Artikel vom 19.03.2018
Frauen-Union Kreisverband
Nach Trennung der Eltern: Kindeswohl muss entscheidend sein
Die Frauen-Union plädiert für Beibehalt der gesetzlichen Regelung, wonach das Kindeswohl Vorrang hat. Mit der CSU Bundestagsabgeordneten Dr. Silke Launert als Referentin griff der Kreisverband der Frauen-Union Garmisch-Partenkirchen in Murnau mit: "Trennung, Kinder und das Wechselmodell - Eine Woche Mama, eine Woche Papa. Ein fairer Deal?“ - ein höchst aktuelles und sehr emotionales Bundestagsthema auf, denn bereits wenige Tage später wurde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Berlin über den Antrag (der FDP) das „Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen“ debattiert.
Die FU hat sich bereits im Vorfeld zu diesem wichtigen Thema positioniert. Mit „Wechselmodell“ ist eine Betreuungs- und Lebensform von Kindern getrennt lebender Eltern gemeint. Die Kinder verbringen jeweils ungefähr die Hälfte ihrer Zeit bei Mutter und Vater, haben in beiden Elternhäusern ein Zuhause und die Eltern teilen sich die Verantwortung in Grundsatz- und Alltagsbelangen. Dieses Modell hat in der Regel zur Folge, dass keine Unterhaltszahlungen geleistet werden und das Kindergeld unter den beiden Elternteilen aufgeteilt wird. Launert, die FU und die CSU betonen, dass das Wechselmodell nur dann gewählt werden darf, wenn es dem Wohle des Kindes dient. Aus diesem Grund lehnen sie auch den Antrag im Bundestag ab, denn dieser hätte zur Folge, dass das Wechselmodell nach der Trennung der Eltern in der Regel praktiziert werden würde. Der feste Wohnsitz des Kindes bei einem Elternteil wäre dann der schwer zu beweisende Ausnahmefall. Das Wichtigste ist die Stabilität des Kindes! Der Gesetzesentwurf hätte aber zur Folge, dass nicht mehr im individuellen Einzelfall entschieden werden kann, ob diese Art der Betreuung wirklich dem Kindeswohl dienlich ist.
Rechtlich ist es ja bereits möglich, Kinder im Wechselmodell zu betreuen. In der Praxis wird diese Art der Betreuung zunehmend freiwillig, d.h. ohne gerichtliche Entscheidung, gewählt und zwar vor allem dann, wenn beide Eltern (voll) berufstätig sind. Nach einem 2017 ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs, können Kinder auf diese Art auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten betreut werden, sofern dies dem Wohle des Kindes dienlich ist. Als Vorteil wird gesehen, dass die Eltern durch die Aufteilung meist Kinder und Beruf besser miteinander vereinbaren können und Unterhaltszahlungen so in der Regel überflüssig sind. Dies führt letztlich zu einer finanziellen Besserstellung (auch) der Kinder. Jedoch ist nicht zu vergessen, dass die Kinder die Belastung der Pendelei zwischen beiden Elternhäusern auf sich nehmen müssen.
Zum Themenabend der FU kamen nicht nur Frauen. Selbst Betroffene sprachen aus der Praxis. Als entscheidender Nachteil wurde aufgezeigt, dass die Kinder teils aus ihrem Umfeld herausgerissen werden und zwischen „zwei Leben“ hin und her pendeln müssen. Eine stabile schulische Entwicklung, gerade in der Pubertät, sei oft schwierig, genauso wie die Pflege von Freundschaften und Vereinsleben. Zudem müssen Frauen, die sich meistens zumindest in den ersten Lebensjahren um die Kinder gekümmert haben, den Weg zurück ins Berufsleben finden, was vor Ort nicht immer einfach ist. Grundsätzlich absolut wichtig sei, dass auch nach einer Scheidung die Kinder beide Elternteile als enge Bezugspersonen haben. Kreisvorsitzende Claudia Krüger-Werner fasste die Meinungen zusammen: „Oberstes Prinzip ist, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen, die Interessen der Eltern müssen zurückstehen. Es kommt immer auf die familiären Umstände jedes Einzelfalls an und deswegen ist das Wechselmodell nicht pauschal zu befürworten.“