Kreisverband Garmisch-Partenkirchen

Kreisverband und Ortsverbände

Plakatierung zur Europawahl

Plakate im Straßenbild haben die Funktion, die Wähler aufmerksam zu machen auf bevorstehende Wahlen und zugleich Anregung zu geben, die Kandidaten und Positionen der bevorzugten Partei zur Kenntnis zu nehmen. Für die CSU ist eine flächendeckende und "saubere" Plakatpräsenz auch eine maßgebliche Visitenkarte im Wahlkampf: Die CSU ist da und bittet um das Vertrauen der Wähler.

Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist die Wahlplakatierung in den meisten Gemeinden per Satzung geregelt und auf gemeindliche Anschlagstafeln beschränkt. Hier sind dann keine Plakate an Bäumen, Laternenpfälen und Rohrpfosten zulässig, was unsere Öffentlichkeitswirkung einerseits einschränkt und andererseits natürlich die Arbeit erleichtert. Aber auch an zwei oder drei gemeindlichen Tafeln befestigen sich unsere Plakate nicht von selbst. Jemand muss es tun!

Die Zuständigkeit für die Plakatierung liegt bei den ehrenamtlichen Kreis- und Ortsvorstandsmitgliedern, die natürlich von der CSU-Bundeswahlkreisgeschäftsstelle umfangreich unterstützt werden.