Kreisverband Weilheim-Schongau

Kreisverband und Ortsverbände

Plakatierung zur Europawahl

Plakate im Straßenbild haben die Funktion, die Wähler aufmerksam zu machen auf bevorstehende Wahlen und zugleich Anregung zu geben, die Kandidaten und Positionen der bevorzugten Partei zur Kenntnis zu nehmen. Für die CSU ist eine flächendeckende und "saubere" Plakatpräsenz auch eine maßgebliche Visitenkarte im Wahlkampf: Die CSU ist da und bittet um das Vertrauen der Wähler.

Im Landkreis Weilheim-Schongau ist die Wahlplakatierung in den meisten Gemeinden nicht eigens geregelt, d.h. eine "freie" Plakatierung an Bäumen, Laternenpfälen und Rohrpfosten ist zulässig im Rahmen der allgemeinen Vorschriften. Hier können wir dann auf Holztafeln tapezierte Papierplakate aufstellen oder "Hohlkammer"-Kunststoffplakate mit Kabelbindern anbringen. Aufbau, Nachplakatierung und Kontrolle sowie der Abbau sind natürlich mit einigem Arbeitsaufwand verbunden. Einige Gemeinden haben die Wahlplakatierung per Satzung geregelt und auf gemeindliche Anschlagstafeln beschränkt, was unsere Öffentlichkeitswirkung einerseits einschränkt ☹ und andererseits die Arbeit erleichtert 😊. Aber auch an zwei oder drei gemeindlichen Tafeln befestigen sich unsere Plakate nicht von selbst. Jemand muss es tun!

Die Zuständigkeit für die Plakatierung liegt bei den ehrenamtlichen Kreis- und Ortsvorstandsmitgliedern, die natürlich von der CSU-Bundeswahlkreisgeschäftsstelle umfangreich unterstützt werden.