Ortsverband Eichenau

Antrag der CSU-Fraktion

Antrag auf Vermittlung von zumutbarer Arbeit für Asylbewerber

Die CSU-Fraktion im Gemeinderat Eichenau stellte am 2. Juli 2024 folgenden Antrag:

Antrag auf Vermittlung von zumutbarer Arbeit für Asylbewerber

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die CSU-Fraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, das Landratsamt Fürstenfeldbruck bei der Bereitstellung von geeigneten Arbeitsgelegenheiten i.S.d. § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG zu unterstützen. Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG sollte die Möglichkeit zu einer sinnstiftenden Beschäftigung gegeben werden. Die Arbeitsgelegenheiten dienen nicht zuletzt der Strukturierung des Tagesablaufs, sorgen für mehr gesellschaftliche Teilhabe, helfen beim Spracherwerb und bieten eine erste Heranführung an den Arbeitsmarkt (BT-Drs. 18/8615, 36). 

Mit Wirkung vom 27.2.2024 wurde zudem durch das Rückführungsverbesserungsgesetz der Absatz 1 Satz 2 in § 5 AsylbLG - auf Empfehlung der Ministerpräsidentenkonferenz - neugefasst. Diese Änderung führte zum Entfall des Kriteriums der „Zusätzlichkeit“ bei Arbeitsgelegenheiten außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. So ist es nicht mehr Voraussetzung, dass die im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten verrichteten Arbeiten „sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden“. Es sollen nun Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, „wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient“. Mit dieser Gesetzesanpassung sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, die bestehenden Regelungen zu den Arbeitsgelegenheiten nach dem AsylbLG in noch größerem Umfang zu nutzen. (BT-Drs. 20/10090, S. 22f.).

Neben den Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung und zum Betrieb der Asylunterkünfte sieht die CSU-Fraktion auch außerhalb im Gemeindegebiet viele sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten, die insbesondere im Aufgabenbereich des Bauhofs liegen (bspw. Unterstützung bei Straßen- und Wegereinigung, Winterdienst, Grünanlagenpflege, usw.). Die Verwaltung möge daher das Landratsamt künftig bei der Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags durch Vermittlung solcher Arbeitsgelegenheiten unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Wölfl

für die CSU-Fraktion

Aktueller Stand: Der Antrag wurde in die Verwaltung eingegeben und am 17. September 2024 im Gemeinderat beraten. Den CSU-Antrag befürworteten 19 der 24 anwesenden Gemeinderäte. Hier wurde im Münchner Merkur darüber berichtet.