Ortsverband Bobingen

Haushaltsberatungen

Notwendige Anpassung der Grundsteuer

Die Mehreinnahmen durch die Grundsteuer sollen dabei helfen, damit jedes Jahr eine Straße instandgesetzt werden kann. Das ist, wie man sieht, dringend notwendig!

Haushaltsberatungen – Notwendige Anpassung der Grundsteuer
Gerade in Zeiten der Pandemie ist die Aufstellung des städtischen Haushalts ein Kraftakt. Die Entwicklung der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt wie die Umlagen von Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Gewerbesteuer haben einen deutlichen Einbruch erlitten. Bei der Berechnung der „Leistungsfähigkeit“ Bobingens, hier wird jeweils ein Zeitraum von sechs Jahren betrachtet, gibt es beim Vergleich der Werte von Anfang 2020 und somit vor der Pandemie zur aktuellen Feststellung im Jahr 2021 einen Rückgang der dauernden Leistungsfähigkeit in Höhe von über 6,5 Mio. EUR. Aus diesem Grund haben wir nicht nur die vielen Ausgabepositionen der Stadt mit hohem Arbeitsaufwand durchforstet, sondern müssen auch auf die im Vergleich wenigen Einnahmemöglichkeiten der Stadt blicken. Eine davon ist die Grundsteuer, die sich mit der Bezeichnung „A“ in landwirtschaftliche und mit „B“ in bebaubare Flächen unterscheidet

Mehreinnahmen für Straßensanierung verwenden!
Die Sanierung einer Straße kann als Richtwert mit über einer Million EUR angesetzt werden, wobei natürlich die Länge der Straße und Umfang der Schäden eine Rolle spielen. Früher mussten sich die direkten Anwohner mit rund 60% beteiligen. Durch den Wegfall der Straßenausbaubeitragssatzung hat die Stadt bei jeder Sanierung somit auch mindestens 600 Tausend EUR weniger Einnahmen. Durch die Erhöhung der Grundsteuer soll dies zumindest teilweise ausgeglichen werden. Dabei trägt die CSU den Verwaltungsvorschlag mit, dass die Grundsteuer A nur moderat von 310% auf 330% angehoben wird. Die Grundsteuer B war seit über 10 Jahren gleichbleibend ebenfalls auf 310% und soll nun auf 390% angehoben werden. Konkret bedeutet dies, dass ein Einfamilienhaus monatlich eine Mehrbelastung von rund 4,50 EUR hat. Insgesamt kann die Stadt Bobingen dadurch etwa 470 Tausend EUR mehr einnehmen, wodurch zumindest ein großer Teil der weggefallenen Straßenausbaubeitragssätze aufgefangen werden kann.

Auch wenn jede Steuererhöhung unangenehm ist, so liegt es dennoch in unserer Verantwortung als CSU-Stadträte, mit Augenmaß die Einnahmequellen unserer Stadt anzupassen. Mit der Erhöhung der Grundsteuer B liegen wir immer noch knapp unter dem bayerischen Landesdurchschnitt (392%) und weit unter dem Bundesdurschnitt von 465%. 

Jedes Jahr eine Straße sanieren!
Für die CSU Bobingen ist es die Bedingung, dass nun jährlich eine Straße in Bobingen saniert wird, damit wir kontinuierlich in die Werterhaltung unserer Infrastruktur investieren. Und die Mehreinnahmen der Grundsteuer müssen hierfür verwendet werden. Letztendlich werden zukünftig nicht mehr die direkten Anwohner mit hohen Einmalbeträgen zur Kasse gebeten, sondern der Straßenausbau verteilt sich auf alle Eigentümer und Mieter. Auch dies ist ein solidarisches Vorgehen und ermöglicht der Kommune weiteren Handlungsspielraum.