Artikel vom 28.11.2018
Ausschüsse im Bayerischen Landtag
„Ein sehr wichtiger Ausschuss“
Miskowitsch im Wirtschaftsausschuss und Petitionsausschuss
Der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Fürstenfeldbruck-Ost Benjamin Miskowitsch ist seit heute Mitglied im Wirtschaftsausschuss und im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden der 18. Wahlperiode. Die CSU-Landtagsfraktion entsendet Miskowitsch in die beiden Ausschüsse.
„Ich freue mich sehr auf meine Arbeit in den beiden Gremien“, so Miskowitsch. „Im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sehe ich, wo den Menschen in Bayern der Schuh drückt. Im Wirtschaftsausschuss werden Themen behandelt, die für Bayern von großer Bedeutung sind, wie z.B. Mittelstandsförderung, Tourismus, Medienpolitik und Digitalisierung. Ein sehr wichtiger Ausschuss also.“
Und: „In diesem Ausschuss kann ich meine beruflichen Erfahrungen aus dem Einzelhandel und der Medienbranche voll einbringen.“ Der Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung ist einer von 14 ständigen Fachausschüssen des Bayerischen Landtags. Er setzt sich aus 18 Abgeordneten zusammen. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, kurz Petitionsausschuss, hat 14 Mitglieder. Den Ausschuss gibt es seit der ersten Wahlperiode des Landtags 1946.
In der 17. Wahlperiode wurden etwa 10.000 Petitionen beim Landtag eingereicht, davon wurden ca. 30% im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden behandelt, die übrigen in den zuständigen Fachausschüssen. Das Petitionsrecht ist sowohl in der Bayerischen Verfassung (Art. 115 BV) als auch dem Grundgesetz (Art. 17 GG) verankert. In den ständigen Ausschüssen findet die eigentliche Arbeit der Landtagsabgeordneten statt. Dort werden Gesetzentwürfe beraten, Eingaben behandelt und Beschlussempfehlungen an das Plenum abgegeben. Die Ausschüsse werden vom Landtag für die Dauer einer Wahlperiode eingesetzt und tagen in der Regel öffentlich.