Resolution des Kreistages soll Brisanz des Problems für Niederbayern aufzeigen
CSU fordert Alternativlösungen für gestrichene Flutpolder
Straubing-Bogen. Die im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018 bis 2023 gestrichenen Flutpolderstandorte Bertoldsheim, Eltheim und Wörthhof bildeten den Schwerpunkt der Beratung der CSU-Kreistagsfraktion, die von Kreisrat Erwin Kammermeier in Vertretung von Ewald Seifert geleitet wurde. Bereits in der Fraktionssitzung am 12. November in Oberschneiding wurde das Thema besprochen und die Eingabe an die Staatsregierung über das Kreisgremium gefordert. In Vorbereitung der Kreistagssitzung am kommenden Montag wurde nun einstimmig entschieden, mit den anderen Fraktionen eine Resolution an die Bayerische Staatsregierung zu beschließen. Darin soll die Regierung gebeten werden, die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Alternativen beim Hochwassermanagement zeitnah und dem Volumen nach aufzuzeigen. Man war auch der Meinung, dass dezentrale Maßnahmen Hochwassergefahren minimieren aber keinesfalls vermeiden können. Diese Rückhaltesysteme bei Baugebieten oder an den Bachläufen weisen hierzu keinesfalls das notwendige Volumen auf. "Sie könnten einzelne Orte bis zu einem hundertjährigen Hochwasser schützen aber nicht die Fluten der Donau nachhaltig entschärfen, über die etwa die Hälfte von Bayern entwässert wird" so Kreisrat und Kirchrother Bürgermeister Josef Wallner. Deutlich kritisiert wurde von Kreisrat Andreas Aichinger, dass durch die politische Entscheidung und der Flutpolderstreichung wissenschaftliche Untersuchungen beiseite gewischt wurden, ohne hierzu Alternativen aufzuzeigen. Besonders von den Bürgermeistern der Donauanrainergemeinden Mariaposching und Aiterhofen, Johann Tremmel und Manfred Krä wurden Forderungen nach der Weiterführung des Flutpolderkonzeptes erhoben. Wie Krä ausführte, seien im Gemeindebereich Aiterhofen mit den Landwirten einvernehmliche Regelungen im Zusammenhang mit der Rückverlegung der Hochwasserdeiche getroffen worden. Die wenigen Zentimeter Absenkung der Hochwasserscheitel seien sehr wohl für die Standsicherheit der Deiche oder auch Überflutungen entscheidend. Bekannt wurde auch, dass alle niederbayerischen Donauanliegergemeinden eine Resolution an die Regierung unterzeichnet haben, Niederwinkling sich daran aber nicht beteiligt hat. Von Landrat Josef Laumer wurde die Frage gestellt, wenn diese drei Flutpolder ohne Auswirkungen auf den Hochwasserschutz gestrichen werden können, warum dann die Rückhalteeinrichtungen bei uns erforderlich sind. Auch bei uns würde der Wegfall von 50 Millionen Kubikmetern aus den insgesamt 130 Millionen Kubikmetern Volumen mit den Auswirkungen auf den Hochwasserschutz hinterfragt.
In der Resolution soll ferner aufgenommen werden, dass der Staat den Gemeinden für die Errichtung von Rückhalteeinrichtungen einen höheren Zuschuss als die vor einigen Jahren auf 65 Prozent reduzierten Werte gewährt. Ins Gespräch gebracht wurde dabei eine Anhebung auf 85 Prozent. Die Kommunen wären sonst bei den Investitionen in Millionenhöhe überfordert. Außerdem solle der Freistaat die Streichung der Hochwassersoforthilfe im nächsten Jahr aussetzen und die Initiative für eine Hochwasser-Zwangsversicherung ergreifen. MdL Josef Zellmeier wies auf die Notwendigkeit des Hochwasserschutzes, gleich wie geartet hin, sieht aber in den Flutpoldern einen sinnvollen Ansatz, den man nicht einfach reduzieren könne. Das Gremium will mit der Eingabe auch erreichen, dass in der Staatskanzlei und im Umweltministerium die Brisanz des Themas, das hauptsächlich Niederbayern und seine Bevölkerung betrifft, ernst genommen wird. Die Katastrophen in den Jahren 2013 und auch 2016 müssen wenigstens beim Hochwasserschutz positive Auswirkungen haben.
In weiteren Besprechungspunkten wurde die Situation bei den Kreiskliniken behandelt. Es scheint hier durchaus sehr erfolgversprechende wirtschaftliche Ansätze zu geben, die mit erhöhter staatlicher Förderung Beiträge zur Reduzierung des Defizits sind. Was die verschiedentlich kritisierte "ADAC-Drei-Städte-Rallye" angeht, so sieht die Fraktion die Zuständigkeit bei den einzelnen Kommunen. Diese könnten in eigener Zuständigkeit über die Abhaltung dieser Veranstaltung entscheiden.