Artikel vom 28.10.2023
Gemeinderatssitzung 26.10.2023
Richtigstellung zum Bericht der MZ
Richtigstellung zur Berichterstattung der Mittelbayerischen Zeitung über die letzte Gemeinderatssitzung vom 26. Oktober 2023
Die Berichterstattung der Mittelbayerischen Zeitung über die letzte Gemeinderatssitzung vom 26.10.2023 entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, Ausführungen und Wortbeiträgen, die am letzten Donnerstag bei der Sitzung vorgefallen sind. Insbesondere die Darstellungen in der MZ zum Tagesordnungspunkt 3: Baugebiet „Wohnen in der Ziegelzell“; hier: Entscheidung über eine Erschließungsträgerschaft und zum Tagesordnungspunkt 7: Örtliche Rechnungsprüfung; hier: Bericht des Vorsitzenden des RPA-Ausschusses und Genehmigung der Jahresrechnung 2022 mit Entlastungsbeschluss sind zum Teil unvollständig, missverständlich, verfälschend und vereinzelt unrichtig widergegeben worden. Deshalb erlauben wir uns an dieser Stelle eine Richtigstellung.
Tagesordnungspunkt 3: Baugebiet „Wohnen in der Ziegelzell“; hier: Entscheidung über eine Erschließungsträgerschaft
Hier hat der Berichterstatter der MZ, allem Anschein nach nicht richtig aufgepasst und das Baugebiet „Wohnen in der Ziegelzell“ mit dem Baugebiet „Wirtskellerweg/ Wegäcker“ verwechselt. Laut Tagesordnung sollte der Gemeinderat über eine Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet „Wohnen in der Ziegelzell“, welches sich in Taxöldern befindet, entscheiden. Da sich die Form einer Erschließungsträgerschaft bei der Vermarktung des Baugebietes „Wirstkellerweg/Wegäcker“ bewährt hatte und zudem hierdurch die Gemeindeverwaltung entlastet wird, entschied der Gemeinderat, ein solches Verfahren auch für das Baugebiet „Wohnen in der Ziegelzell“ anzuwenden. In der Mittelbayerischen Zeitung steht jedoch, dass durch den Gemeinderat beschlossen wurde die Erschließung des Baugebietes „Wirtskellerweg/Wegäcker“ über einen Erschließungsträger abzuwickeln, da sich dieses Verfahren bei der Vermarktung des Baugebietes „Wohnen in der Ziegelzell“ bewährt habe. Diese Berichterstattung ist schlichtweg falsch. Hier wurden ganz einfach beide Baugebiete verwechselt.
Tagesordnungspunkt 7: Örtliche Rechnungsprüfung; hier: Bericht des Vorsitzenden des RPA-Ausschusses und Genehmigung der Jahresrechnung 2022 mit Entlastungsbeschluss
In der Print-Ausgabe der Mittelbayerischen Zeitung heißt es bereits in der Überschrift des Artikels zu diesem Punkt „Prüfer monieren Bodenwöhrer Ausgaben“. In der Online-Ausgabe, die regelmäßig über Facebook und ähnliche Portale geteilt wird, steht „Rechnungsprüfer monieren mehrere Bodenwöhrer Ausgaben – auch für die Silvestergala“. Dies ist absolut missverständlich wiedergegeben und vermittelt den Eindruck, dass der Rechnungsprüfungsausschuss bestimmte Ausgaben kritisiert oder als unrechtmäßig eingestuft hätte. Tatsächlich haben die Rechnungsprüfer dem Gemeinderat einstimmig die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung empfohlen. Es wurden keinerlei Ausgaben moniert, sondern es blieben lediglich Fragen offen, die noch zu klären sind und die dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt erläutert werden. Da bei einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses neben den Prüfern nur noch der Kämmerer und die Kassenverwaltung zugegen sind, kommt es regelmäßig vor, dass gewissen Fragen offen bleiben. Somit sind die nach Darstellung der MZ „monierten Ausgaben“ keinesfalls als Kritik zu sehen, sondern es gab lediglich dazu Rückfragen. Die im letzten Absatz aufgeführten missverständlichen, verfälschenden und unrichtigen negativen Behauptungen stehen im krassen Gegensatz und Widerspruch zum letzten Satz des Berichtes, wonach der Gemeinderat trotz der angeblichen Verfehlungen der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 einstimmig Entlastung erteilt konnte. Zu den einzelnen Vorwürfen laut Pressebericht im Einzelnen:
Kosten für die Lagerung von Aushub bei der Sanierung der Wasserleitungen in der Schwandorfer Straße, in Windmais und Neuenschwand
Hierzu erläuterten der Kämmerer, Herr Forster und Herr Schuhbauer vom Bauamt, dass sich die Vorschriften geändert hatten. Mittlerweile muss jeder Bodenaushub wie Abfall behandelt werden, was zur Folge hat, dass bei Baumaßnahmen der Erdaushub vor dem Abtransport beprobt werden muss. Entweder muss sich die Gemeinde um eine naheliegende Lagerfläche kümmern, das Erdreich ausbauen und dann beproben oder das Erdreich muss alternativ zur Beprobung in eine dafür vorbereitete Deponie verbracht werden, wodurch unzählige kostenintensive Transportkilometer für An- und Abtransport anfallen, die von der Gemeinde zu tragen sind. Dadurch, dass von Seiten der Gemeinde die erste Alternative gewählt wurde, konnte viel Geld eingespart werden.
Ausgaben für Werbung anl. des Deutschen Trachtenfestes in Bruck
Dieser Punkt wird in der Berichterstattung einfach nur angeschnitten und in den Raum gestellt, wodurch der Eindruck entsteht, dass er kritisiert worden ist. Tatsächlich ist es so, dass es sich um eine gemeinsame überregionale Werbemaßnahme der Kommunen aus Nittenau, Bruck und Bodenwöhr sowie des Oberpfälzer Seenlandes beim „Deutschen Trachtenfest 2022“ gehandelt hat, bei dem sich „Trachtler“ aus der ganzen Welt getroffen haben, also einer Veranstaltung auf internationalem Niveau. Es wurde eine gemeinsame Werbebühne während des Festes betrieben und man konnte sich in der Festschrift darstellen. Für eine derartige Werbemaßnahme in dieser Größenordnung alleine sind normalerweise rund 20.000 EUR zu veranschlagen. Deshalb sind die für diese Werbemaßnahme investierten 3.000 EUR als Schnäppchen und enorme Einsparung mit gigantischer Außenwirkung zu sehen.
Kosten für das „Hammerblatt“
Die Kosten und die Bedeutung des „Hammerblattes“ wurden von Herrn Forster während der Sitzung ausführlich erläutert. Im Rahmen einer Ausschreibung wurde das kostengünstigste Angebot gewählt. Das „Hammerblatt“ ist gelebte Öffentlichkeitsarbeit und wird nahezu von allen Bürgern Bodenwöhrs gewünscht und gelobt. Bodenwöhrs Bürger haben ein Recht auf sachliche, neutrale Informationen, vor allem wenn im Gegenzug dazu politisch motivierte Informationen verteilt werden. In anderen Gemeinden gibt es Pressesprecher, die solche Aufgabe übernehmen, wodurch deutlich höhere Kosten von rund 60.000 – 70.000 EUR anfallen. Die Gemeinde Bodenwöhr erledigt diese Aufgabe selbst. Die Kosten für das „Hammerblatt“ in Höhe von 17.000 Euro, wie im Jahr 2022, stellen eine gigantische Einsparung dar.
4.000 EUR Minus bei der Silvestergala in der Hammerseehalle
Auch in diesem Fall hat Herr Forster die Kosten erläutert. Es ist unmöglich, ein Kulturpro-gramm im Rahmen einer 900 Jahre-Feier, für das der Gemeinderat im Übrigen ein Budget von 80.000 EUR beschlossen hat, zu schaffen, das am Ende einen Gewinn abwirft, was auch gar nicht sein darf. Ein Defizit von nur 4.000 EUR bei einem Ausgabenbudget in Höhe von 80.000 EUR überhaupt anzuführen und zu kritisieren ist schlichtweg nicht opportun. Die Diskussion über eine mögliche Überschreitung des persönlichen Ausgabenbudgets des Bürgermeisters entstand nur, weil Herr Feldmeier das Defizit der Gala in Höhe von 4.000 EUR zu den Ein-nahmen in Höhe von 11.000 EUR addiert hat und somit auf 15.000 EUR kam, was natürlich schlichtweg falsch ist. Die vom Gemeinderat erlassene Geschäftsordnung erlaubt dem Bür-germeister bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel gem. § 11 Abs. 2 Nr. 2 a) Anstrich 2 GeschO im Einzelfall Ausgaben von bis zu 15.000 EUR zu tätigen, ohne dies vom Gemeinde-rat absegnen zu lassen. Diese Grenze wurde nicht mal annähernd überschritten. Vielmehr betrugen die Ausgaben bei der Gala, wie bereits angeführt, nur rund 4.000 €, was deutlich un-ter der angeführten Grenze lag. Damit ergab es nicht einmal ansatzweise eine Überschreitung der Ausgabekompetenz des Bürgermeisters.
Und noch ein abschließender Satz ganz am Ende: "Es darf unseres Erachtens nicht sein, dass man in einem Pressebericht negative Szenarien, Punkte, Einwände und Vorwürfe kommentarlos wiedergibt, ohne dass das Ergebnis oder der Ausgang der Diskussion mitgeteilt wird – hierdurch entsteht beim Leser ein völlig falsches Bild, dies ist keine seröse Berichterstattung."