Ortsverband Eichenau

Aus dem Gemeinderat

„Solarinstallation vs. Baumschutzverordnung"

Die CSU-Fraktion im Gemeinderat Eichenau stellte am 2. Mai 2022 folgenden Antrag:

Antrag zur erleichterten Einzelabwägung „Solarinstallation vs. Baumschutzverordnung“
 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die CSU-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt Bewertungskriterien zu erarbeiten, die eine Einzelabwägung in der Thematik „Solarinstallation vs. Baumschutzverordnung“ ermöglichen.

Begründung des Antrages:

In der Gemeinde Eichenau besteht ein grundsätzlicher Interessenskonflikt: Einerseits erhofft sich der Gemeinderat eine hohe Bereitschaft in der Bevölkerung zur Installation zusätzlicher Solarinstallationen auf Privatdächern, andererseits soll die Baumschutzverordnung (BSchV) für den Erhalt des Gartenstadtcharakters in Eichenau sorgen und den Baumbestand erhalten. Das zunehmende Interesse in der Bevölkerung einen privaten Beitrag zur Energiewende zu leisten, führt zu dem Zustand, dass dieser Konflikt akuter wird. Immer häufiger werden Anträge auf Befreiung von der BSchV damit begründet, dass durch Bäume eine Verschattung bestehender PV-Solaranlagen eintrete bzw. wegen vorhandener Bäume eine geplante PV-/Solaranlage nicht wirtschaftlich betrieben werden könne. Die Befreiungen wird in diesen Fällen i.d.R. aufgrund der bestehenden Bauschutzverordnung und deren Vorrang versagt.

Damit widerstrebt die Gemeinde dem allgemeinen Interesse zum Vorantreiben der Energiewende, während die Energiepreise weiter steigen und sich Eichenauer/-innen durch Eigenproduktion mehr Energieautarkie erhoffen. Zahlreiche Gespräche haben uns in den letzten Wochen die Brisanz des Themas unterstrichen. Im Zeichen der Energiewende ist das Interesse der Bürger/-innen sehr zu begrüßen.

Obwohl der Baumschutz eine wichtige Bedeutung in Eichenau hat und dies auch bleiben soll, ist zu überdenken, ob die Installation von Solarinstallationen von Eichenauer/-innen zumindest gleichwertig zu bewerten ist. Zur Förderung regenerativer Energien sollte die Gemeinde Eichenau von der restriktiven Handhabung beim Thema Solarinstallationen vs. Baumschutz abkehren und der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum einräumen. Es erscheint nicht mehr vermittelbar zu sein, dem Baumschutz in solchen Konfliktlagen per se den Vorzug einzuräumen. Die Verwaltung sollte vielmehr in die Lage versetzt werden, auf den jeweiligen Einzelfall eingehen zu können.

Die konkrete Abwägung zwischen Baumschutz und PV-/Solaranlage kann nur im jeweiligen Einzelfall erfolgen. Dabei sind

  • der konkrete Zustand des Baumes (Alter, Standortverhältnisse, vermutete weitere Lebenserwartung am Standort, Vitalität und Wuchsform) sowie
  • dessen konkrete Wirkung auf die Solarinstallation (Grad der Verschattung)

zu berücksichtigen. Ein entsprechender Kriterienkatalog soll von der Verwaltung zur Prozesserleichterung erarbeitet werden und in die Baumschutzverordnung aufgenommen werden.

Ich bitte um Unterstützung unseres Antrages. Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Zeiler

für die CSU-Fraktion

Aktueller Stand: Der Antrag wurde eingereicht.