Artikel vom 12.03.2021
Digitaler Stammtisch von MdB Hoffmann
Verschärfungen der Gesetzgebung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Berlin – Main-Spessart – Miltenberg: Seit seinem Einzug als Abgeordneter in den Deutschen Bundestag als direkt gewählter Abgeordneter für den Wahlkreis Main-Spessart / Miltenberg gehört Alexander Hoffmann als ordentliches Mitglied dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz an. Dort ist er auch von Beginn an für die Unionsfraktion Berichterstatter zu den §§ 174 ff StGB, somit zuständig für die Gesetzgebung zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Um über die aktuell stattfindenden Beratungen zu Verschärfungen der Gesetzgebung gegen sexualisierte Gewalt an Kinder zu informieren und auch zu diskutieren hatte Hoffmann zu einem Digitalen Stammtisch eingeladen. Etwa 30 Bürger aus dem Wahlkreis sind dieser Einladung am Mittwochabend gefolgt. Ein Teilnehmer hat sich sogar von Japan aus an der Online-Veranstaltung beteiligt und musste folglich sehr früh aufstehen.
Als Einstieg wies Hoffmann auf einen just zwei Tage zurückliegenden TV-Beitrag von RTL hin, bei welchem das sog. Cyber-Grooming in erschreckend deutlicher Weise vorgeführt worden ist. Dabei geben sich Ermittler in Internetchats als junge Mädchen aus, beispielsweise „Lisa12“ und werden von vermeintlich gleichaltrigen Jungs kontaktiert. Dahinter stecken jedoch erwachsenen Männer, die relativ zügig im Verlauf des Gesprächs Bilder in aufreizenden Posen oder vom Intimbereich von den Mädchen einfordern. Dass alleine schon der Versuch, auf diese Weise an Nacktbilder von Kindern zu gelangen inzwischen strafbar ist, war ein langer Weg mit vielen Hürden seitens des SPD-geführten Justizministeriums. „Der Schaden, den Kinder allein schon durch solche Taten erleiden, ist so immens groß, dass ich bei diesem Thema am Ball bleiben musste. Zum Schutz der Kinder hat sich dieser langwierige Einsatz wirklich gelohnt“, stellte Hoffmann zum Gesetzgebungsprozess fest. Seit ca. 2 Jahren seien diese Lockvogelkonstellationen, wie sie auch RTL eingesetzt hatte, mittlerweile strafbar für den pädophilen Täter. Justizministerin Lamprecht habe sehr früh nach ihrem Amtsantritt diese jahrelange Forderung der Union sofort aufgegriffen.
Ebenfalls in dieser Legislaturperiode wurde der Strafrahmen dahingehend geändert, dass nun sowohl der Besitz von kinderpornographischem Material, als auch jeglicher sexueller Missbrauch nicht mehr nur Vergehen sind, sondern automatisch Verbrechen, was eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zur Folge hat. Der Vorteil dieser Hochstufung sei, dass v. a. auch effizientere Maßnahmen der Ermittlungsbehörden eingeleitet werden könnten, wie z. B. Telekommunikationsüberwachung oder Onlinedurchsuchungen, so der Rechtsexperte. Das sei auch der Grund, warum Hoffmann diese Forderung bereits seit Jahren gegenüber dem Bundesjustizministerium postulierte.
Kurz vor der Verabschiedung steht zudem das Verbot von Kindersexpuppen. Als erster Erfolg kann laut Hoffmann hierbei verzeichnet werden, dass diese inzwischen nicht mehr über Amazon bestellt werden können. Ebenfalls soll bald das Gesetz dahingehend geändert werden, dass in Fällen von schwerem sexuellem Missbrauch oder bei Wiederholungstätern der Eintrag im Bundeszentralregister nicht wieder gelöscht werden kann.
Diese Themen, das bekannte Hoffmann ganz offen, sind auch für Abgeordnete belastend. Insgesamt sieht er allerdings durchaus, dass die Gesetzesänderungen und –verschärfungen durch die beharrliche Arbeit der CSU-Abgeordneten einen vollen Erfolg im Hinblick auf den Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen darstellen.
Entsprechend drückten mehrere Teilnehmer, darunter auch CSU-Kreisvorsitzender und Landtagsabgeordneter Thorsten Schwab, ihren Respekt und Dank aus, dass sich Hoffmann dieses ebenso wichtigen wie schwierigen Themas im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angenommen hat und beharrlich an der Verbesserung des Schutzes aller Kinder vor sexuellen Übergriffen weiterarbeitet. In der weiteren Diskussion tauschten sich verschiedene Teilnehmer mit Hoffmann auch zu den Möglichkeiten des Schutzes von Kindern durch gezielte Information und Prävention aus. Für pädophil veranlagte Männer gebe es unter anderem bereits verschiedene Programme, durch die Betroffenen gut geholfen werden kann, dass sie nicht zu Tätern werden. Eine Lehrerin berichtete darüber, dass durchaus bereits Kinder im Grundschulalter sich im Internet in Sozialen Netzwerken aufhielten. Der drängendste Bedarf an Aufklärung und Sensibilisierung, was man in solchen Foren und Netzwerken von sich preisgeben darf und was man an Fotos ins Internet stellen kann bzw. auf keinen Fall ins Internet stellen darf, bestehe dann allerdings mit dem Beginn der Pubertät. Dahingehend unterstrich eine weitere Teilnehmerin, wie wichtig es ist, Kindern und Jugendlichen zu verdeutlichen, dass sie sich ggf. selbst strafbar machen, wenn sie Nacktbilder von Gleichaltrigen besitzen oder miteinander austauschen. Daneben beschrieb Hoffmann auch die Rolle des Darknets: „99 % des kinderpornographischen Materials wird inzwischen dort getauscht und gehandelt“, stellte er dabei fest. Insgesamt sei das Darknet aber nicht nur Tummelplatz für Kriminelle, sondern in Staaten mit autoritären Regimen die einzige Möglichkeit, an unzensierte Nachrichten zu gelangen oder sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Thematisiert wurde im weiteren Verlauf natürlich auch die Frage der Verjährung, vor allem im Hinblick auf die weit zurückliegenden Missbrauchsfälle im kirchlichen Umfeld.
Abschließend stellte Hoffmann fest, dass bei der Gesetzgebung zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Dank der beharrlichen Arbeit der CSU im Rechtsausschuss viele gute und wichtige Schritte für besseren Schutz vor sexualisierter Gewalt erreicht worden sind. Er dankte für das große Interesse und die rege Diskussion der Teilnehmer. Der Digitale Stammtisch soll mit weiteren Themen aus der Bundespolitik nun mindestens monatlich fortgesetzt werden.