Artikel vom 02.06.2018
Leserbrief CSU-Kreisvorsitzender Thomas Huber
Neuregelungen zum Polizei-Aufgaben-Gesetz (PAG)
Antwort auf den Leserbrief von Reinhard Oellerer, SZ vom 29.05.18
Grünen-Kreisrat Reinhard Oellerer holt in seinem Leserbrief zu einem moralischen Rundumschlag gegen die CSU aus und verzichtet komplett, auf den inhaltlichen Gehalt und die tatsächlichen Hintergründe der gesetzlichen Neuregelungen des PAG einzugehen. Kein Wort davon, dass mit dem neuen PAG die verpflichtenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus 2016 sowie die Vorgaben der EU zu den neuen Datenschutzbestimmungen umgesetzt wurden und den Anforderungen an die technische Entwicklung Rechnung getragen wird.
Der Grünen-Kreisrat hält es nicht für nötig, auf den erhöhten Schutz der Bürgerinnen und Bürger bei polizeilichen Überwachungsmaßnahmen hinzuweisen. Ja, das PAG schafft neue Befugnisse für die Bayerische Polizei und weitet Möglichkeiten zur Prävention und Bekämpfung von schwersten Straftaten aus. Wenn eine Gefahr droht vor einem terroristischen Angriff oder eine Gefahr für Leib und Leben, kann die Polizei ihrem Auftrag der Gefahrenabwehr künftig besser gerecht werden.
Anders als in der öffentlichen Debatte vielfach kommuniziert, stehen alle neuen Befugnisse selbstverständlich unter einem Richtervorbehalt. Ich habe dem PAG mit voller Überzeugung zugestimmt, da ich mir im Nachhinein nicht vorwerfen lassen will, dass ein Terrorangriff oder eine schwere Straftat mit den erforderlichen Befugnissen hätte verhindert werden können. Bis dahin gilt für die polizeiliche Arbeit der verpflichtende Grundsatz, immer zuerst das mildeste Mittel anzuwenden.
Mit dem PAG ist Bayern in mancherlei Hinsicht ein bundesweiter Vorreiter. Nachdem sich die öffentliche Wahrnehmung auf Bayern konzentrierte, haben andere Bundesländer ähnliche Befugnisse für die Polizei geschaffen oder planen diese. Darunter auch Bundesländer mit roter, gelber und grüner Regierungsbeteiligung. Wie der Freistaat Bayern bewegen sich diese Länder in den Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Kein Wort dazu von Herrn Oellerer.Ähnliches gilt für die Asyl- und Flüchtlingspolitik, die der Grünen-Kreisrat so vortrefflich kritisiert aber zumindest anerkennt, dass ich in einer Reihe von menschlichen Einzelfällen helfen konnte um Härten zu mindern.
Auch das ist Teil der CSU-Politik: Den Menschen zu helfen, die wirklich in Not sind! Angesichts der ersten gewonnen Erkenntnisse aus dem BAMF-Skandal sehen wir uns als CSU bestätigt. Er macht aber auch deutlich, dass das Kind möglicherweise nicht so tief in den Brunnen gefallen wäre, wenn lange erhobene Forderungen der CSU in Berlin früher durchgesetzt worden wären und nicht fortwährend durch den Widerstand von anderen Parteien wie den Grünen im Bundesrat blockiert würden.
Wir brauchen die Ankerzentren im Sinne aller Beteiligten, vor allem im Sinne einer humanen und raschen Abwicklung von Asylverfahren. Herr Oellerer sollte sich bei seinen Parteifreunden im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg über das bundesweit erste Modellprojekt informieren.Thomas Huber MdL – CSU-Kreisvorsitzender und Stv. CSU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag – Grafing