Artikel vom 12.04.2018
CSU Kreisverband Kronach
CSU-Fraktion beschließt Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Kronach – „Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat in ihrer heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen“, so Landtagsabgeordneter Jürgen Baumgärtner. Baumgärtner plädiert seit Beginn seiner Amtszeit für eine Abschaffung, umso mehr begrüßt er diese Entscheidung.
Baumgärtner freut sich, dass dadurch die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden. Die CSU lasse aber auch die Kommunen nicht im Stich. „Sowohl bei laufenden als auch bei künftigen Straßenausbaumaßnahmen werden wir unsere Kommunen finanziell unterstützen“, betont Baumgärtner.
Der Gesetzentwurf wird noch in dieser Legislaturperiode in das Plenum des Bayerischen Landtags eingebracht. Damit ist sichergestellt, dass die Neuregelung, wie im Entwurf vorgesehen, zum 01.01.2018 in Kraft treten kann.
Mit dem in Kraft treten wird die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rückwirkend zum 01.01.2018 abgeschafft. Die Stichtagsregelung schafft eine klare zeitliche Abgrenzung zwischen den Beitrags- und Haushaltsjahren und vermeidet Unsicherheiten bei den Gemeinden und den Beitragspflichtigen.
„Grundstückseigentümer müssen also die Beiträge noch zahlen, wenn sie den Beitragsbescheid vor dem 01.01.2018 erhalten haben“, erklärt Jürgen Baumgärtner die Neuregelung. Dies gelte unabhängig davon, ob Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt worden sind, es sei denn, das Rechtsmittel führt zum Erfolg. Die Bescheide über Beiträge, die nach dem 31.12.2017 noch festgesetzt wurden, sind aufzuheben und bereits gezahlte Beiträge den Bürgerinnen und Bürgern auf Antrag ab dem 01.05.2019 zurückzuerstatten.
Nachdem die Kommunen für laufende Straßenausbaumaßnahmen auf die Einnahme der Straßenausbaubeiträge vertraut haben und aufgrund der Gesetzesänderung ab 01.01.2018 keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden können, wird der Freistaat Bayern für künftige Ausbaumaßnahmen eine pauschale Finanzierungsbeteiligung gewähren. „Die Details werden bis zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 in Abstimmung mit dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag festgelegt. Diese Vorgehensweise ist mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt“, so Baumgärtner.