Artikel vom 28.04.2013
Erklärung Dorothee Bär
Erklärung Dorothee Bär zur Anstellung ihres Mannes
Herr Oliver Bär hat zu Beginn meiner Mandatszeit insgesamt 30 Monate im Deutschen Bundestag als mein Mitarbeiter gearbeitet. Sein Brutto-Monatsgehalt betrug durchschnittlich 1.307,00 €. Zuletzt war er im Januar 2006 als Mitarbeiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde beendet, bevor ich Herrn Oliver Bär am 12.02.2006 standesamtlich heiratete.
Dies entsprach dem geltenden Recht im Jahr 2006 und entspricht bis zum heutigem Tage dem Abgeordnetengesetz. Dieses sieht in § 12 Abs. 3 S. 3 vor, dass der Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die mit einem Mitglied des Bundestages verheiratet sind, grundsätzlich unzulässig ist. Selbiges wurde im Zuge des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften vom 16.02.2001 auf Lebenspartnerschaften ausgedehnt. Lebenspartner sind nur Personen gleichen Geschlechts (vgl. § 1 Abs. 1 S. 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes). Dies darf nicht verwechselt werden mit dem Begriff des Lebensgefährten oder Freundes.
Ich habe den Bundestagspräsidenten und die Bundestagsverwaltung gebeten, die Richtigkeit meiner Angaben zu bestätigen und zu veröffentlichen.