Artikel vom 01.02.2023
Antrag CSU/Freie Bürger
Generelle Fristverlängerung der Bauverpflichtung im Baugebiet Neureut
„Bei den meisten Bauplätze im Baugebiet Neureut läuft in ca. zwei Jahren die Frist zur Erfüllung der Bauverpflichtung ab.
Durch die gegenwärtige Material- und Personalknappheit im Baugewerbe, das steigende Zinsniveau und die gestiegenen Haushaltskosten sind die Bauherren teilweise in einer schwierigen Lage bei der Finanzierung und in ihrer Planung verunsichert.
Wir als Gemeinde sollten auf die veränderte Lage reagieren und zumindest den zeitlichen Druck von den Bauherren nehmen.
Durch die Verzögerungen bei der Genehmigungsplanung der Erdaushubdeponie können wir den Bauherren gerade auch fast keine Möglichkeit zur Entsorgung des Erdaushubs bieten. Das verursacht nicht nur deutlich höhere Ausgaben beim Bauen, für die Gemeinde hat es auch bedeutende Einnahmeausfälle zur Folge, wenn der Erdaushub auf anderen Deponien entsorgt wird.
Wir beantragen deshalb, die Frist zur Erfüllung der Bauverpflichtung im Baugebiet Neureut generell um zwei Jahre zu verlängern.
Da die Entscheidung über diesen Antrag keiner großen Vorbereitung bedarf, bitten wir um zeitnahe Behandlung im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.“
Der Antrag wurde am 07.11.2022 im Gemeinderat behandelt.
Leider wurde der Antrag mit 3 : 7 Stimmen abgelehnt, da der Gemeinderat noch „keinen zwingenden Handlungsbedarf“ sieht. Es wurde besprochen, dass jeder Bauherr nach Bedarf einen Antrag stellen kann, der dann genehmigt werden kann.
In der Sitzung vom 06.02.2024 wurde von Herrn Grob vorgeschlagen, die Bauverpflichtung generell bis zum 31.10.2026 zu verlängern.
Als Begründung wurden die Argumente unseres Antrages aufgeführt. Der Antrag wurde einstimmig befürwortet.
Wir begrüßen, dass nun doch die richtige Entscheidung getroffen wurde. Allerdings hätte die Entscheidung zur richtigen Zeit den Bauherren eine bessere Planungssicherheit ermöglicht.