Artikel vom 01.05.2023
Neues aus dem Gemeinderat
Ich dreh' gefühlt seit Stunden, hier so meine Runden...
Laut BayBO ist bei einem Mehrfamilienhaus pro Wohneinheit mindestens ein Stellplatz auf dem Grundstück zu errichten, nach oben gibt es theoretisch keine Begrenzung. Gängige Praxis ist derzeit jedoch, dass Planungen mit mehr als einem Stellplatz wegen einer übermäßigen Flächenversiegelung nicht genehmigt werden. Da ein Allinger Durchschnittshaushalt mehr als ein Auto hat, muss zwangsläufig auf der Straße geparkt werden. In manchen Gebieten verursacht das bereits jetzt schon große Probleme.
In der Februar Sitzung wurde daher die Verwaltung einstimmig beauftragt, eine Stellplatzsatzung zu erarbeiten, die an die Stelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) treten würde.
Durch eine eigene Stellplatzsatzung hätte die Gemeinde die Parksituation auf den Straßen langfristig entschärfen können. Pro Wohneinheit hätte dann mehr als ein Stellplatz auf dem Grundstück errichtet werden können. Die Flächenversiegelung zu vermeiden, wäre zusätzlich mit einfachen Mitteln möglich.
In der April-Sitzung wurde nun der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf vorgestellt. Er sah vor, dass pro Wohneinheit, also unabhängig von der Wohnungsgröße, 1,4 Stellplätze errichtet werden sollten. Eine gute Kompromisslösung, die eine verträgliche Nachverdichtung zur Folge gehabt hätte.
Mit 8:8 Stimmen wurde diese Kompromisslösung jedoch überraschend abgelehnt. Ohne eine eigene Stellplatzsatzung bleibt es somit auch zukünftig quasi ausgeschlossen, mehr als ein Auto auf dem Grundstück zu parken oder beispielsweise mehrere E-Autos bequem zu Hause zu laden.
Die Gegner der Stellplatzsatzung führten an, dass durch eine Stellplatzsatzung Bauvorhaben verhindert werden würden. Alternativ wurde vorgeschlagen, in Wohngebieten großzügig Halteverbote zu errichten und Garagenbesitzer daran zu erinnern, ihre Garagen nicht als Lagerraum, sondern ausschließlich als Autostellplatz zu nutzen. Dies ist in unseren Augen weder wünschenswert, noch praktikabel.