Artikel vom 20.03.2019
Bayern geht in Vorleistung zum Bund
Schulgeldfreiheit kommt mit dem Doppelhaushalt 2019/2020
„Die Schulgeldfreiheit für Heilmittelerbringer kommt wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir bauen Hemmnisse wie etwa die hohen Ausbildungskosten ab und schaffen damit Anreize, um mehr junge Menschen für die Gesundheitsfachberufe zu begeistern. Die erforderlichen Mittel werden von uns im Doppelhaushalt 2019/2020 bereitgestellt. Das betrifft auch die Gesundheitsversorgung im Landkreis Fürth", so der Stimmkreisabgeordnete Hans Herold, der sich als Mitglied im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hierfür eingesetzt hat. Einen entsprechenden Änderungsantrag haben die Regierungsfraktionen jetzt im Landtag eingereicht.
Die Gesprächsrunden mit den privaten Berufsfachschulen hätten gezeigt, dass bei den zusätzlichen freiwilligen Fördermitteln (Gesundheitsbonus) zur staatlichen Refinanzierung der Schulen nochmals nachgebessert werden muss, um eine Schulgelderhebung obsolet zu machen. „Ich bin froh, dass wir nun eine Lösung gefunden haben, die für die Schüler und Schulen – und damit auch für die Patienten und letztlich uns alle – sehr gut ist", betont Hans Herold.
Um eine echte Schulgeldfreiheit zu ermöglichen werden 2019 zusätzlich 9,4 Millionen Euro und im Folgejahr weitere 9,6 Millionen Euro bereitgestellt. Da entgegen ursprünglicher Erwartungen und aufgrund sinkender Flüchtlingszahlen mit deutlich weniger Mitteln für die Beschulung von Asylbewerberkindern zu rechnen ist, können Mittel aus diesem Bereich für den Gesundheitsbonus umgeschichtet werden.
Auf Betreiben der CSU wurde bereits im Koalitionsvertrag der Großen Koalition in Berlin die Abschaffung des Schulgeldes für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen vereinbart. „Für die Zeit bis zum Inkrafttreten entsprechender bundesrechtlicher Regelungen gehen wir in Bayern in Vorleistung, um Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen und andere Heilberufe zu unterstützen. Wir machen damit das Berufsfeld wieder attraktiver" sagt Hans Herold.
Die neue Förderung kann rückwirkend zum Schulhalbjahr 2018/2019 ausbezahlt werden, sobald der neue Doppelhaushalt im Bayerischen Landtag verabschiedet wurde. Damit ist Mitte Mai zu rechnen. Die Abwicklung findet direkt zwischen Schulen und dem Freistaat statt.