Artikel vom 29.04.2021
CSUnet Arbeitskreis Netzpolitik
Big Data: Zwischen Dateneigentum und Datenzugang.
CSUnet diskutiert mit Prof. Leistner und Hansjörg Durz, MdB zur GWB-Novelle und dem Digital Markets Act (DMA).
Daten sind der „Rohstoff des 21. Jahrhunderts“. Ihr Zugang und deren Nutzung spielen in der heutigen Wertschöpfung eine immer gewichtigere Rolle. Für die Politik als Schiedsrichter bzw. Regulierer stellt sich daher die Frage, wie schafft man es, dass eine Vielzahl von Unternehmen Daten für neue Geschäftsmodelle nutzen können und dennoch die hohen Hürden des Datenschutzes für Verbraucher gewahrt bleiben. Dieser Frage gingen die Experten, der stv. Vorsitzende des Ausschusses für Digitale Agenda im deutschen Bundestag, Hansjörg Durz und Prof. Dr. Matthias Leistner, Prof. für Recht des geistigen Eigentums, Informationsrecht und IT-Recht an der LMU München bei unserer Fachveranstaltung nach.
Eingangs stellte Durz die im Bundestag erst kürzlich verabschiedete GWB-Novelle vor, die weitreichende kartellrechtliche Folgen mit sich bringt und wieder mehr Wettbewerb auf dem Markt ermöglichen soll. Große Konzerne sollen hiermit künftig besser in die Schranken gewiesen werden können. So ist es beispielsweise möglich, dass Unternehmen bei Marktbenachteiligungen direkt vor dem Bundesgerichtshof klagen können und somit er Klageweg entscheidend verkürzt und zeitlich beschleunigt wird. Bisher liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer durch alle Instanzen bei bis zu sechs Jahren. Prof. Dr. Leistner stellte seinerseits die aktuellen regulatorischen Bestrebungen der Europäischen Kommission vor und verwies hierbei direkt auf die jeweiligen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Initiativen der unterschiedlichen parlamentarischen Ebenen. So sieht zum Beispiel die EU ein umfassendes Verbot von sog. „Killeraquisitions“, also das Aufkaufen von kleinen Unternehmen um einen Technologietransfer zu erzielen, vor. Die GWB-Novelle hingegen beispielsweise ist durch die Formulierung neuer abstrakter Rechtnormen beispielsweise weitgehender und umfassender aufgestellt.
Beide Experten sprachen sich für eine Übergangsphase und eine Gleichzeitigkeit beider gesetzlicher Regulierungen aus, um die Wirkmächtigkeit der neuen Regulierungen in der Praxis testen zu können. Durz betonte, dass durch eine subsidiäre Regulierung ebenfalls eine effektivere Durchsetzung durch bereits vorhandene Behörden wie das Bundeskartellamt gegeben ist und es hierfür keine Schaffung neuer EU-Behörden bedürfe.