Kreisverband Kelheim

MdL Petra Högl

Freistaat unterstützt Hochwasser-Betroffene

Foto: Stefan Scheuerer

Wie die Kelheimer Landtagsabgeordnete Petra Högl (CSU) informiert, hat das Bayerische Kabinett soeben unbürokratische und schnelle Soforthilfen für die durch das Hochwasser ausgelösten beträchtlichen Schäden beschlossen. „Der Freistaat unterstützt die vom Hochwasser geschädigten Bürgerinnen und Bürger mit Soforthilfen. Ich danke an dieser Stelle allen Einsatzkräften von Herzen, die in unseren Gemeinden im Landkreis Tag und Nacht gegen die Fluten kämpfen und so auch Schlimmeres verhindern“, sagt Abgeordnete Petra Högl, die im ständigen Austausch mit den Einsatzleitern bei Feuerwehr, THW und BRK ist.

Das Sofortprogramm zur schnellen und unbürokratischen finanziellen Hilfe steht geschädigten Privathaushalten, Gewerbebetrieben, selbstständig Tätigen sowie Land- und Forstwirten offen. In einem ersten Schritt stellt die Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 100 Millionen Euro bereit.

Die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent)
  • Soforthilfe „Ölschäden an Wohngebäuden“ bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent),
  • Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds“: Zuschüsse an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige, Unternehmen der Land- und Fortwirtschaft sowie Vereine beim Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage.

Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

  • Soforthilfeprogramm für Unternehmen und Freiberufler: Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit jeweils bis zu 500 Arbeitnehmern. Es wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
  • Soforthilfe für Schäden in der Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) sowie der Fischerei. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Daneben sind im Falle einer durch das Hochwasser verursachten außergewöhnlichen Notlage weitere Notstandsbeihilfen möglich. Weiterhin stehen allen Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung.