Artikel vom 25.04.2022
Aus dem Gemeinderat
Prüfantrag der Eichenauer Bebauungspläne: Einschränkungen für Photovoltaik
Die CSU-Fraktion im Gemeinderat Eichenau stellte am 31. März 2022 folgenden Antrag:
Prüfantrag der Eichenauer Bebauungspläne auf Einschränkungen in Bezug auf Solarinstallationen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
die CSU-Fraktion stellt folgenden Prüfantrag:
Im Bebauungsplan B17 findet sich eine Einschränkung zur Installation von Solaranlagen aus gestalterischen Gründen. Es soll geprüft werden, ob auch in den anderen Bebauungs- plänen noch solche Einschränkungen enthalten sind. Des Weiteren wird beantragt, dass die Verwaltung einen Vorschlag macht, wie diese Einschränkungen pragmatisch aufgehoben werden können, ohne die einzelnen Bebauungspläne aufwendig zu ändern (z.B. vereinfachtes Befreiungsverfahren; übergreifende Befreiung per Zusatzverordnung, etc.).
Begründung des Antrages:
Im aktuellen Eichenauer Bebauungsplan B17 befindet sich die folgende Einschränkung bezüglich der Installation von Solaranlagen: „Sonnenkollektoren sind aus gestalterischen Gründen nur auf den nach Süden geneigten Dachflächen zugelassen“.
Diese Einschränkung steht im Gegensatz zur notwendigen Energiewende. Mit dem kommunalen Solarförderprogramm sowie dem Solardachkataster fördert die Gemeinde Eichenau den Zubau von Solaranlagen. Unnötige/Veraltete Installations-Einschränkungen aus gestalterischen Gründen sind hier aber kontraproduktiv. Zudem wird mittlerweile auch die Belegung von Norddächern mit Photovoltaikmodulen empfohlen (diffuses Licht).
Neben der Prüfung aller Bebauungspläne auf solche Einschränkungen soll eine pragmatische, schnell umsetzbare Lösung gefunden werden, wie Hausbesitzer dennoch entsprechende Solarinstallationen umsetzen können. Der aktuell vorherrschende Befreiungsprozess ist zu aufwendig und viele Bürger wissen nicht, dass dies generell möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Perras
für die CSU-Fraktion
Aktueller Stand: Der Antrag wurde von der Verwaltung bis zum 25. April 2022 bearbeitet. Deren Prüfung zufolge betrifft der Zusatz „Sonnenkollektoren sind aus gestalterischen Gründen nur auf den nach Süden geneigten Dachflächen zugelassen“ nur den Bebauungsplan B17. In keinem anderen Bebauungsplan ist die Einschränkung bezüglich der Installation von Solaranlagen zu finden.
Aufgrund des Antrags hat die Gemeindeverwaltung die Vorgehensweise in Bezug auf die Erteilung einer isolierten Befreiung nochmals überdacht und wird in diesen Fällen keine Verwaltunggebühr mehr erheben. Wir begrüßen dieses Vorgehen vor dem Hintergrund des fortentwickelten planerischen Willens der Gemeinde, der sich auch in der Ortsgestaltungssatzung widerspiegelt, sehr!