Artikel vom 13.12.2019
Neues aus der CSU-Fraktionssitzung
Erfolg für Landwirte, Naturschutz und Gemeinden
Söders Staatskanzleichef Dr. Florian Herrmann: Bewirtschaftungsverträge zwischen Kommunen und Landwirten möglich
Straubing-Bogen. „Die beste Nachricht des Jahres ließ bis zur letzten Sitzung der CSU-Kreistagsfraktion auf sich warten, aber das Warten hat sich gelohnt“, so Fraktionschef Ewald Seifert, als er über das Schreiben aus der Bayerischen Staatskanzlei vom 19. November 2019 berichtete. Söders Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann hatte Seifert geantwortet, der sich wegen seines Vorschlags nach einem persönlichen Gespräch mit dem Ministerpräsidenten am Rande des Neukirchner Heimatfestes auch schriftlich an den Regierungschef gewandt hatte. Die von der CSU-Kreistagsfraktion vorgeschlagenen Bewirtschaftungsverträge zwischen Gemeinden und Landwirten eröffnen nach Ansicht der CSU-Kreistagsfraktion neue Wege bei ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und neue Chancen für die Landwirte.
Diese Art der Zusammenarbeit ist nach Ansicht des Oberschneidinger Bürgermeisters, der die Idee für diese Form der Zusammenarbeit hatte, als er sich mit dem stellvertretenden BBV-Kreisobmann, seinem Fraktionskollegen Franz Lehner, über dessen Blühflächenangebot unterhalten hatte, nicht nur ein inhaltlicher Fortschritt für alle Beteiligten, sondern auch ein Stück der Wertschätzung, die sich die Landwirte gerade derzeit besonders wünschten und die sie auch verdienten.
Und darum geht es: Wenn eine Kommune ein Baugebiet oder ein Gewerbegebiet ausweist, dann muss sie in der Regel für die beanspruchte Fläche eine Ausgleichsfläche schaffen. Diese wird meist von der Kommune gekauft, von einem Fachbüro überplant und dann entsprechend gestaltet bzw. bepflanzt. Die notwendige Pflege führt dann meist der gemeindliche Bauhof oder der Landschaftspflegeverband durch. Das Problem dabei ist, dass die Fläche auf Dauer umgewandelt werden muss. Wenn nun eine Kommune mit einem Landwirt anstelle eines Verkaufs eines Grundstücks einen langfristigen, zum Beispiel über 30 Jahre laufenden, mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Bewirtschaftungsvertrag abschließen würde, dann müsste der Landwirt sein Grundstück nicht verkaufen und könnte für die Besorgung eines Natur- bzw. Artenschutzziels von der Kommune bezahlt werden. Die Bezahlung sollte sich an dem Wert orientieren, den die Kommune ansonsten ohnehin an Verkauf, Planung und Gestaltung aufzuwenden hätte.
Damit wäre dem Umweltschutz und der Landwirtschaft gedient, weil sich für die Landwirtschaft eine zwar relativ kleine (zumindest anfangs), aber verlässliche Erwerbsquelle eröffnen würde. In Zeiten, in denen der Staat dringend darauf angewiesen ist, noch Flächen für den Wohnungsbau zu bekommen und zugleich der Landwirtschaft noch mehr Leistungen für den Natur- und Artenschutz abverlangt, würden durch diesen Vorschlag Verantwortung und Lasten gleichmäßiger und fairer auf Staat, Gemeinden und die Landwirtschaft verteilt und die Bauern für ihren Beitrag auch „anständig“ bezahlt.
Die Baupreise würden dadurch sicher nicht erhöht und ein Teil der Ausgleichsflächen nicht auf alle Ewigkeit der Nahrungsmittelproduktion entzogen.
Während Landrat Josef Laumer, der sich auf Bitten der CSU-Fraktion an die Landwirtschaftsministerin und den Umweltminister gewandt hatte, bereits durchaus wohlwollende Antworten erhalten hatte, hat sich Seifert zudem an Ministerpräsident Dr. Markus Söder persönlich gewandt. Am 20. November kam die erhoffte Antwort. Söders Staatskanzleichef, Staatsminister Dr. Florian Herrmann, hat die Möglichkeit des Abschlusses von Bewirtschaftungsverträgen ebenso bestätigt wie die Möglichkeit der Gemeinde, die Vergütung mit den Landwirten vertraglich zu vereinbaren.
Weiter zu beraten war außerdem die Frage, ob man auf dem neuen Parkdeck, welches auf Anregung der CSU-Fraktion derzeit am Landratsamt errichtet wird, nun ein Dach anbringen und darauf eine Photovoltaikanlage errichten sollte.Die ersten Berechnungen hatten keine annähernd zufriedenstellende Amortisationszeit ergeben. Eine in der neuen Berechnung durchaus als realistisch anzunehmende Strompreissteigerung von ca. 20 Prozent in den nächsten 25 Jahren und eine gewisse Einsparung beim Winterdienst auf dem dann überdachten Parkdeck ergaben schließlich eine Amortisationszeit von ca. 22 Jahren. Positiv verbleiben würden, so Erwin Kammermeier und Barbara Unger, dann auch noch das bezahlte Dach und eine gewisse Anlagenleistung auch nach Ablauf von 25 Jahren. Landrat Josef Laumer bezeichnete die nun vorliegende Berechnung als in Ordnung und Franz Schedlbauer bat auch darum, nicht zu vergessen, dass es sich auch bei relativ langer Amortisationszeit um Strom aus Sonne handle, der erzeugt werde. Schließlich wurde einstimmig beschlossen, die PV-Anlage mit errichten zu lassen.