Artikel vom 07.12.2021
Aufzug am U-Bahnhof Michaelibad
Nachrüstung „vordringlich"!
Bereits im Juni 2020 hat die CSU im Münchner Stadtrat eine umfangreiche Anfrage zur Barrierefreiheit an Münchner U-Bahnstationen gestellt. Die Antwort des Mobilitätsreferats, die nun vorliegt, enthält auch Informationen zum weiteren Vorgehen bezüglich des seit langem von der CSU Berg am Laim geforderten Aufzugs an der U-Bahnstation Michaelibad.
Die Station Michaelibad ist eine von vier Stationen in München, die bisher über keinen Aufzug verfügen. Demnach sei aus Sicht der MVG und SWM der Nachrüstungsbedarf an der U-Bahnstation Michaelibad „am vordringlichsten“. Die Aufrüstung einer Aufzuganlage sei in zwei Varianten denkbar: Sowohl von der Oberfläche bis zum östlichen Sperrengeschoss, als auch direkt bis zum Bahnsteig.
Im Zuge des „Bausteins Barrierefreiheit“ des Nahverkehrsplans München soll nun die Priorisierung festgelegt werden. Nächster Schritt wäre es dann, auf dieser Grundlage eine vertiefende Machbarkeitsstudie durchzuführen, wobei aus verkehrlicher Sicht nach Einschätzung von MVG und SWM mit dem U-Bahnhof Michaelibad prioritär begonnen werden sollte.
Die CSU Berg am Laim begrüßt diese Stellungnahme, fordert nun aber von der grün-roten Stadtratsmehrheit, der Nachrüstung der Aufzuganlage ebenfalls hohe politische Priorität einzuräumen und dies auch zeitnah umzusetzen. Leider lässt die Vorlage zum „Baustein Barrierefreiheit“ des Nahverkehrsplans aber erhebliche Zweifel daran zu.
„Allein die Antwort des Mobilitätsreferats hat eineinhalb Jahre auf sich warten lassen. Wenn die Stadt bei der weiteren Umsetzung ein ähnliches Tempo an den Tag legt, gibt es den dringend benötigten Aufzug am Michaelibad in zehn Jahren noch nicht. Es kann nicht sein, dass Rollstuhlfahrer noch immer einen langen und vor allem im Winter beschwerlichen Umweg über eine Rampe auf sich nehmen müssen. Grüne und SPD haben es in der Hand, das zu ändern!“, so der CSU-Ortsvorsitzende und Stadtrat Fabian Ewald.
Die Antwort des Mobilitätsreferats enthält auch die Information, dass entsprechende Verbesserungsmaßnahmen an der Barrierefreiheit seit der Überarbeitung der ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien im Jahr 2017 grundsätzlich nach Einzelfallprüfung förderfähig sein können. Auch fehlende finanzielle Mittel dürften demnach kein Argument für eine weitere Verzögerung darstellen.