Ortsverband Buchloe

Frauen-Union informiert über Vorsorgevollmacht

Sein Leben bis zum Schluss selbst gestalten und Angehörige entlasten

Ortsvorsitzende Regina Nanos (von links), Richterin Simone Bader, Bürgermeister Robert Pöschl und Bezirksvorsitzende Dr. Beate Merk eröffneten in Buchloe die Veranstaltungsreihe der Frauen-Union zum Jahr der Pflege.

Schöne Gefühle waren es für die Bezirksvorsitzende und ehemalige bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk sowie die Ortsvorsitzende Regina Nanos, dass man sich nach Corona wieder in Präsenz zu einer Veranstaltung treffen konnte. Und so eröffnete die Frauen-Union Schwaben mit dem Vortrag „Plötzlich Pflege! – Warum eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht so wichtig sind“ im Café Morizz ihre Veranstaltungsreihe zum Jahr der Pflege. Die Wichtigkeit des Themas und dass es hier Aufklärungsbedarf gibt, zeigte das große Interesse der 70 Besucher. Mit der Richterin Simone Bader vom Amtsgericht Augsburg referierte eine ausgewiesene Expertin auf dem Gebiet des Betreuungsrechts, die täglich in ihrer richterlichen Praxis über Betreuungsanordnungen entscheidet.

„Das Leben bis zum Schluss selbst gestalten“ und „Angehörige entlasten“ seien für Bader die beiden wichtigsten Gründe, um Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Geregelt werden können finanzielle Angelegenheiten sowie Entscheidungen über medizinische Behandlungen und Pflege. Es kann eine Person benannt werden, die sich um alles kümmern soll. „Den Betreuer selbst aussuchen und inhaltliche Anweisungen geben ist immer besser, als bei mir als Akte auf dem Tisch zu landen“, gab die Referentin zu bedenken. Denn nur für Aufgaben die nicht über eine Vorsorgevollmacht abgedeckt sind kann ein Betreuer eingesetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Vollmacht in allen Angelegenheiten nicht genüge. Diese umfasse keine ärztlichen Untersuchungen und Heilbehandlungen, keine freiheitsentziehende Maßnahmen und keine Entscheidungen über Organspenden. Freiheitsentziehenden Maßnahmen müssen nämlich immer von einem Gericht genehmigt werden. Bader versicherte, dass es in Deutschland im Bereich der Betreuung ein hohes Maß an Kontrolle gebe, angeordnete Betreuung regelmäßig überprüft werde und niemand einen Betreuer bekomme, wenn er einen Bevollmächtigten habe.

Bis ins Detail ging Simone Bader bei der Patientenverfügung, wo man heute schon entscheidet, für den Fall, dass man einmal in einer Situation sei, nicht mehr selbst entscheiden zu können. Denn Ärzte dürften nur behandeln, wenn ein Patient einwillige. Bei fehlenden Einwilligungen könnten nur Bevollmächtigte sowie bestellte Betreuer entscheiden und nicht automatisch Kinder, Eltern und Ehegatten. Eine Patientenverfügung sei für alle Beteiligten (Ärzte, Betreuer, Angehörige, Pflegepersonal, Gerichte) bindend. Es könne hier viel festgelegt werden. Bader empfahl Anweisungen so konkret wie möglich zu formulieren, schriftlich zu verfassen und eigenhändig zu unterschreiben.

Vor allem aber müsse man sich Gedanken machen und man solle mit dem Wunschbetreuer über diese schwierigen und unangenehmen Themen auf dem Weg zum Sterben sprechen, damit dieser den Willen des Patienten kenne und in seinem Sinne entscheide. Den eigenen Angehörigen tue man damit einen riesigen Gefallen, betonte die Richterin immer wieder. Und mit der Aufforderung „Bitte machen sie es!“ beendete Richterin Simone Bader ihren nicht nur juristischen, sondern vor allem lebendigen, kurzweiligen und menschlichen Vortrag.

 

Informationsmaterial zum Download:

1. Broschüren des Bayerischen Justizministeriums

Die Vorsorgevollmacht:

https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/04005315.htm

Vorsorge für Unfall, Krankheit Alter

https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/04004713.htm

 

2. Broschüren des Bundesjustizministeriums

Betreuungsrecht

https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht.html?nn=6765634

Patientenverfügung

https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html?nn=6765634