Kreisverband Landsberg am Lech

Bundestag

Faktencheck zum Bevölkerungsschutzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Parteifreunde, 

nach wie vor befinden wir uns weltweit und in Deutschland in einer sehr dynamischen und ernstzunehmenden Situation. Die Zahl der COVID-19-Fälle, die von Beginn der Pandemie bis Ende Oktober bei 520.000 Fällen lag, sind in nur zwei Wochen im November um rund 50 Prozent auf 780.000 Fälle angestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der COVID-19 Intensivpatienten in deutschen Krankenhäusern enorm gestiegen. 

Um die außerordentliche Belastung des Gesundheitssystems abzufedern, den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu entlasten und vor allem die Infektionszahlen zu senken, haben wir am vergangenen Mittwoch im Bundestag das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Hierzu habe ich im Vorfeld Hunderte von E-Mails und Zuschriften erhalten. In diesen wird die Sorge formuliert, dass unsere Grundrechte abgeschafft und eine Impflicht eingeführt werden soll. 

Ich nehme diese Sorgen sehr ernst. Daher möchte ich mich auf diesem Wege auch nochmals an Sie - unsere Mitglieder aus den Kreisverbänden Starnberg und Landsberg am Lech sowie dem Ortsverband Germering - wenden und klarstellen, dass unsere Grundrechte keinesfalls abgeschafft werden. Vielmehr schaffen wir eine gesetzliche Klarstellung im Hinblick auf die Dauer, Reichweite und die Intensität der Maßnahmen. Diese müssen verhältnismäßig sein und zeitlich auf vier Wochen befristet. Damit schränken wir die Exekutive im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen in ihren Handlungsoptionen ein. Zudem hat das Parlament - wie schon bisher - jederzeit das Recht und die Möglichkeit, ein Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu beschließen und die auf dieser Basis vorübergehend erteilten Befugnisse wieder an sich zu ziehen. 

Darüber hinaus können die Länderparlamente jede einzelne Rechtsverordnung auch jederzeit durch einfaches Gesetz außer Kraft setzen.

Meine Damen und Herren, ich versichere Ihnen,  der Schutz unserer Grundrechte ist und bleibt für uns das oberste Ziel. Auch eine Impfpflicht gegen das Coronavirus, ist nicht vorgesehen und wird es auch in Zukunft nicht geben!

Hier finden Sie Übersicht zu den Inhalten des Gesetzes. Für Rückfragen können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden. 

Mit besten Grüßen
Ihr 

Michael Kießling, MdB
CSU Bundeswahlkreisgeschäftsstelle
Ludwigstraße 162
86899 Landsberg am Lech
08191/9719719
michael.kiessling@csu-landsberg.de