Ortsverband Eichenau

Aus dem Gemeinderat

Antrag auf Erlass einer Einfriedungssatzung

Die CSU-Fraktion im Gemeinderat Eichenau stellte am 4. Mai 2018 folgenden Antrag:

Antrag auf Erlass einer Einfriedungssatzung

Die CSU-­Fraktion stellt folgenden Antrag: Die Gemeinde Eichenau erlässt eine Einfriedungssatzung.

Begründung des Antrages:

Die Gemeinde Eichenau legt größten Wert auf den Erhalt ihres Gartenstadtcharakters. Ein Teil der Maßnahmen zum Erhalt dieses Charakters ist die Aufstellung von Bebauungsplänen mit strengen Vorgaben zur maximal zulässigen Höhe von Einfriedungen. Doch nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt ist als Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der Vorschriften zuständig. Da die Anzahl der Verstöße im Gemeindegebiet jedoch in den vergangenen Jahren zugenommen hat und die Gemeinde Eichenau bislang kaum rechtliche Handhabe zur Sanktionierung solcher Verstöße hat, wollen wir der Gemeinde mehr Befugnisse einräumen.

Aufgrund Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 und Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 kann die Gemeinde Eichenau eine Einfriedungssatzung erlassen.

In erster Linie soll die Satzung der Bestimmung einer gemeindeweit geltenden maximal zulässigen Hohe von Einfriedungen, wie Zäune und Mauern, sowie weiteren Anforderungen an die Einfriedung dienen.

Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der Satzung können dann gemäß Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt werden. Nach Art. 28 GO fließen Geldbußen und Verwarnungsgelder, die auf Grund bewehrter Satzungen und Verordnungen festgesetzt werden, in die Gemeindekasse. Der Gemeinde wird dadurch ein eigenes Mittel eingeräumt, um Zuwiderhandlungen zu ahnden. In Bebauungsplänen können für Einfriedungen Bestimmungen getroffen werden, die von der Einfriedungssatzung abweichen.

Wir bitten um Unterstützung unseres Antrages.

Mit freundlichen Grüßen

 

Céline Lauer für die CSU-­Fraktion

 

Votum des Gemeinderates:

Der Antrag wurde vom Gemeinderat am 5. Juli 2018 einstimmig mit Empfehlung in die neu gegründete Kommission für Ortsentwicklung verwiesen.