Artikel vom 09.05.2018
Kommunalpolitische Vereinigung Donau-Ries
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Neben Neuwahlen stand bei der Mitgliederversammlung der CSU-Arbeitsgemeinschaft „Kommunalpolitische Vereinigung“ (KPV) Donau-Ries die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Mittelpunkt. Der Kreisvorsitzende Jürgen Raab hatte hierzu nach Harburg eingeladen.
Der Vorsitzende richtete den Blick nach vorn, nachdem im Dezember letzten Jahres bereits die Weichen für einen Neuanfang gestellt wurden. „Die KPV muss im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2020 wieder die gemeinsamen Interessen der CSU-Vertreter auf allen kommunalen Ebenen im Landkreis wahrnehmen und an die Mandatsträger in Bund und Land herantragen“ so Raab in seiner Begrüßung.
Für die Anliegen der Kommunen stets ein offenes Ohr zu haben, sei für ihn selbstverständlich ging denn auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion Ulrich Lange in seinem Grußwort auf die Intentionen von Raab ein und bedankte sich für das Engagement der Anwesenden in den Kommunalparlamenten.
Bei den Neuwahlen der KPV-Kreisvorstandschaft ergab sich folgendes Ergebnis:
Kreisvorsitzender Jürgen Raab (Münster), Stellvertreter sind Helmut Bauer (Marktoffingen) und Konrad Müller (Monheim). Die Besitzer Wilfried Graf (Forheim), Birgit Rößle (Donauwörth), Bezirksrat Peter Schiele (Fremdingen), Jürgen Leberle (Reimlingen), Albert Reiner (Mertingen), Anja Steinberger (Tapfheim), Maximiliane Böckh (Nördlingen) und Christian Oßwald (Münster) komplettieren den Vorstand.
Im Anschluss an die Wahl der zehn Vertreter sowie zehn Ersatzvertreter in die Bezirksversammlung gingen KPV-Landesvorsitzender Landrat Stefan Rößle und Landtagsabgeordneter Wolfgang Fackler in ihren Vorträgen auf den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sowie die mögliche finanzielle Kompensation für die Städte und Gemeinden ein.
Bei der folgenden Diskussion wurden vor allem MdL Fackler wichtige Vorschläge und Hinweise für die laufenden Gesetzesberatungen ins Maximilaneum mitgegeben. So sollte laut KPV eine Erstattung seitens des Freistaats für betroffene Maßnahmen an Kommunen möglich sein, bei denen zum Stichtag noch kein Haushaltsplan erstellt werden konnte. Desweiteren sollte auch für Kommunen, die bisher keine Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erlassen hatten, für künftige Maßnahmen eine pauschale Zuweisung von Finanzmitteln seitens des Freistaats möglich sein. Und schließlich wurde gefordert, dass die künftige Kompensation nicht vollständig aus der Verteilmasse der Schlüsselzuweisungen an die Kommunen genommen werden dürfe, sondern auch beziehungsweise sogar überwiegend aus zusätzlichen Finanzmitteln des Freistaats.