Artikel vom 13.02.2019
Korrektur schafft Rechtssicherheit und beendet Ungleichbehandlung
Bayerisches Familiengeld jetzt endlich für alle!
MdL Norbert Dünkel: "Das ist ein guter Tag für Bayerns Familien"
Ungleichbehandlung der Familien wird beendet
Einigung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bund: Vom Bayerischen Familiengeld sollen künftig ausnahmslos alle Familien im Freistaat profitieren, da die Unterstützung nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) angerechnet wird. Die Bayerische Staatsregierung hat dazu eine Korrektur des bayerischen Familiengeldgesetzes auf den Weg gebracht. MdL Norbert Dünkel dazu: „Das ist ein guter Tag für Bayerns Familien.“
Zukünftig kommt das Bayerische Familiengeld auch bei allen einkommensschwächeren Familien an. Bayern wird dazu im Familiengeldgesetz ergänzend klarstellen, dass Familiengeld gezahlt wird, damit Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung sorgen können. Damit erfüllt das Familiengeld künftig auch nach Auffassung des Bundes die schon heute im Bundesrecht vorgesehenen Voraussetzungen für eine Anrechnungsfreiheit.
Nachzahlungen für betroffene Familien
Mit der Einigung wird jetzt Rechtssicherheit geschaffen und die Ungleichbehandlung der Familien beendet. Die Änderung des Familiengeldgesetzes tritt rückwirkend in Kraft, sobald die Gesetzesänderung im Bayerischen Landtag beschlossen ist. Der Bund hat zugesagt, dass die Jobcenter dann Nachzahlungen an die betroffenen Familien veranlassen werden. Damit erhalten Familien, denen das Familiengeld bislang von der Grundsicherung abgezogen worden war, Nachzahlungen vom Bund.
„Bayern ist Familienland“
Für den heimischen Landtagsabgeordneten Norbert Dünkel ist die jetzt erzielte Einigung ein besonderer Grund zur Freude: „Bayern ist Familienland. Mit dem Familiengeld schaffen wir Wahlfreiheit für die Eltern und stellen ihnen frei, wie sie ihre Kinder betreuen möchten. Ich freue mich sehr, dass es nun gelungen ist eine Einigung mit dem Bund zu erreichen. Jetzt können endlich auch alle einkommensschwachen Familien von dieser bayerischen Leistung profitieren. Das ist im Sinne der Gerechtigkeit nur zu begrüßen.“