Ortsverband Elsenfeld

Neues aus dem Rat:

Bebauungsplan Marienstraße 33/37 (Shell-Areal) - Keine Mehrheit im MGR!

Keine Mehrheit für die Billigung des aktualisierten, an den Siegerentwurf des Investorenwettbewerbs angepassten, Bebauungsplanentwurfs
 

Historie:
2015 wurde das Shell Areal vom Markt Elsenfeld erworben. Ziel war es im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept ISEK von 2018, dieses Areal für eine qualifizierte Wohnbebauung zu entwickeln. Hierzu gab es ab 2020 drei Expertenrunden (Planer, Architekten, Fraktionssprecher usw.) um die Ziele des Marktes Elsenfeld für den Investorenwettbewerb festzulegen. Ein Hauptziel war es einen Investor zu finden, der ein Nutzungskonzept und ein Architektenbüro mit einer Entwurfsplanung vorlegen kann.

Der 2022/2023 durchgeführte Wettbewerb stand ganz im Zeichen der Baukostenexplosion und der steigenden Zinsentwicklung. Schlussendlich konnte man mit Ten Brinke nur einen Investor finden der ein Wohngebäude entwickeln und vermarkten könnte. Die Firma Ten Brinke wollte das Gebäude in Abstimmung mit dem Markt Elsenfeld an einen Endinvestor veräußern, welcher dann das Gebäude betreibt.

In der ersten Planung ging man von einem Gebäude aus, welches sich über 4 Ebenen + ein 5 Staffelgeschoss erstreckt. In den weiteren Planungen wurde das Gebäude in zwei Teile geteilt und das 5 Geschoss entfernt. Es stehen je nach Wohnungsgröße eine Anzahl von ca. 50-55 Wohnungen im Raum. Mind. 30 % der Wohnungen müssen EOF* gefördert sein. Ten Brinke würde gerne 60 % EOF geförderten Wohnraum schaffen.

Nachdem Ten Brinke durch den Marktgemeinderat zum Sieger des Wettbewerbes erklärt wurde ging es nun in die weitere Planung. Das finale Nutzungskonzept war bis dato noch offen. Wunschgemäß sollte ein Gebäude für Seniorengerechtes Wohnen mit Barrierefreien Wohnungen entstehen und ein Gebäude für Familien.

In der Sitzung vom 17. Juni sollte der Bebauungsplan auf den Weg gebracht werden, damit das Projekt weiterentwickelt werden kann. Dabei spielte für die CSU Fraktion die mögliche spätere Nutzung eine große Rolle. Unser Ziel war es ein qualitatives Wohnen innerorts zu entwickeln, was durchaus auch EOF-Wohnungen zulässt. Aber einen neuen sozialen Brennpunkt wollten wir vermeiden. Bis dato gab es noch kein konkretes Nutzungskonzept eines Investors, der das Gebäude betreibt. Eine Kombination aus Eigentumswohnungen und Mietwohnungen war von unserer Seite damals gewünscht, wurde aber in den Expertenrunden als nicht praktikabel angesehen.

Innerhalb der CSU Fraktion war man sich nicht 100 % einig, ob dies das richtige Projekt an dieser Stelle ist. Jedes Mitglied hatte seine eigene Meinung und auch Idee zu diesem Grundstück. So haben vier der acht Mitglieder gegen den Bebauungsplan bzw. gegen die Weiterführung des Projektes gestimmt. Die anderen vier Mitglieder und unser Bürgermeister hätten gerne den B-Plan verabschiedet und weitere Planungsschritte auf den Weg gebracht um in enger Abstimmung mit Ten Brinke bezahlbaren Wohnraum innerorts zu schaffen.

SPD/Grüne stimmte für die Weiterführung des Projektes, während die UBV Fraktion es geschlossen ablehnte.
Somit kam es zu einem Abstimmungsergebnis von 10 zu 10. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschluss als abgelehnt.

Die CSU möchte das Gebiet auf jeden Fall weiterentwickeln und sozialverträglichen bezahlbaren Wohnraum dort schaffen. Wir bleiben weiter im Gespräch und bringen unsere Ideen ein. Wie es im Detail jetzt weitergeht werden die kommenden Wochen zeigen.

*Hintergrund EOF:
Als einkommensorientierte Förderung (EOF) wird im Sozialen Wohnungsbau ein Modell bezeichnet, bei der bedürftige Mieter einen einkommensabhängigen Zuschuss zur Miete erhalten. Die Zusatzförderung oder Belegungsförderung sind der Zuschuss, den der berechtigte Mieter erhält. Die Höhe dieses Zuschusses ist vom Einkommen des Mieters abhängig und üblicherweise in mehreren Stufen gestaffelt. Anspruch auf eine EOF-geförderte Wohnung ein Einkommensstufe III liegt bei einer vierköpfigen Familie bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von rund 80.000,- €.


EOF Wohnung = Sozialwohnung? Ein Unterschied zwischen den beiden Modellen sei, dass Sozialwohnungen ausschließlich Geringverdienern offen stünden. Bei der einkommensorientierten Förderung ist gezielt eine Mischung mit Besserverdienern vorgesehen, deren Mieten dann entsprechend höher ausfallen. Für Sozialwohnungen gibt es gesetzliche und vertragliche Belegungsrechte. Bei der EOF sind nur für einen Teil der Wohnungen eines Vermieters Belegungsrechte vereinbart. Die anderen kann er auf dem freien Wohnungsmarkt anbieten.

Weitere Tagesordnungspunkte finden sie unter: https://www.elsenfeld.de/rathaus-verwaltung/marktgemeinderat/neues-aus-dem-rat/

Ihre CSU-Elsenfeld