Kreisverband Erding

Coronastrategie Bayern

Landrat Martin Bayerstorfer informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Zahl der Infektionen mit Covid-19 ist auch in unserem Landkreis wieder deutlich gestiegen.
Striktere Maßnahmen zur Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung sind daher unvermeidlich.
Ich möchte aber auch an Sie persönlich appellieren:
Tragen Sie die Maske, halten Sie sich an Abstandsund Hygieneregeln! Nur gemeinsam können wir Ansteckungen vermeiden und damit diejenigen schützen, die besonders gefährdet sind.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihr Landrat Martin Bayerstorfer

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN    (Rechtslage bis 25.10.2020)

CORONA-AMPEL: GRÜN

(7-Tage-Inzidenz unter 35 je 100.000 Einwohner)

  • Mit wie vielen Leuten darf ich mich treffen?
    Maximal 10 Personen aus mehr als zwei Hausständen, bei lediglich zwei Hausständen auch mehr.
  • Was gilt für private Feiern (Geselligkeitscharakter, nicht öffentlich, nicht für ein beliebiges Publikum!)?
    Feiern mit max. 100 Teilnehmer in geschlossenen Räumen, im Freien mit max. 200 Teilnehmer (auch in der Gastronomie) sind zulässig.
  • Maskenpflicht?
    AHA-L-Regelung (Abstand-Hygiene-Alltagsmasken-Lüften), insbesondere auf Bewegungsflächen in der Gastronomie, sowie ausnahmslos in Geschäften und im ÖPNV.

CORONA-AMPEL: GELB

(7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 je 100.000 Einwohner)

  • Mit wie vielen Leuten darf ich mich treffen?
    Maximal 10 Personen aus mehr als zwei Hausständen, bei lediglich zwei Hausständen auch mehr.
  • Was gilt für private Feiern (Geselligkeitscharakter, nicht öffentlich, nicht für ein beliebiges Publikum!)?
    Maximal 10 Teilnehmer (Gesamtteilnehmer, nicht Teilnehmer pro Tisch) aus mehr als zwei Hausständen,
    bei lediglich zwei Hausständen auch mehr. Dies gilt unabhängig vom Ort der Zusammenkunft.
  • Können Firmungen, Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen stattfinden?
    Firmungen: Firm-Gottesdienst ist zulässig (die maximale Teilnehmerzahl richtet sich danach, wie viele Personen in der Kirche mit den erforderlichen Abständen Platz finden). Die anschließende Feier in einer Wirtschaft oder zu Hause ist nur mit maximal 10 Teilnehmern oder zwei Hausständen möglich.
    Man kann diese Regel nicht dadurch umgehen, dass man die Gäste auf mehrere Tische verteilt.

    Hochzeiten und Taufen: Gottesdienste sind zulässig (max. Teilnehmerzahl siehe Firmung).
    Die Feier ist jedoch jeweils nur mit maximal 10 Teilnehmern oder zwei Hausständen möglich.
    Zur Hochzeit im Standesamt: der reine Akt der Trauung ist zulässig. Sobald aber Elemente einer Feier dazukommen, ist dies nur mit maximal 10 Teilnehmern oder zwei Hausständen möglich.

    Beerdigungen: Beerdigungs-Gottesdienst ist zulässig (max. Teilnehmerzahl siehe Firmung), die eigentliche Beisetzung ist unter Einhaltung der Abstände ebenfalls zulässig. Das Trauermahl ist aber nur mit maximal 10 Teilnehmern oder zwei Hausständen möglich.
  • Maskenpflicht?
    Maskenpflicht insbesondere auf stark frequentierten Plätzen (z. B. Fußgängerzonen) sowie auf Verkehrs- und Begegnungsflächen in Kultur- und Freizeiteinrichtungen und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden– in Theatern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen auch am Platz.
  • Sperrstunde und Alkoholabgabe- bzw. –konsumverbot?
    Gastronomie und Tankstellen von 23 Uhr bis 6 Uhr, Konsumverbot auf stark frequentierten Plätzen.

CORONA-AMPEL: ROT

(7-Tage-Inzidenz über 50 je 100.000 Einwohner)

  • Mit wie vielen Leuten darf ich mich treffen?
    Maximal 5 Personen, bei lediglich zwei Hausständen auch mehr.
  • Was gilt für private Feiern (Geselligkeitscharakter, nicht öffentlich, nicht für ein beliebiges Publikum!)?
    Maximal 5 Teilnehmer (Gesamtteilnehmer, nicht Teilnehmer pro Tisch) aus mehr als zwei Hausständen, bei lediglich zwei Hausständen auch mehr.
  • Können Firmungen, Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen stattfinden?
    Unter den oben genannten Voraussetzungen können diese stattfinden, allerdings sind die anschließenden Feiern (unabhängig vom Ort) nur noch mit 5 Teilnehmern oder zwei Hausständen möglich.
  • Sperrstunde und Alkoholabgabe- bzw. –konsumverbot?
    Vorziehen der o.g. Maßnahmen auf den Zeitraum 22 Uhr bis 6 Uhr.

ALLGEMEINE FRAGEN

Darf eine Gräbersegnung an Allerheiligen stattfinden?

Die frühere Teilnehmerbeschränkung für Gottesdienste/Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften im Freien auf 200 ist entfallen. Unter Einhaltung der allgemeinen AHA-L-Regeln kann eine Gräbersegnung stattfinden.

Sind Partei- und Vereinssitzungen zulässig?

Ohne Rücksicht auf die Überschreitung der 35- sowie 50-Inzidenz sind Parteien- und Vereinssitzungen (nicht: gesellige Feiern wie z. B. Weihnachtsfeiern einer Partei) mit max. 100 Teilnehmer in geschlossenen Räumen, im Freien mit max. 200 Teilnehmer zulässig. Dies gilt auch, wenn die Sitzungen in einem gastronomischen Betrieb stattfinden.

Sind Weihnachtsmärkte zulässig?

Weihnachtsmärkte im Landkreis Erding sind im Wesentlichen zulässig, wenn sie nicht mehr als 20 bis 30 Marktstände umfassen, nicht zu erwarten ist, dass wesentlich mehr als 200 Besucher sich gleichzeitig im Marktbereich aufhalten sowie ein neues, von übergeordneten Stellen noch nicht im Detail festgelegtes Schutz- und Hygienekonzept eingehalten wird. Nach momentaner Einschätzung dürften diese Voraussetzungen im Landkreis Erding zumindest erfüllbar sein. Nach derzeitiger Sach- und Rechtslage ändert sich daran auch nichts bei Überschreiten der 35- und 50-Inzidenz.

Ab wann gelten die verschärften Regelungen der jeweiligen Ampel-Stufen?

Die Regelungen gelten ab dem Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung auf der Homepage www.stmgp.bayern.defolgt. Wie lange gelten die verschärften Regelungen der jeweiligen Ampel-Stufen? Bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung auf der o.g. Homepage.

WICHTIG! Diese Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können sich aufgrund der dynamischen Lage jederzeit ändern.
Zu weiteren Details wird auf die Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege verwiesen

www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#Schnellsuche