GPA Botschaft der Woche

Kuren wie für Mütter und Väter künftig auch für pflegende Angehörige

Kuren wie für Mütter und Väter künftig auch für pflegende Angehörige!

Erläuterung:
Angehörige sind der größte Pflegedienst in unserem Land. Zwei von drei Pflegebedürftigen werden zuhause von Angehörigen gepflegt. Vor diesem aufopferungsvollen Wirken ziehen wir den Hut. Pflegende Angehörige brauchen aber mehr Aufmerksamkeit. Wir müssen sie, ohne die unser Pflegesystem zusammenbrechen würde, selbst besser pflegen und vor dem Ausbrennen bewahren. Deshalb ist die neue „Akademie Barbara Stamm“ in Maria Bildhausen von so hohem Wert. Deshalb auch brauchen wir spezielle, von den Kassen refinanzierte Reha-Angebote für pflegende Angehörige. Sowohl § 24 als auch § 41 SGB V „Medizinische Vorsorge“ bzw. „Rehabilitation für Mütter und Väter“ müssen um „pflegende Angehörige“ als Pflichtleistung erweitert werden. Die gesundheitliche Gefährdung pflegender Angehöriger ist im Vergleich zu nicht Pflegenden deutlich erhöht – ihre Situation ist mit der von Eltern gut vergleichbar. Eine Ausweitung von Mutter-Vater-Kind-Kuren auf pflegende Angehörige würde deren große Leistung daher angemessen würdigen.