Artikel vom 10.07.2020
EAK der CSU
Erhalt des EU-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit
Der Landesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CSU Christian Schmidt, MdB begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, den Posten des EU-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit zu erhalten: „Man darf sich nicht täuschen, auch im 21. Jahrhundert werden religiöse Minderheiten verfolgt – insbesondere auch Christen. Umso wichtiger ist das Signal durch den Erhalt des Sondergesandten für Religionsfreiheit: Die Europäischen Union schaut bei religiös Verfolgten nicht weg! Religions- und Glaubensfreiheit sind ein universelles Grundrecht!“
Die EU-Kommission hat ursprünglich entschieden, das Mandat des EU-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit nicht fortzuführen. Abgeordnete der CDU-/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und auch der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion haben sich bei Kommissionspräsidentin von der Leyen für den Erhalt des Amtes eingesetzt.