Artikel vom 25.11.2024
Stadtratssitzung November
Grundsteuerreform

Brennpunkt der Stadtratssitzung am 18.11.2024
Unter Top 3 wurde die Grundsteuerreform diskutiert und eine Satzung mit Festsetzung der Hebesätze der Stadt Abenberg zur Grundsteuer ab 01.01.2025 beschlossen. Durch die Reform der Grundsteuer hat sich bei den zukünftigen Steuerzahlungen einiges verschoben.
Manche Bürger zahlen ab nächstem Jahr weniger, einige zahlen mehr und so mancher zahlt wesentlich mehr Grundsteuer. Leider konnte von der Verwaltung keine Aussage getroffen werden wie hoch die Grundsteuereinnahmen in 2025 sein werden, da erst etwa 40 % der Grundsteuermessbeträge aus den Bescheiden vom Finanzamt in das EDV-System unserer Kommune eingepflegt sind.
Die CSU-Fraktion geht davon aus, dass es sich in Abenberg ähnlich wie in anderen ländlichen Kommunen verhält und wir bei unveränderten Hebesätzen eine deutliche Steigerung bei den
Grundsteuereinnahmen erzielen würden. Die Grundsteuerreform soll aber aufkommensneutral sein, was bedeutet das die gesamten Steuereinnahmen gleichbleiben sollen, auch wenn sich die Beiträge bei den einzelnen Bürgern verändern.
Aus diesem Grund konnten wir dem Vorschlag der Verwaltung die Hebesätze unverändert bei 330 % zu belassen nicht folgen. Auch eine Absenkung der beiden Hebesätze auf 310 % war uns zu gering. In den letzten Monaten mussten bereits mehrfach Verbesserungsbeiträge für Wasser und Abwasser entrichtet werden, deshalb war unser Ziel die Hebesätze zu senken um unsere Bürger nicht mehr als nötig zu belasten.
Der Vorschlag der CSU-Fraktion den Hebesatz der Grundsteuer A bei 330 % zu belassen und den Hebesatz der Grundsteuer B auf
280 % zu senken fand zunächst keinen eindeutigen Zuspruch. Bei der ersten Abstimmung fand schließlich der Vorschlag der Verwaltung die beiden Hebesätze nur auf 310 % zu senken keine Mehrheit.
Nach intensiven Gesprächen folgte eine zweite Abstimmung über Hebesätze von 300 %, welche dann wegen eines Fehlers in der Abstimmungsreihenfolge wieder aufgehoben wurde. Letztendlich kam der Vorschlag der CSU-Fraktion zur Abstimmung und erhielt eine Mehrheit von 10 zu 8 Stimmen.
Die neuen Hebesätze für Grundsteuer A 330 % und für Grundsteuer B 280 % sind somit in der Satzung für das Jahr 2025 niedergeschrieben und gültig. Im Laufe des kommenden Jahres werden dann die genauen Steuereinnahmen berechenbar werden und das Gremium kann bei der Festsetzung der Hebesätze für das Jahr 2026 nachsteuern.
Über ein weiteres Problem das die Grundsteuerreform mit sich bringt und welches speziell unsere Kommune betrifft wurde auch diskutiert. Es betrifft die Grundstücke die der Golfclub gepachtet hat. Diese Grundstücke fallen ab 2025 aus der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) heraus und werden in Grundsteuer B in der gleichen Höhe wie Wohn- und Gewerbegrundstücke besteuert und dass obwohl es sich zum großen Teil um Naturflächen handelt.
Das bedeutet eine Steigerung von bisher weniger als 20 € auf dann maximal 1120 € pro Hektar. Bei vielen Grundstücken übersteigt dann die jährliche Steuerlast die Pachteinnahmen, ähnlich wie wenn bei einer Mietwohnung die Grundsteuer höher wäre als die Mieteinnahmen. Wenn der Golfclub diese Steuerlast von den Verpächtern durch eine Steigerung der Pachtzahlungen übernehmen würde, bedeutet das Mehraufwendungen im oberen 5-stelligen Bereich welche die Mitglieder des Clubs tragen müssten.
Es kann nicht im Sinne unserer Kommune sein, einen Verein derart über die Verhältnisse zu besteuern. Deshalb wird sich die CSU-Fraktion dafür einsetzen das hier eine Lösung gefunden wird, mit der alle leben können. Eine Minderung der Grundsteuer auf die entsprechenden Flurnummern wäre eine Möglichkeit.