Artikel vom 26.01.2018
CSU schlägt zwei Standorte vor
Grundschule Nr. 5 für Berg am Laim: Planung schnell aufnehmen!
Die CSU Berg am Laim fordert, schnellstmöglich in die Planung einer weiteren, fünften Grundschule im Norden Berg am Laims einzusteigen, um den weiter steigenden Raumbedarf im Schulbereich langfristig decken zu können. Dafür sollen insbesondere zwei konkrete Standorte auf ihre Machbarkeit untersucht werden.
Die Fakten sind hinreichend bekannt: Die Schülerzahl in Berg am Laim steigt aufgrund der hohen Bautätigkeit und des Wachstums der Stadt unaufhaltsam, was sich gemäß städtischer Prognosen auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird.
Für die Grundschule an der Berg-am-Laim-Straße etwa geht das städtische Schulreferat davon aus , dass die jetzt schon überdurchschnittliche Schülerzahl von derzeit etwa 675 Schülern weiter auf bis zu 960 im Jahr 2030 steigen wird. Auch nach der Eröffnung der vierzügigen Grundschule an der St.-Veit-Straße wird die Schülerzahl an der Berg-am-Laim-Straße noch weit über dem städtischen Durchschnitt von rund 310 Schülern liegen. Auch für die Grundschule Grafinger Straße prognostiziert das Referat eine Entwicklung von derzeit 460 auf dann bis zu 520 Schüler, wobei die Raumkapazität schon ab dem kommenden Jahr überschritten sein wird – die umliegenden Schulen in anderen Stadtbezirken sind ebenfalls überlastet.
Ein Ende des Wachstums der Schülerzahlen oder gar eine Umkehrung dieser Entwicklung sind nicht abzusehen.
Daher ist die CSU Berg am Laim der Überzeugung, dass frühzeitig die Voraussetzungen für eine weitere, fünfte Grundschule im Stadtbezirk geschaffen werden müssen und begrüßt, dass sich der Bezirksausschuss Berg am Laim in der kommenden Woche mit dieser Thematik befassen wird.
Zwei konkrete Flächen schlägt die CSU Berg am Laim zur Überprüfung als neuer Schulstandort vor:
1. Nördlich der Truderinger Straße:
Zwischen Bosch-Areal und Gleisen liegt ein langgezogenes Areal von etwa 1,5 Hektar Größe, das derzeit nicht genutzt wird und nach bisherigen Plänen nur teilweise für die Renaturierung des Hachinger Bachs vorgesehen ist. Auch liegt in diesem Bereich ein großer Parkplatz der Firma Bosch, der derzeit ebenfalls als eine Alternativ für den Bachlauf in Überprüfung ist.
Zu überprüfen ist bei dieser Fläche, inwieweit sich die Pläne für die Renaturierung des Hachinger Bachs mit der Ausweisung eines Teils der Fläche für den Bau einer Grundschule vereinbaren lassen. Der Neubau an der St.-Veit-Straße wird auf einem nur etwa 0,7 Hektar großen Grundstück realisiert, sodass es möglich erscheint, dass beide Planungen auf der Fläche nördlich der Truderinger Straße realisiert werden können. Denkbar wäre zudem, an die Firma Bosch bezüglich einer Überbauung ihres Parkplatzes an der Truderinger Straße heranzutreten. Als Ausgleich wäre die Schaffung eines Parkhauses bzw. einer Tiefgarage vorzusehen. Ein Hauptaspekt muss auf die Machbarkeit einer sinnvollen Erschließung liegen, sodass die Schule aus den Gebieten südlich der Truderinger Straße sicher erreicht werden kann.
2. Im Gleisdreieck:
Westlich der Thomas-Hauser-Straße, südlich der KFZ-Verwahrstelle (ergänzend zum Fußballplatz des ESV München Ost) liegt eine knapp 3,5 Hektar große Brachfläche, die in Teilen für die Errichtung des neuen Fußballplatzes samt Betriebsgebäude des ESV München Ost vorgesehen ist. Rein rechnerisch würde die Fläche ohne weiteres für die Errichtung zweier Fußballplätze sowie eines Betriebsgebäudes und einer Grundschule ausreichen. Gegebenenfalls könnten bei Errichtung eines flächensparenden Parkhauses Teile der städtischen KFZ-Verwahrstelle einbezogen werden, um nochmals Raum für die Planungen im Sport- und Schulbereich zu schaffen. Durch die Verknüpfung der Planungen könnten sich für beide Seiten Synergien ergeben.
Schwierig scheint jedoch die Erschließung der Fläche von Berg am Laimer Seite zu lösen, weshalb dieser Aspekt besonders genau zu prüfen ist. Insbesondere die Unterführung Thomas-Hauser-Straße stellt ein Nadelöhr dar, dessen Nutzung für Fußgänger und Radfahrer im derzeitigen Zustand nicht ungefährlich ist. Diese Problematik müsste jedoch auch bei alleiniger Errichtung der Sportanlagen gelöst werden.