Artikel vom 30.07.2024
Die Grundmandatsklausel bleibt
Michael Frieser, MdB, Wahlrechtsreform der Ampel teils verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 30. Juli 2024 um 10 Uhr, über das Ampel-Wahlrecht entschieden.
Dafür bin ich nach Karlsruhe gereist. Bereits gestern Abend landete das Urteil des 2. Senats versehentlich auf der Internetseite des Gerichts. Die Abschaffung der Grundmandatsklausel der Ampel-Fraktionen ist verfassungswidrig. Die Verfassungsrichter beseitigen die Gefahr, dass ein ganzes Bundesland nicht mehr durch die Direktmandate vertreten ist. Ein herber Schlag für die Ampel und ihren Angriff auf die Opposition. Der Kappung von Wahlkreismandaten konnte das Gericht leider keinen Riegel vorschieben. Trotz kritischer Fragen der Richter während der Verhandlung werten sie die Änderung nicht als verfassungswidrig. Dass ein Wahlkreissieger kein Mandat erhält, obwohl er gewählt wurde, wird die Bürger von der Demokratie entfernen. Ein fatales Zeichen in Zeiten steigender Politikverdrossenheit. Auch die Teile des Ampel-Wahlrechts, die mit Ach und Krach noch mit der Verfassung vereinbar sind, erweisen unserer Demokratie einen Bärendienst.
Hiermit möchte ich Ihnen eine kurze Zusammenfassung sowie Bewertung der Fakten des heutigen Urteils zum "Ampel"-Wahlrecht aufzeigen:
Die Wahlrechtsreform der Ampel-Fraktionen in dieser Legislaturperiode ist in teilen verfassungswidrig. Das bedeutet in aller Kürze :
- Die Manipulation des "Wahlrechts" ist gestoppt worden!
- Das Bundesverfassungsgericht hebt das Wahlrecht der "Ampel" teilweise auf: Die nächste Ohrfeige für die "Ampel"!
- Die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel ist verfassungswidrig; 3 Direktmandate reichen weiter zum Einzug in den Deutschen Bundestag, unabhängig vom Zweitstimmenergebnis.
- Der Bundestag wird (Stand jetzt) auf 630 Abgeordnete begrenzt. Kappung/Zweitstimmendeckung wird aufrechterhalten. Das bedeutet: Eine Partei erhält nur noch so viele Mandate, wie ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen.
- Das Wahlrecht der "Ampel" bedeutet ein weniger an direkter Teilhabe von Bürgern an der politischen Willensbildung. Dass der mit einfacher Mehrheit direkt gewählte Kandidat evtl. kein Mandat erhalten könnte, ist inakzeptabel. Das fördert Politikverdrossenheit! Die Wähler wünschen sich einen unabhängigen, vor Ort legitimierten Abgeordneten.
- Wir werden in der kommenden Legislaturperiode das "Ampel"-Wahlrecht unter Beibehaltung der Verkleinerung ändern und der Direktwahl in den Deutschen Bundestag wieder mehr Gewicht verleihen.
- Die Zahl der Abgeordneten muss kleiner werden. Es war jedoch stets gute demokratische Tradition, dass deutliche Änderungen am Wahlrecht parteiübergreifend im Konsens entschieden wurden. Aus den Reihen der Union kamen über die Jahre auch mehrere konstruktive und verfassungskonforme Vorschläge zur Verkleinerung des Bundestages, die immer auch der Bedeutung des Direktmandats Rechnung getragen hatten. Unsere Änderungen am Wahlrecht aus der letzten Wahlperiode hätten eine vergleichbare Reduzierung des Bundestages erreicht und sind vom BVerfG noch im letzten Jahr als vollumfänglich verfassungskonform beurteilt worden.
In Zeiten wie dieser wäre es ein gutes Signal gewesen, das Direktmandat zu stärken und den Bürgern Sicherheit und Vertrauen in das Wahlsystem zu geben.
Michael Frieser, MdB, Bezirksvorsitzender