Artikel vom 30.09.2024
AKJ-Landesverband
Pressemitteilung von der Landesversammlung des AKJ der CSU am 28.09.2024
Der Arbeitskreis Juristen der CSU (AKJ) fordert Maßnahmen gegen systematische Umgehungen der Bezahlkarte und eine Stärkung der außenwirtschaftlichen Instrumente für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa
Der Arbeitskreis Juristen der CSU fordert, mit angemessenen Sanktionierungen Versuchen systematischer Umgehungen der in Bayern flächendeckend eingeführten Bezahlkarte für Asylbewerber entgegenzuwirken. Dazu der Landesvorsitzende und frühere Staatsminister Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL:
„Die Länder haben mit der Bundesregierung zusammen beschlossen, mit einem Bezahlkartensystem Fehlanreize für Migrationsbewegungen nach Deutschland zu reduzieren. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wenn einzelne Gruppen versuchen, die von Bayern schon flächendeckend eingeführte Bezahlkarte für Asylbewerber durch Umtauschplattformen und andere Instrumente systematisch zu unterlaufen.“
Bund und Länder hatten sich geeinigt, durch die Einführung einer Bezahlkarte der Überforderung von Kommunen und Ländern durch hohe Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen entgegenzuwirken. Die bisher ausgezahlten Bargeldleistungen für Asylbewerber, die höher sind als in den anderen europäischen Staaten, werden als ein Grund für den hohen Migrationsdruck nach Deutschland gesehen. Dem soll durch ein Bezahlkartensystem entgegengewirkt werden. Einzelne Gruppen hatten in den vergangenen Wochen angekündigt, das über die Bezahlkarte eingeführte stärkere Sachleistungsprinzip über Umtauschplattformen und -Aktionen aushebeln zu wollen.
„Dass demokratisch legitimierte und von der Mehrheit getragene Entscheidungen unterlaufen werden, ist nicht akzeptabel“, so der Landesvorsitzende des AKJ, Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL. „Die Entscheidung, in Bund und Ländern eine Bezahlkarte einzuführen, ist richtig. Unser Arbeitskreis will, dass die Instrumente des Ordnungsrechts genutzt werden, um die demokratisch legitimierte Entscheidung der Mehrheit gegen Umgehungsversuche durchzusetzen.“
Der AKJ spricht sich dafür aus, dem mit einer angemessenen Sanktionierung entgegenzuwirken und fordert die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und die bayerische Staatsregierung auf, sich für eine entsprechende Regelung einzusetzen.
Beschlusstext im Wortlaut:
Der AK Juristen sieht mit Sorge systematische Umgehungen der in Bayern flächendeckend eingeführten Bezahlkarte, die zu einer höheren Bargeldverfügbarkeit bei Asylbewerbern führen. Damit wird das mit der Bezahlkarte verbundene Ziel, unkontrollierte Migration durch Abschaffung von Fehlanreizen zu reduzieren, konterkariert.
Der AK Juristen spricht sich dafür aus, dem mit einer angemessenen Sanktionierung entgegenzuwirken und fordert die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und die bayerische Staatsregierung auf, sich für eine entsprechende Regelung einzusetzen.
Hauptthema der diesjährigen Landesversammlung, an der hochrangige Vertreter aus Wirtschaft und Gesellschaft teilnahmen, war die ZUKUNFT DES INTERNATIONALEN INVESTITIONSRECHTS - RECHTSENTWICKLUNGEN IM SPANNUNGSFELD VON WIRTSCHAFT UND POLITIK. Der AKJ fordert dazu in einem Beschluss über verschiedene Maßnahmen eine Stärkung der außenhandelsrechtlichen Instrumente.
Dazu Landesvorsitzender Bausback:
„Deutschland und Europa werden zunehmend vom Wachstum in anderen großen Industrieregionen der Welt abgehängt. Dem entgegenzuwirken ist eine wirtschafts- und energiepolitische Herausforderung, aber auch eine wichtige Aufgabe des deutschen und europäischen Außenwirtschaftsrechts. Staatshandelsländer wie China mit seiner Seidenstraßenstrategie, aber auch die Vereinigten Staaten mit dem Inflation Reduction Act werben in massiver Weise Innovationen und Produktionskapazitäten aus Europa ab. Es ist eine wichtige Aufgabe, die deutschen und europäischen Instrumente des Außenwirtschaftsrechts zu schärfen und so zu verändern, dass faire Wettbewerbsbedingungen durchgesetzt werden und strategisches KnowHow geschützt wird.“
Beschlusstext im Wortlaut:
Deutsche Unternehmen gelten nach wie vor weltweit als innovative und leistungsstarke Akteure. Die Globalisierung bietet ihnen dabei große Wachstumspotenziale mit vielfältigen Möglichkeiten zur Erschließung neuer Märkte und Steigerung der Exporte. Die Kehrseite ist ein zunehmender Wettbewerb auf den internationalen, aber auch auf den heimischen Märkten, der im Ergebnis zu einer komplexeren und dynamischeren Investitionslandschaft und nicht selten auch zu einer Berührung von Sicherheitsinteressen führt.
Neben der Wettbewerbssituation zeigen nicht zuletzt der Ukraine-Krieg und die zunehmenden Spannungen zwischen den USA und China deutlich, wie schnell sich Unternehmen unvorhersehbaren politischen Entwicklungen gegenübersehen, auf die im Zweifel unmittelbar reagiert werden muss. Zudem gibt es mit Ländern, die wie China als Staatswirtschaft geführt werden oder in denen ein unmittelbarer Einfluss und Eingriffe des Staates in Unternehmen leichter als in marktwirtschaftlichen Ordnungen möglich sind, Asymmetrien. Seit jeher bergen ausländische Märkte mit unterschiedlichen Rechtsordnungen, teilweise unklaren Eigentumsverhältnissen und den unter Umständen fehlenden Möglichkeiten zur effektiven Durchsetzung von Rechten weitere Risiken.
Außenpolitisch und außenwirtschaftsrechtlich hat sich die Lage in den letzten Jahren deutlich verändert. Russland ist als Aggressor durch die Führung eines Angriffskrieges Zielpunkt von Sanktionen und Abhängigkeiten im Rohstoffbereich und anderen Bereichen wurden und werden beseitigt. China wird nicht mehr nur als Wettbewerber, sondern auch als Systemkonkurrent angesehen, dessen wirtschaftliches und politisches Hegemoniestreben auf der einen Seite als Herausforderung wahrgenommen, dessen Markt aber nach wie vor auch als Chance für deutsche und bayerische Exportunternehmen betrachtet wird. Im Inland wiederum werden zunehmend mit berechtigter Nervosität Investitionen anderer Staaten, in Staatshand befindlicher oder von diesen Staaten subventionierter Unternehmen in deutsche Infrastruktur- und Hochtechnologie-Unternehmen beäugt, die wettbewerbsverzerrend wirken und in ausgewählten Fällen auch Fragen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung berühren.
In dieser Gemengelage gilt es, unsere Unternehmen bestmöglich zu unterstützen. Dies bezieht sich sowohl auf die Sicherung bestehender Investitionen im Ausland als auch auf die Schaffung eines fairen Wettbewerbsumfelds gegenüber ausländischen Konkurrenten im heimischen Markt.
Der Arbeitskreis der Juristen fordert deshalb die rechtlichen Instrumente der Exportförderung und -kontrolle auf deutscher und europäischer Ebene zu überprüfen und zu überarbeiten, insbesondere
- Deutschland als Schiedsstandort zu stärken.
- die Zuständigkeit der durch Gesetz vom 4. Juli 2024 geschaffenen Commercial Courts mit Gerichtssprache Englisch entsprechend dem abgelehnten Änderungsantrag der Union vernünftig zu gestalten und den Länderjustizverwaltungen eine entsprechende organisatorische Gestaltungsmöglichkeit (Öffnungsklausel) einzuräumen (Drs. 20/12116).
- sich auch außerhalb Europas, auch durch eine Intensivierung der Wirtschaftsdiplomatie zu Entwicklungsländern, für bessere wechselseitige Anerkennungs- und Vollstreckungsmöglichkeiten privatrechtlicher Urteile einzusetzen und mehr Planungssicherheit bei Auslandsinvestitionen und Absicherung gegen politische Risiken zu gewährleisten.
- den Schutz geistigen Eigentums mit Partnerländern zum Thema zu machen und einzufordern.
- im Rahmen bestehender Beziehungen mit Staatshandelsländern, insbesondere mit China, für faire, gleichgewichtete Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, dabei staatlichen Subventionen in Drittstaaten wirksam zu begegnen und auf dem europäischen Binnenmarkt abzuwehren.
- den strategischen Know-how- und Investitionsschutz im Außenwirtschaftsrecht Deutschlands- und Europas unter Fortsetzung der bisherige EU-Investitionspolitik zu stärken und durch eine gesteigerte nationale Investitionskontrolle zu ergänzen, ohne deutsche und europäische Unternehmen zu benachteiligen.
- bei Verkauf von Unternehmen der Schlüsselindustrie an Inverstoren außerhalb Europas die nationalen und europäischen Interessen stärker zu wahren und negative Auswirkungen fremder Investitionen auf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu vermeiden
- die europäische Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit in empfindlichen und zukunftsträchtigen Bereichen, etwa der Chip-Technologien, zu stärken.
- in Bayern zu prüfen, inwieweit Kompetenzstellen für die Beratung von Unternehmen, die gerade im mittelständischen Bereich neu in den internationalen Austausch gehen, unterstützt und ausgebaut werden können.