Artikel vom 02.09.2021
Antrag der CSU
Anschaffung von mobilen Lüftungsanlagen für Grundschule und Kindergärten
Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von (mobilen) Lüftungsgeräten ist aus Sicht der CSU-Fraktion unstrittig. Neben dem Lüften, den vorgeschriebenen Tests und dem Einhalten der Pandemie-Regeln sind sie ein wichtiger und unverzichtbarer zusätzlicher Beitrag zum Infektionsschutz in unseren Schulen und Kindergärten. Sie filtern eine möglicherweise vorhandene Viruslast zu weit über 99 % aus der Raumluft und minimieren so das Risiko einer Ansteckung gerade in den kommenden Herbst- und Wintermonaten, in denen Dauerlüften wohl keine wirkliche Alternative ist. Dies ist umso wichtiger, da für Grundschüler und Kindergartenkinder auf absehbare Zeit kein Impfstoff bereitsteht, der sie vor möglichen Infektionen schützen kann. Die Großgemeinde Beilngries ist in ihrer Funktion als Sachaufwandsträger für die städtischen Kindergärten und die Grundschule zuständig. Zentrale Lüftungsanlagen sind natürlich in den Neubauten „Franziskuskindergarten“ und „Sandkiste“ installiert und für die Erweiterung der Grundschule eingeplant. Der Einbau von zentralen Lüftungsanlagen in den restlichen, in der Verantwortung der Stadt Beilngries liegenden Einrichtungen ist planungs- und ausführungstechnisch frühestens in einem Jahr möglich. Deshalb ist der Einsatz von mobilen Lüftungsgeräten für den kommenden Herbst und Winter unverzichtbar. Bereits im März diesen Jahres stellte die CSU-Fraktion eine mündliche Anfrage an die Stadtverwaltung, die Nutzung vorhandener Förderprogramme für diese mobilen Geräte zu prüfen. Die Förderprogramme waren leider aber so konzipiert, dass eine Inanspruchnahme nur bei einer nicht vorhandenen Lüftungsmöglichkeit, beispielsweise durch das Öffnen oder Kippen von Fenstern, möglich war. Am 14.7.2021 wurden die Förderrichtlinien eines Förderprogramms der bayrischen Staatsregierung bekannt, die eine Förderung ohne die vorher geschilderten Einschränkungen vorsah. Diese Förderrichtlinie gibt technische Standards für die Lüftungsgeräte vor: Geräuschpegel max. 40 dB, Mindestleistung der Filter und 5- bis 6-fachen Austausch der Raumluft pro Stunde. Der Zuschuss beträgt max. 50% der Anschaffungskosten, gedeckelt auf 1750 € pro Gerät und pro Raum (!). Die CSU-Fraktion hat daraufhin zwei Wochen später in der letzten Juli-Sitzung vor der Sommerpause einen Antrag im Stadtrat gestellt und auch durchgebracht, die Verwaltung zu beauftragen, bis zur nächsten Stadtratssitzung Anfang September die Grundlagen für eine Beschaffung von mobilen Lüftungsgeräten zu ermitteln. Es wurde ein Planungsbüro beauftragt, deren Ergebnisse zwei Tage (!) vor der Stadtratssitzung im Ratsinformationssystem eingestellt wurden. Auf der Basis der zu bestückenden (Klassen-)Räume und mit der Annahme von Wartungs- und Stromkosten errechnete das Planungsbüro für Anschaffung und Wartung/Stromkosten für 5 Jahre eine Gesamtinvestition von knapp 934.000 € abzüglich ca. 50.000 € Förderung. Die CSU-Fraktion hat sich in diesen zwei verbleibenden Tagen in vielerlei Gesprächen und Telefonaten die Mühe gemacht, dieses Ergebnis zu hinterfragen. Durch unsere Recherchen konnten wir aufzeigen, dass Lüftungsgeräte auf dem Markt angeboten werden, die die Vorgaben der Richtlinie einhalten, u.a. von einem regionalen Hersteller produziert werden und diametral günstiger in Anschaffung und Unterhalt sind als vom Planungsbüro und Verwaltung dargestellt. Das Beispiel des Lüftungsgeräts des regionalen Herstellers ergibt mit reinen Investitionskosten von netto ca. 72.000 € (122.000 € minus 50.000 € Förderung) für 29 Geräte und jährlichen Betriebskosten von insgesamt knapp 10.000 € für alle Geräte eine gravierend abweichende finanzielle Größenordnung. Die erwähnten Geräte befinden sich bereits seit einiger Zeit im Praxistest, z.B. in der Grundschule Mühlhausen. Der Bürgermeister von Mühlhausen, Herr Dr. Hundsdorfer, hat der CSU-Fraktion gegenüber erklärt, dass er und auch die Schulfamilie mit diesen Geräten sehr zufrieden wären. Es stellt sich nun die Frage, wie eine aus unserer Sicht völlig unzureichende und fehlerhafte Beschlussvorlage von Bürgermeister und gut bezahlten Planern vorgelegt werden konnte. Die Kosten für die Planer hätte man sich jedenfalls sparen können. Die von Beginn der Diskussion an geäußerte Skepsis von Bürgermeister Helmut Schloderer und Teilen der FW betr. der Anschaffung der mobilen Lüftungsgeräte kam auch in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Ausdruck, zuerst einmal fünf unterschiedliche Geräte anzuschaffen und dann mit den gesammelten Erfahrungswerten das weitere Vorgehen festzulegen. Die CSU-Fraktion hat diesen Beschlussvorschlag als nicht zielführend einheitlich abgelehnt, da hierbei nur Zeit verloren geht, die wir in den Schulen – auch unter Berücksichtigung der Lieferzeiten für die Geräte von 6 bis 8 Wochen – im Hinblick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit ganz einfach nicht haben. Letztendlich wurde dann mit großer Mehrheit der Antrag der CSU-Fraktion angenommen: Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Richtlinien zur Förderung von Lüftungsanlagen bis zur Stadtratssitzung Ende September Angebote von verschiedenen Herstellern einzuholen. Da hierzu entgegen der Annahme der Verwaltung keine Ausschreibung stattfinden muss, – auch dies ein Ergebnis unserer Nachforschungen - kann in dieser Sitzung durch freihändige Vergabe eine Auftragsvergabe stattfinden, ein Einbau der Geräte wäre so noch deutlich vor dem Winter möglich. Dies ist unsere Zielsetzung, wir können nur hoffen, dass uns hier Bürgermeister und FW folgen.