Artikel vom 19.07.2023
Aus dem Gemeinderat
Änderung Baumschutzverordnung
Die CSU-Fraktion im Gemeinderat Eichenau stellte am 19. Juli 2023 folgenden Antrag:
Antrag zur Änderung der gemeindlichen Baumschutzverordnung vom 10. Juni 2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
die CSU-Fraktion stellt folgenden Antrag:
Die aktuell geltende Fassung der Verordnung der Gemeinde Eichenau zum Schutz des Be- standes an Bäumen und Sträuchern vom 10. Juni 2015 soll dahingehend abgeändert werden, dass die Fällung von alten Laub- und Nadelbäumen auf Antrag genehmigt wird, wenn eine Ersatzpflanzung nachgewiesen wird.
Begründung des Antrages:
Die letzten Wochen waren Schwerstarbeit für Feuerwehren und Bauhofmitarbeiter. Heftige Unwetter haben unzählige insbesondere alte Bäume zum Umstürzen gebracht – teils mit erheblichen Sachschäden. Bereits 2015 wurden nach ähnlichen Sturmereignissen Fichten aus dem Schutzumfang der gemeindlichen Baumschutzverordnung ausgenommen. Diese Baumart ist durch ihre Wurzelform mit am sturmgefährdetsten. Beim letzten Schlechtwetterereignis waren es aber nun insbesondere alte Laubbäume, die betroffen waren. Gerade große schwere umstürzende Bäume richten erheblichen Sachschaden an und gefährden Leib und Leben. Durch den fortschreitenden Klimawandel werden solche Unwetter immer häufiger auftreten. Durch die aktuelle Fassung der Baumschutzverordnung veraltet der Eichenauer Baumbestand unaufhaltsam und stellt ein immer größer werdendes Risiko dar. Es braucht daher eine adäquate Änderung der Verordnung, um eine sukzessive Verjüngung unseres Baumbestandes zu ermöglichen, ohne den eigentlichen Gartenstadtcharakter zu beeinträchtigen. Ziel ist es den Baumbestand in seiner Anzahl her zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Perras
für die CSU-Fraktion
Aktueller Stand: Der Antrag wurde am 19. September 2023 im Gemeinderat beraten und gegen die Stimmen der CSU abgelehnt.