Artikel vom 03.01.2018
CSU/FDP-Kreistagsfraktion
CSU fordert Feuerwehrschule für den Landkreis
Die CSU unterstützt die Ebersberger Kreisbrandinspektion auf ihrem Weg zu einer Zentralen Ausbildungsstätte für die Feuerwehren im Landkreis Ebersberg. Landtagsabgeordneter Thomas Huber (CSU) hat dazu einen Antrag für die CSU/FDP-Fraktion erarbeitet, der einstimmig beschlossen und noch vor Weihnachten an den Landrat zur weiteren Behandlung in den zuständigen Kreisgremien geschickt wurde. Die anderen Kreistagsfraktionen wurden ebenfalls informiert. Die FDP unterstützt das Vorhaben.
„Wir wollen unsere 2.200 ehrenamtlich tätigen Männer und Frauen in den 47 Feuerwehren im Landkreis noch besser unterstützen“, fasst Thomas Huber, Stv. Vorsitzender der CSU/FDP-Kreistagsfraktion die aktuelle Initiative der CSU im Landkreis zusammen. Deshalb habe er mit den Verantwortlichen der Kreisbrandinspektion Gespräche geführt, bei dem der Bedarf einer zentralen Ausbildungsstätte sehr deutlich wurde.
Die Kreisbrandinspektion Ebersberg hatte sich kürzlich für die Schaffung einer Zentralen Ausbildungsstätte für die Feuerwehren im Landkreis Ebersberg ausgesprochen und stieß bei den Christsozialen auf offene Ohren. „Die Feuerwehren können sich eine Bündelung vorhandener dezentraler Übungsanlagen vorstellen“, so Thomas Huber und begründet dies auch mit einem erhöhten Aus- und Fortbildungsbedarf, der nicht mehr in dem Maße an den drei staatlichen Feuerwehrschulen in Geretsried, Regensburg und Würzburg angeboten werden kann. Huber ist seit seinem 15. Lebensjahr selbst Mitglied der FFW Grafing und kennt als Chef der Wasserwacht Bayern die weiten Wege im Flächenland Bayern und das immer komplexer werdende Hilfeleistungssystem, das auch Vorbild für viele andere Länder ist. Ein weiterer Grund sei, dass sich viele Ehrenamtliche wohnortnahe Lehrgänge, bei denen zudem Ausbildungsmaterialien und Ausstattungen notwendig sind, die aber in den meisten Feuerwehrhäusern nicht vorhanden sein können, wünschten. Deshalb biete sich eine Bündelung dieser Schulungen auf Kreisebene an.
Möglich wird dies auch durch die Änderung im BayFwG, die mit der Novellierung am 1.07.2017 in Kraft getreten ist: Art. 2 BayFwG eröffnet nun den Landkreisen die Möglichkeit, überörtliche Aus- und Fortbildung von Feuerwehrdienstleistenden durchzuführen. „Hierfür besteht in der Praxis aus Effizienzgründen und zur Entlastung der gemeindlichen Feuerwehren vielfach ein Bedarf“, so Huber. Laut Information der Kreisbrandinspektion gibt es bereits zentrale Ausbildungsstätten in anderen Landkreisen, die man als Referenz heranziehen könnte.
In dem Antrag an Landrat Robert Niedergesäß wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen zur Errichtung eines „Ebersberger Ausbildungszentrums“ zu prüfen und mit den Feuerwehren im Landkreis zu klären, welches Mengengerüst an Fortbildungen und Lehrgängen erforderlich wird und ob dort auch die Atemschutzübungsanlage in Ebersberg und die Chemieschutzübungsanlage in Poing untergebracht werden sollen bzw. können. Der Antrag umfasst auch die Ermittlung der Kosten und die Klärung, ob vorhandene Gebäude dafür nutzbar wären.