Über uns

Aufgaben und Ziele

Anliegen und Ausgangspunkt der rechtspolitischen Arbeit des AKJ war es seit seiner Gründung im Jahr 1967 und wird es auch in Zukunft sein, gesellschaftliche Entwicklungen aufzugreifen, die Freiräume des Einzelnen gegenüber dem Staat zu bewahren und den Rechtsstaat zu stärken. Rechtspolitik, als Reaktion auf den Wandel der Zeit und die naturwissenschaftlichen Entwicklungen, ist stets im Fluss und muss sich ständig auf neue Herausforderungen einstellen. Neue Technologien sowie veränderte Einstellungen in der Bevölkerung zu vielen Fragen der Zeit finden ihren Niederschlag in den Spielregeln der Gemeinschaft - den Gesetzen. Der Arbeitskreis Juristen sieht seinen satzungsmäßigen Auftrag darin, Rechtsprobleme auf der Grundlage der rechts- und staatspolitischen Auffassung der Christlich-Sozialen Union zu erörtern und in seinem Wirkungsbereich für die Verbreitung des Gedankenguts der Christlich-Sozialen Union zu sorgen.

Landesvorstand

Landesvorsitzender:

  • Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL

Stellvertretende Landesvorsitzende:

  • Dr. Wolfgang Beckstein
  • Dr. Silke Launert, MdB
  • Prof. Dr. Kyrill Schwarz

Schatzmeister

  • Florian Amslinger

Landesgeschäftsführer des AK:

  • Henry Frank

Beisitzer:

  • Christina Braune
  • Michaela Frauendorfer
  • Erik Ohlenschlager
  • Prof. Dr. Christian Rauch
  • Hubertus Frhr. Schenck zu Schweinsberg
  • Thilo Schmidt
  • Joachim Vetter

 Stimmberechtigte Mitglieder im Landesvorstand sind außerdem die gewählten Bezirksvorsitzenden.

Bezirksverbände
BezirksverbandBezirksvorsitzende/r
München/Oberbayern

Stephan Faber

stv. Bezirksvorsitzende:

Christina Braune

Dr. Elke Höfelmann

Maximilian Krämer

Niederbayern

Prof. Dr. Holm Putzke

stv. Bezirksvorsitzende:

Simon Bloch

Dr. Stephanie Greidl-Lidl

Markus Ihle

Oberpfalz

Dr. Harald Müller

stv. Bezirksvorsitzende:

Michaela Frauendorfer

Alfred Jobst

Josef Weidensteiner

Oberfranken

Rainer Taubert

stv. Bezirksvorsitzende:

Michael Eckstein

Dr. Christopher Rosenbusch

Dietmar Larisch

Unterfranken

Alexander Hoffmann, MdB

stv. Bezirksvorsitzende:

Heike Hofmann

Dr. Sebastian Jäpel

Erik Ohlenschlager

 

Nürnberg/Fürth/Schwabach/Mittelfranken

Stephanie Cornelia Schäfer

stv. Bezirksvorsitzende:

Marie Jungnickl

Tobias Schmidt

Augsburg/Schwaben

Florian Fleig

stv. Bezirksvorsitzende:

Simone Bader

Prof. Dr. Christian M. J. Rauch

Markus Reck

 

Geschäftsordnung

I. Allgemeines


§ 1 Name und Sitz

Der Arbeitskreis Juristen der CSU ist ein Arbeitskreis im Sinne von §§ 29, 30a der Satzung der CSU; er hat seinen Sitz in München.

§ 2 Aufgabe

(1) Der Arbeitskreis behandelt Rechtsprobleme auf der Grundlage der rechts- und staatspolitischen Auffassung der CSU. Er berät darüber hinaus durch gutachtliche Tätigkeit die gesetzgebenden Gremien in Bund und Land und sorgt in seinem Wirkungsbereich für die Verbreitung des Gedankengutes der CSU.
(2) Jedes Mitglied fördert die Aufgaben des Arbeitskreises.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jeder Jurist und jeder Student der Rechtswissenschaft werden, der sich zu den Grundsätzen des Arbeitskreises und der CSU bekennt. Ausnahmsweise können auch Nichtjuristen in den Arbeitskreis aufgenommen werden, wenn Sie auf Grund ihrer Kenntnisse geeignet sind, die Tätigkeit des Arbeitskreises zu unterstützen.
(2) Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand eines Bezirksarbeitskreises zu beantragen. Im Übrigen gelten für den Erwerb der Mitgliedschaft sinngemäß die Bestimmungen der CSU-Satzung.
(3) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
(4) Der Austritt kann jederzeit schriftlich erklärt werden.
(5) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung des Arbeitskreises oder der CSU verstößt. Gegen den Ausschluss kann das zuständige Bezirksschiedsgericht der CSU angerufen werden.

§ 4 Mitgliedsbeiträge

(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für CSU-Mitglieder 5 Euro (im Jahr 2001: 12 DM).
(2) Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Mitglieder, die nicht zugleich Mitglied der CSU sind, 20 Euro (im Jahr 2001: 36 DM).
(3) Der CSU-Landesleitung werden die für den Arbeitskreis Juristen vorgehaltenen Personal- und Sachkosten erstattet. Die verbleibenden Mittel verwaltet der Landesverband. Ein Mitglied kann auf Beschluss des Bezirksvorstands ausgeschlossen werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung unter Hinweis auf die Folgen mit seiner Beitragsleistung mehr als 6 Monate im Rückstand ist.

§ 5 Organisationsstufen

(1) Der Arbeitskreis gliedert sich in folgende Organisationsstufen:
1. Arbeitskreise auf Bezirksebene
2. Arbeitskreise auf Landesebene

(2) Die Gebiete der Arbeitskreise auf Bezirksebene decken sich mit den Bezirksverbänden der CSU

(3) Für Bezirksverbände München/Oberbayern, Nürnberg/Mittelfranken, Augsburg/Schwaben besteht jeweils ein gemeinsamer Arbeitskreis.


II. Arbeitskreise auf Bezirksebene

§ 6 Organe

Organe der Arbeitskreise auf Bezirksebene sind:
1. die Bezirksversammlung
2. die der Bezirksvorstand

§ 7 Die Bezirksversammlung

(1) Die Bezirksversammlung besteht aus den Mitgliedern des Arbeitskreises, die in dem Bezirk ihren Wohnsitz haben oder für diesen Bezirk als Mitglieder gemeldet sind.
(2) Zu den Aufgaben der Bezirksversammlung gehören insbesondere:
1. die Wahl des Bezirksvorstandes auf die Dauer von zwei Jahren und die Erteilung der Entlastung;
2. die Wahl der Delegierten zur Landesversammlung (10 Abs. 1 Nr. 2);
3. die Bildung von Fachgruppen und Kommissionen.

§ 8 Der Bezirksvorstand

(1) Der Bezirksvorstand besteht aus:
1. dem Bezirksvorsitzenden,
2. drei Stellvertretern
3. bis zu fünf Beisitzern

(2) Zu den Aufgaben des Bezirksvorstandes gehören insbesondere:
1. die Durchführung der vom Landesvorstand und der Landesversammlung beschlossenen Aktionsprogramme;
2. die Werbung und Aufnahme neuer Mitglieder;
3. die Information der Mitglieder des Bezirks;
4. die Erledigung der laufenden Geschäfte des Arbeitskreises auf Bezirksebene einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit;
5. eine Aufrechterhaltung des Kontakts zum Bezirksverband der CSU;
6. die Mitglieder des Bezirksvorstandes müssen der CSU angehören.

III. Arbeitskreis auf Landesebene

§ 9 Organe

Organe des Arbeitskreises auf Landesebene sind:
1. die Landesversammlung
2. der Landesvorstand

§ 10 Landesversammlung

(1) Die Landesversammlung besteht aus:
1. den Bezirksvorsitzenden;
2. den von den Bezirksverbänden gewählten Delegierten, wobei auf je 20 angefangenen Mitglieder ein Delegierter entfällt;
3. dem Landesvorsitzenden, seinen drei Stellvertretern und den Beisitzern des Landesvorstandes.

(2) Zu den Aufgaben der Landesversammlung gehören insbesondere:
1. die Wahl des Landesvorstandes auf die Dauer von zwei Jahren und die Erteilung der Entlastung sowie die Wahl von zwei Kassenprüfern;
2. die Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung;
3. die Beschlussfassung über eine Auflösung des Arbeitskreises;
4. die Festlegung der Grundlinien des Aktionsprogramms des Arbeitskreises.

(3) Die Landesversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Sie wird vom Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Mitglieder sind mit einer Einladungsfrist von zehn Tagen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.

(4) Die Landesversammlung ist vom Vorsitzenden einzuberufen, wenn dies mindestens ein Fünftel der Mitglieder oder drei Vorstandsmitglieder schriftlich unter Angabe der Tagesordnung beantragen.

(5) Die Landesversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder erschienen ist. Ist eine Landesversammlung nicht beschlussfähig, so ist die nächste Landesversammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn hierauf in der Einladung zu der neunen Landesversammlung hingewiesen wird.

(6) Die Landesversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 11 Der Landesvorstand

(1) Der Landesvorstand besteht aus:
1. dem Landesvorsitzenden
2. drei Stellvertretern
3. bis zu sieben Beisitzern
4. den Bezirksvorsitzenden
5. dem Schatzmeister

(2) Zu den Aufgaben des Landesvorstandes gehören insbesondere:

1. die Leitung des Arbeitskreises und die Erledigung seiner laufenden Geschäfte;
2. die Vertretung des Arbeitskreises gegenüber der CSU;
3. die Vertretung des Arbeitskreises in der Öffentlichkeitsarbeit;
4. die Behandlung von Fragen nach § 2 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung;
5. die Abgabe öffentlicher Erklärungen;
6. die Bildung von Fachgruppen und Kommissionen;
7. die Festlegung von Aktionsprogrammen
8. die Durchführung von Veranstaltungen des Arbeitskreises und die Herausgabe eines Informationsblattes;
9. die Zusammenarbeit mit gleichgerichteten Arbeitskreisen außerhalb Bayerns.

(3) Der Vorstand ist unabhängig von der Zahl der erscheinenden Vorstandsmitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Landesvorsitzenden.

(4) Die Vorstandsmitglieder müssen der CSU angehören.

(5) Der Vorstand ist durch den Landesvorstand der CSU zu bestätigen.

(6) Zur Vertretung des Arbeitskreises sind der Landesvorsitzende, im Falle seiner Verhinderung die stellvertretenden Vorsitzenden berechtigt.

(7) Der Landesvorsitzende hat das Recht, zu den Sitzungen des Landesvorstandes im Bedarfsfall Beiräte, Mitglieder oder Interessenten zu laden. Diese haben nur beratende Stimme.

IV. Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 12 Amtsdauer

Der Landesvorstand und die Bezirksvorstände bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

§ 13 Anwendung der CSU-Satzung

Für Angelegenheiten, die in dieser Geschäftsordnung nicht ausdrücklich geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Satzung der CSU entsprechend.

§ 14 Änderung der Geschäftsordnung

Eine Änderung dieser Geschäftsordnung kann von der Landesversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden beschlossen werden.

§ 15 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt am Tage ihrer Genehmigung durch den Landesvorstand der CSU in Kraft.

Mitgliedsflyer / Online-Mitgliedsantrag

Unser Mitgliedsflyer ist bald wieder für Sie verfügbar. 

Unseren Online-Mitgliedsantrag finden Sie hier.

Historie

 

Der Arbeitskreis Juristen (AKJ) der CSU wurde am 12. Juli 1967 in München gegründet.

Vorsitzende des Arbeitskreises Juristen
JahrVorsitzender
1967 - 1973Jaeger, Richard
1973 - 1975Bauer, Josef
1975 - 1981Seidl, Alfred
1981 - 1989Vorndran, Wilhelm
1989 - 1991Rosenbauer, Heinz
1991 - 1993Sauter, Alfred
1993 - 1995Merkl, Gerhard
1995 - 2001Kränzle, Bernd
2001 - 2023Kreuzer, Thomas 
seit 2023Bausback, Prof. Dr. Winfried