicklung stark rückläufig gewesen sei. OB Gotz gab an, er und die Stadtverwaltung seien bemüht, das Versorgungsdilemma zu lösen.

Umweltreferent Thomas Schreder (CSU) sprach die Problematik der Saatkrähen an. Die bisherigen Maßnahmen hätten nur zu einer Verlagerung der Problematik geführt. 2008 habe es 68 Paare, 2021 1186 Paare gegeben. Der Bayerische Bauernverband habe die Auswirkungen auf die Landwirtschaft mittels einer Umfrage ermittelt. Total geschädigt seien 46 Hektar, die Gesamtschadenshöhe betrage 65.340,20 €. Schreder regt eine Zusammenarbeit mit dem Bauernverband an, um endlich zu Lösungen zu kommen.

  1.  Feststellung der Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.11.2021
Gemeinsamer Antrag der SPD- und CSU-Fraktion zum Haushalt 2022

Gemeinsamer Antrag der SPD- und CSU-Fraktion zum Haushalt 2022

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrter Herr Böhm,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat,

 

die Stadtratsfraktionen der SPD und der CSU beantragen, die Verwaltung zu beauftragen, die Machbarkeit der Aufnahme einer Nachhaltigen Kommunalen Partnerschaft mit einer Kommune in einem Schwellen- oder Entwicklungsland zu prüfen und einen Vorschlag zur Umsetzung einer solchen Partnerschaft zu erarbeiten. Schwerpunkt der kommunalen Zusammenarbeit könnte z.B. auf Wasser- oder Energieversorgung oder Abwasserentsorgung liegen und dem Austausch auf kommunaler Ebene.

 

Für dieses Projekt sollen im Haushalt für 2022 25.000 € eingestellt werden. Diese sind dem Vermögenshaushalt zu entnehmen oder aus den nicht verwendeten Mitteln der Haushaltsstelle …

 

Begründung des Antrags:

Die Vereinten Nationen haben 2015 mit den Globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) formuliert, die eine nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, ökologischer und sozialer Ebene fördern soll. Diese Ziele gelten für alle, auch Kommunen. Die Deutsche Nachhaltigkeitstrategie setzt auf diese 17 Ziele auf.

Mit dem SDG 17 „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“ werden Länder und Kommunen explizit aufgefordert, einen nationalen Beitrag zur Erreichung der SDGs leisten und ihrer internationalen Verantwortung u.a. durch Fachaustausch, Partnerschaftsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit gerecht werden. Eine nachhaltige kommunale Partnerschaft von der großen Kreisstadt Erding mit einer Kommune in einem Staat in Nordafrika ist eine gute Möglichkeit, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Bislang hat Erding keine Partnergemeinden.

Mögliche Staaten wären unseres Erachtens z.B.

  • in Nordafrika Tunesien, da von Erding aus noch gut erreichbar. Zudem befindet sich Tunesien nach dem arabischen Frühling in einem Transformationsprozess und geht erfreuliche Schritte in Richtung Demokratie. Bei der Suche nach einer geeigneten Kommune könnte ggf. Franz Maget (ehem. Sozialreferent an der Dt. Botschaft in Kairo und Tunis) als Fachmann angefragt werden.
  • im südlichen Afrika Namibia als ehemalige Kolonie des deutschen Kaiserreiches. Hier könnte der in Ottenhofen ansässige Verein „Outjenaho – strahlende Kinderaugen e. V.“ bei der Suche nach einer geeigneten Kommune behilflich sein.
  • Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ fördert die Aufnahme Nachhaltige Kommunale Partnerschaften (NAKOPA) in einem Schwellen- oder Entwicklungsland mit einem Betrag von 50.000 – 250.000 € und bis zu 90 % der Koste.n

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Karin (Carina) Bischke                                                                                 Burkhard Köppen
Stadtratsnews November 2021
  1. Genehmigung der Tagesordnung
  2. .Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Energiestandard

Herrn Park vom Ingenieurbüro ig-Bauphysik GmbH & Co. KG hielt einen Vortrag zu dem Antrag vom 17.01.2020. Er erläuterte, dass sich Planer leichter tun mit den Standards Kfw 55 oder Kfw 40 zu arbeiten, da der sog. „Passivhausstandard“ ein privatrechtlicher Standard ist. Oberbürgermeister Max Gotz machte nach der Diskussion den Vorschlag, über den einzuhaltenden Energiestandard keinen Pauschalbeschluss zu fassen, sondern jeweils objektbezogen zu entscheiden. Hierdurch könne man den Unterschiedlichkeiten der Gebäuden besser gerecht werden. Hierüber wird der Stadtrat in einer Sitzung Anfang nächsten Jahres diskutieren.

  1. Beteiligungsbericht der Stadthalle Erding: Geschäftsjahr 2020

Jutta Kistner, Geschäftsführerin der Stadthalle, stellte den Beteiligungsbericht 2020, der im Zeichen der Corona-Pandemie stand, vor. Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 1.502.219,23 € und einem Jahresfehlbetrag von -503.528,43 € festgestellt.

  1. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Erdinger Stadthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2020

Der Gesellschafterversammlung obliegt es, die Mitglieder des Aufsichtsrates nach jedem ordnungsgemäßen Geschäftsjahr zu entlasten. Die Stadt wird in den Gesellschafterversammlungen ihrer Tochter- und Beteiligungsunternehmen grundsätzlich vom Oberbürgermeister vertreten. Die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung setzt grundsätzlich einen Beschluss des zuständigen Kommunalorgans voraus, soweit keine Befugnisübertragung durch die Geschäftsordnung erfolgt ist. Der Beschluss wurde unter Ausschluss der Mitglieder des Aufsichtsrates einstimmig gefasst.

  1. Neuberechnung der Baukostenzuschüsse (BKZ) für die Wasserversorgung Erding GmbH & Co. KG

Wasserversorgungsunternehmen sind auf Grundlage der allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser ermächtigt, von den Kunden Baukostenzuschüsse für die teilweise Deckung der Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen zu erheben. Bei der Neuberechnung der BKZ wurde die Wasserzählergröße als Verteilungsmaßstab zugrunde gelegt. Zuvor wurde die Straßenlänger als Verteilungsmaßstab herangezogen. Hierdurch ergaben sich jedoch Ungerechtigkeiten. Über die Neuberechnung der BKZ entscheidet die Gesellschafterversammlung. Der Beschluss zur Stimmabgabe des Oberbürgermeisters in der Gesellschafterversammlung wurde einstimmig gefasst.

  1. Bedarfsermittlung Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt 2022

Das Integrierte Quartiersentwicklungskonzept Klettham-Nord wurde zwischen Mai 2019 und März 2020 erarbeitet. Die allgemeinen Ziele des IQEKs wurden am 31.03.2020 vom Stadtrat beschlossen. Mit Beauftragung des Quartiersmanagements Klettham-Nord wurde im November 2020 mit der Maßnahmenumsetzung begonnen. Die seitdem umgesetzten Maßnahmen wurden im Jahresbericht des Quartiersmanagements Klettham-Nord dem Stadtrat im Oktober 2021 vorgestellt. Für das Jahr 2022 ist die Umsetzung der folgenden Maßnahmen geplant: Quartiersmanagement Klettham- Nord 80.000 € und Quartiersfonds 20.000 €. Einzelmaßnahmen sollen von der Regierung von Oberbayern mit bis zu 60 % der förderfähigen Kosten gefördert werden.

  1. Bedarfsermittlung Sonderprogramm Militärkonversion 2022

Auch für das Jahr 2022 stellt der Freistaat Bayern zusätzliche Mittel im Bayerischen „Sonderprogramm Militärkonversion“ für die von der Bundeswehrreform 2011 betroffenen Kommunen bereit. Da die Freigabe des Fliegerhorstes auf 2024 verschoben worden ist, werden sich geplante Untersuchungen ebenfalls verschieben. In der Bedarfsmitteilung für das Jahr 2022 werden vielfältige Maßnahmen wie ein Bürgerdialog, vertiefte Machbarkeitsstudien, Entwicklungskonzepte, oder auch Wettbewerbe aufgenommen. Die förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 80 % bezuschusst.

  1. Bedarfsermittlung Städtebauförderung für 2022 ff. %Lebendige Zentren“

Die Stadt Erding ist zurzeit in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Stadt“ aufgenommen. Im Rahmen dieses Programms können jährlich Maßnahmen zur Förderung für das folgende und die darauffolgenden Jahre angemeldet werden. Förderfähig über die Städtebauförderung sind nur Maßnahmen innerhalb der Sanierungsgebietes. Für die Folgejahre werden als Bedarfsanmeldung unter anderem folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Kunst- und Begegnungshaus Landshuter Straße 31, Mayr-Wirt-Areal, Ideenwettbewerb „Alter Bauhof“, Grüner Markt/Stadtgraben, Schöner Turm, Platzgestaltung Friedrich-Fischer-Straße, Änderung Sanierungssatzung und Altstadtfibel.

  1. Personalangelegenheiten: Stellenplan 2022

Jedes Jahr ist als Bestandteil der Haushaltssatzung der Stellenplan zu beschließen. Die Stellen für die Beamtinnen und Beamten verringern sich von 37,50 Stellen auf 34,50 Stellen. Die Stellen der tariflich Beschäftigten erhöhen sich von 265,75 auf 281,00 Stellen. Die Stellenmehrung begründet sich unter anderem durch einen Mehrbedarf im Bereich der Digitalisierung, der Konversion sowie aufgrund des provisorischen Kindergartens am Lodererplatz.

  1.  Erlass einer Kinderspielplatzsatzung für das Stadtgebiet Erding

Am 01.02.2021 trat die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Dabei wurde unter anderem die Regelung des Art. 7 Abs. 3 BayBO angepasst. Durch die Neuregelung ist es bei der Errichtung eines Gebäudes mit mehr als drei Wohnungen nun zwingend erforderlich, einen Spielplatz neu zu errichten. Mit einem bestehenden Spielplatz in der Nähe des Baugrundstückes kann der Nachweis nicht erfüllt werden. Der neu geschaffene Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 BayBO ermächtigt die Gemeinden durch Satzung die Anforderungen „über die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen,  die Art der Erfüllung sowie über die Ablöse der Pflicht“ zu definieren. Die Stadtverwaltung hat auf dieser Grundlage eine Kinderspielplatzsatzung entworfen. Eine solche wird von den Mitgliedern des Stadtrates ausdrücklich begrüßt. Diskussionsbedarf besteht jedoch noch über die Höhe der Ablöse, die sich nach dem Vorschlag der Verwaltung an dem Bodenrichtwert orientieren soll, die vorgeschriebene Ausstattung der Spielplätze sowie über die Strecke, die ein alternativer Spielplatz entfernt sein darf. Die Fraktionen werden diese Themen nochmals intern aufgreifen, bevor die Kinderspielplatzsatzung in der Dezember-Sitzung des Stadtrates schließlich abschießend diskutiert und verabschiedet werden wird.

  1.  Bekanntgaben und Anfragen
  2.  Feststellung der Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.09.2021 und 27.10.2021
Stadtratsnews Oktober 2021

Stadtratsnews Oktober 2021

  1. Genehmigung der Tagesordnung
  2. Beteiligungsbericht der Stadtwerke Erding GmbH; Geschäftsjahr 2020

Der Beteiligungsbericht wurde durch den Geschäftsführer und durch die Prokuristen der Stadtwerke Erding GmbH dem Stadtrat vorgestellt und von diesem zur Kenntnis genommen.

  1. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Erding GmbH für das Geschäftsjahr 2020

Der Gesellschafterversammlung obliegt es, die Mitglieder des Aufsichtsrates nach jedem ordnungsgemäßen Geschäftsjahr zu entlasten. Die Stadt wird in den Gesellschafterversammlungen ihrer Tochter- und Beteiligungsunternehmen grundsätzlich vom Oberbürgermeister vertreten. Die Stimmabgabe in den Gesellschafterversammlungen setzt grundsätzlich einen Beschluss des zuständigen Kommunalorgans voraus, soweit keine Befugnisübertragung durch die Geschäftsordnung erfolgt ist, da es sich hierbei in der Regel um keine laufende Angelegenheit handelt.

Der Beschluss zur Entlastung erfolgte einstimmig, wobei die Mitglieder des Aufsichtsrates von der Beschlussfassung ausgeschlossen waren.

  1. Entlastung der Mitglieder der Aufsichtsräte für die Erdgasversorgung Erding GmbH & Co. KG und der Erdgasversorgung Erding Verwaltungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2020

Der Beschluss zur Entlastung erfolgte einstimmig, wobei die Mitglieder der Aufsichtsräte von der Beschlussfassung ausgeschlossen waren.

  1. Entlastung der Mitglieder der Beiräte für die Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG und der Überlandwerk Erding Verwaltungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2020

Der Beschluss zur Entlastung erfolgte einstimmig, wobei die Mitglieder der Aufsichtsräte von der Beschlussfassung ausgeschlossen waren.

  1. Vereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Oberding über die Übertragung der Aufgaben auf das Standesamt Erding und Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Oberding über die Übertragung der Archivpflege in diesem Zusammenhang

Aufgrund der am 01.01.2009 in Kraft getretenen Personenstandsrechtsreform und dem dazu ergangenen Ausführungsgesetz gibt es die Möglichkeit der Übertragung der Standesamtsaufgaben auf andere Gemeinden. Durch die erhöhte Mobilität der Bevölkerung und die zunehmende Zahl von Personenstandsfällen mit Auslandsbezug sind die Anforderungen an die Standesämter in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die Verwaltungsgemeinschaft Oberding als Träger des Standesamtes Oberding (mit den Gemeinden Oberding und Eitting) hat

daher bei der Stadt Erding angefragt, die Aufgaben ihres Standesamtes auf das Standesamt Erding mit Wirkung vom 01.04.2022 zu übertragen. Nach Auffassung der Standesamtsleitung ist eine Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Oberding auf Grund der zu erwartenden Fallzahlen mit den derzeit vorhandenen Ressourcen derzeit noch möglich. Die Gebühreneinnahmen für Personenstandsfälle aus dem bisherigen Standesamtsbezirk Oberding , derzeit ca. 10.000 € jährlich, stehen dann der Stadt Erding zu. Außerdem hat sich die Verwaltungsgemeinschaft Oberding entsprechend ihrer Einwohnerzahl zu beteiligen. Nach den Berechnungen beträgt diese Standesamtsumlage , einschließlich der Kosten der Archivpflege, derzeit jährlich 2,82  pro Einwohner.

Der diesbezügliche Beschluss erging einstimmig.

  1. Konversion Fliegerhorst - Beschluss eines Stadtumbaugebiets nach § 171b BauGB

Um die Förderfähigkeit weiterer Maßnahmen zu gewährleisten, soll für das Fliegerhorstgelände und die funktional angrenzenden Flächen gemäß Stadtratsbeschluss vom 05.07.2012 ein Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB beschlossen werden. Grundlage für den Beschluss muss ein städtebauliches Entwicklungskonzept sein, in welchem die Ziele und Maßnahmen für unterschiedliche Nutzungsbereiche auch schriftlich dargestellt sind. Dieses liegt seit 2013 vor. Der Beschluss erging einstimmig.

  1. Antrag der Fraktion der Freien Wähler auf Ausrichtung einer Klausurtagung zu den Hochwasserschutzprojekten in der Stadt Erding

Die Fraktion der Freien Wähler beantragte am 24.06.2021 eine Klausurtagung zu den Hochwasserschutzprojekten an den Gewässern der II. Ordnung unter Einbeziehung der Planungen zu den Gewässern III. Ordnung. Dabei soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit ergebnisoffen diskutiert werden. Die Zuständigkeit bei den Planungen zum Hochwasserschutz an Gewässern II. Ordnung liegt beim Wasserwirtschaftsamt.  Dieses teilte mit, „an den Grundzügen der Planung, die einen linearen Hochwasserschutz bedeuten, nicht mehr zu ändern“. Der Fraktionsvorsitzende der CSU-Stadtratsfraktion Burkhard Köppen verwies darauf, dass niemand im Stadtrat die vom WWA favorisierte Variante befürworte. Nichtsdestotrotz sei das Hochwasser bereits 2013 gewesen und man sei gegenüber der Bevölkerung verpflichtet, mit dem Hochwasserschutz voranzukommen. Dem WWA seien im Rahmen diverser Planvorstellungen unterschiedliche Lösungsansätze dargelegt worden. Das WWA habe diese alle abgeschmettert. Eine juristische Chance, die Planungen zu ändern, bestehe nicht. Die politische Chance sei vertan worden, indem man sich zu früh mit einer Petition an den Landtag wandte. Dr. Thomas Bauer (CSU) verwies darauf, dass es nun darum gehe, den Hochwasserschutz mit dem WWA gemeinsam städtebaulich-verträglich zu gestalten.

Der Antrag der Freien Wähler wurde mit 28:10 abgelehnt. Dafür stimmten neben den Freien Wählern nur die Vertreter von Erding Jetzt.

Einig war man sich, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Stellungnahme der Stadt abzugeben.

 

  1. Mobilitätsentwicklungskonzept 2035 - Änderung einer Leitlinie zur Steigerung des Radverkehrsanteils

Mit Stadtratsbeschluss vom 28.04.2020 wurden die Leitlinien zum Mobilitätsentwicklungskonzept 2035 verabschiedet. Darin ist niedergelegt, dass langfristig ein Radverkehrsanteil im Modal-Split von mindestens 20 % erreicht werden soll. Im Rahmen der Beurteilung durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern wurde die Stadt aufgefordert, dieses Ziel ambitionierter zu fassen. So könne die Stadt Erding eine weitere Voraussetzung der AGFK zur Auszeichnung als „fahrradfreundliche Kommune“ erfüllen. Vorgeschlagen wird daher ein Radverkehrsanteil im Modal-Split von 25 % bis 2035. Die Leitlinie wurde einstimmig entsprechend geändert.

  1. Jahresbericht Quartiersmanagement Klettham-Nord

Das Quartiersmanagement ist auf die Dauer von 4 Jahren angelegt. Im November 2020 hat Stefanie Auer vom Büro Planwerk ihre Arbeit als Quartiersmanagerin aufgenommen. Die Aufgaben des Quartiersmanagements sind Maßnahmenumsetzung und Projektinitiierung, Öffentlichkeitsarbeit, Ansprache und Aktivierung der Bewohnerschaft sowie der Aufbau eines Netzwerks und des Quartiersbeirats. Dabei wird eng mit der Stadtverwaltung zusammengearbeitet. Bisher wurde ein Quartierfonds eingerichtet, ein Quartiersbeirat und ein Wochenmarkt etabliert, Infotafeln, Sitzbänke und eine Büchertruhe aufgestellt sowie Sport und Quartiersspaziergänge angeboten. Geplant ist eine Seniorengymnastik, ein günstiger Mittagstisch, eine Kochgruppe, interkulturelle Kinderlesungen sowie Stadtteilfeste.

  1. Beschluss zur Durchführung des Wettbewerbs „Neue Mitte Klettham-Nord“

Bei der Maßnahme handelt es sich um die Umgestaltung und Neudefinierung der Bestandsflächen im Umfeld der Erlöserkirche sowie im Kreuzungsbereich Karlstraße/Friedrichstraße und vor dem Wohnbau Karlstraße 1-7. Ziel der Flächenumgestaltung ist, den Stadtteil mit einem Quartiersplatz zu stärken und einen prägnanten, multifunktionalen Ort zu schaffen, an dem sich die Bürgerinnen und Bürger Kletthams wohlfühlen. Es soll ein Realisierungswettbewerb mit mehreren Büros durchgeführt werden. Der entsprechende Beschluss erging einstimmig.

  1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Haager Straße 11 und Hennengasse 2 - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Da der Investor nunmehr einen Bauantrag auf Grundlage des § 34 BauGB einreichen möchte, wurde einstimmig beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzuheben.

  1. Bekanntgaben und Anfragen
  2. Feststellung der Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 06.07.2021 und 28.09.2021
Antrag zur Wiedererrichtung des Petersbergbrückerl in Altenerding

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CSU-Fraktion bittet folgenden Antrag dem Stadtrat zur Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen:

Antrag
Der Stadtrat wolle beschließen, für die Wiedererrichtung des Petersbergbrückerls in Altenerding werden im Haushalt 2016 der Stadt Erding Planungskosten eingestellt.

Begründung:
Das Petersbergbrückerl wurde auf nachhaltige Forderung des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) aus Gründen des Hochwasserschutzes abgebrochen. Im Jahr 2016 geht voraussichtlich das Hochwasserschutzkonzept des WWA in die Planfeststellung, so dass im Laufe des nächsten Jahres Planungssicherheit in einem Maß erreicht werden könnte, dass eine Brückenplanung unter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten sinnvoll erscheint.

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Mittermeier
Fraktionsvorsitzender

 

Hochwasserschutz

26.06.2013

Hochwasserschutz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die CSU-Fraktion bittet folgenden Antrag dem Stadtrat zur Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen:

Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, angesichts der Überflutungen Anfang Juni Antworten auf folgende Fragen in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Behörden und Hilfskräften zu erarbeiten:

  1. Wo sind Überschwemmungen aufgetreten?
  2. Welche Ursachen (z.B. verlegte Wassergräben) lagen diesen Überschwemmungen konkret zugrunde?
  3. Welche Maßnahmen sind notwendig, um in Zukunft solche Überschwemmungen zu vermeiden?

In angemessener Frist sollte darüber dem Stadtrat berichtet werden, um ggf. im Haushalt 2014 Mittel für Verbesserungen bereit zu stellen.

Begründung:
Die jüngsten Überschwemmungen haben deutlich gemacht, dass der Hochwasser-schutz in unserer Stadt überprüft werden sollte, um die Erdinger Bürgerinnen und Bürger vor solchen Ereignissen noch besser zu schützen. Bestes Beispiel ist die Reaktion der Stadt auf die katastrophalen Überschwemmungen in Pretzen (Wirtsacker) vor einiger Zeit, wo geeignete Schutzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden konnten, was sich bei der jüngst extremen Regenwetterlage sehr positiv ausgewirkt hat.

Jakob Mittermeier
Fraktionsvorsitzender