Artikel vom 24.02.2024
Bayern handelt!
Bezahlkarte Bayern ab März 2024
Die Bezahlkarte für Asylbewerber geht in Bayern ab März 2024 an den Start. „Wir haben den Zuschlag für die Bezahlkarte für Asylbewerber erteilt, die Ausschreibung ist abgeschlossen“, teile Innen- und Integrationsstaatssekretär Sandro Kirchner dem Ministerrat mit. „Nachdem das Vergabeverfahren so erfolgreich innerhalb kurzer Fristen durchgeführt werden konnte, wollen wir nun im März die Bezahlkarte in den vier ausgewählten Pilot-Kommunen, den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Traunstein, Günzburg und der kreisfreien Stadt Straubing testen“, so Kirchner. „Wir sind damit voll im Zeitplan.“
Um die Testphase rasch starten zu können, habe das Innenministerium die vier Testkommunen aber auch die beteiligten Kommunalen Spitzenverbände parallel zum Vergabeverfahren eng beteiligt. Staatssekretär Kirchner sieht Bayern damit weiterhin in der Poleposition. „Die Hamburger Bezahlkarte, die letzte Woche für Schlagzeilen sorgte, ist nicht die Karte, die wir wollen.“ Die Hamburger Karte ermöglicht nämlich in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Asylbewerbern eine hundertprozentige Barabhebung. Im Übrigen zeigt sich, dass die 14 Bundesländer, die auf den Bund warten, deutlich später dran sein werden, da die bundesweite Ausschreibung immer noch nicht gestartet ist. „Hier zeigt sich, dass der teils kritisierte Start Bayerns unmittelbar nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz richtig war“, so Kirchner.
Kritik übte Kirchner am „Rumgeeiere der Ampel“, die wegen des Widerstands der Grünen nicht in der Lage ist, für die bundesweite Einführung einer restriktiven Bezahlkarte das Asylbewerberleistungsgesetz zu ändern. Das Versprechen hierzu hatte der Bundeskanzler bereits im November 2023 in der Ministerpräsidentenkonferenz gegeben. Kirchner: „Diese Änderung muss der Bund nun auch endlich anstoßen und damit den rechtlichen Rahmen klar darstellen. Die Grünen fallen mit ihrer Unverlässlichkeit dem Bundeskanzler, allen anderen Ländern und vor allem den Kommunen, die dringend auf die Einführung warten, in den Rücken.“ Wir haben deshalb bereits im Dezember eine Bundesratsinitiative hierzu auf den Weg gebracht. Diese wurde zwar in den beratenden Ausschüssen bis zum Wiederaufruf vertagt, wir werden aber nun – nachdem auch die Änderung durch die Bundesregierung ins Stocken gerät – die Wiederaufsetzung zur Beratung beantragen.“