Artikel vom 01.08.2024
Wahlrechtsreform in Teilen verfassungswidrig
Schwere Schlappe für die Ampel
München. 30. Juli 2024 – Der Versuch der Ampel, das Wahlrecht für politische Zwecke zu instrumentalisieren und der CSU zu schaden, war nicht nur unanständig. Er war auch verfassungswidrig – wie das Bundesverfassungsgericht heute entschieden hat.
Der Versuch der Ampel, die Grundmandatsklausel aus politisch-taktischen Gründen aufzuheben, war ein Tabubruch in der Geschichte der Bundesrepublik.
„Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht diesen undemokratischen und verfassungswidrigen Angriff auf CSU und Linke gestoppt hat“, sagt der Vorsitzende der CSU München, Georg Eisenreich, MdL.
„Die Verfassung gibt dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum: Deshalb bleibt auch nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Teil der Wahlrechtsreform bestehen, nach dem für die Zahl der Sitze im Parlament künftig allein das Zweitstimmenergebnis entscheidend ist. Das bedeutet, dass bei der nächsten Bundestagswahl Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren Wahlkreis direkt gewinnen, unter bestimmten Bedingungen trotzdem nicht in den Bundestag einziehen werden.
Ich halte diesen Teil der Wahlrechtsreform für einen großen politischen Fehler. Es widerspricht meinem demokratischen Verständnis, wenn eine direkt gewählte Politikerin bzw. ein direkt gewählter Politiker den Wahlkreis danach nicht im Bundestag vertreten kann. Der Wählerwille wird damit grob missachtet.
Dieser Teil der Wahlrechtsreform betrifft unter anderem auch München. Es ist ein Unding, wenn großstädtische Wahlkreise teilweise nicht mehr direkt im Bundestag vertreten sind. Damit beschneidet man auch die Einflussmöglichkeiten von Menschen, die in Großstädten wohnen, auf die Bundespolitik.
Deshalb wird sich die CSU München mit Nachdruck dafür einsetzen, dass dieser Teil der Wahlrechtsreform durch den neuen Bundestag wieder geändert wird.“