Artikel vom 06.06.2018
Arbeitsgruppe Bioethik des AKJ
Aktueller Stand der Arbeitsgruppe Bioethik
Die Arbeitsgruppe Bioethik wurde durch Beschluss des Landesvorstands vom 02.06.2017eingerichtet. Sie traf sich am 07. Oktober 2017 zu ihrer konstituierenden Sitzung, wo Hubertus Freiherr Schenck zu Schweinsberg zum Sprecher der Arbeitsgruppe gewählt wurde. Eingeladen war bei dieser Sitzung die Vorsitzende von Christdemokraten für das Leben, Frau Christiane Lambrecht, die uns einen Überblick über aktuelle Fragen des Lebensrechts und der Bioethik gab.
Aufgrund dieser Sitzung einigten wir uns darauf, uns auf die Fragen der Fortpflanzungsmedizin, der vorgeburtlichen Untersuchungen und des Embryonenschutzes zu konzentrieren. Das Themenfeld des Suizids und der Sterbehilfe wurde zurückgestellt, weil zum § 217 StGB, welcher das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz regelt, noch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Wenn dort die Entscheidung ergeht, stellen sich diese Fragen möglicherweise neu.
Zur Fortpflanzungsmedizin ließen wir uns in der darauffolgenden Sitzung am 01. Dezember 2017 von Prof. Dr. med. Christoph von Ritter von RoMed Klinik Prien am Chiemsee zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen der Fortpflanzungsmedizin“ referieren, um uns zunächst einmal ein fundiertes medizinisches und technisches Wissen näherbringen zu lassen.
In der darauffolgenden Diskussion, kam man überein, sich vor dem Einstieg in die genuin rechtspolitische und juristische Diskussion sich noch mit der Frage des Beginns des menschlichen Lebens zu befassen. Dabei handelt es sich schließlich um eine entscheidende Vorfrage zu Betrachtung bestimmter reproduktionsmedizinischer Praktiken wie der Präimplantationsdiagnostik. Hierzu wurde Philosophie-Prof. Dr. Wilhelm Vossenkuhl von der LMU am 26. Februar 2018 eingeladen.
In der Veranstaltung am 20.03.2018 stellte Prof. Dr. jur. Jens Kersten von der LMU den „Augsburg-Münchener Entwurf für ein Fortpflanzungsmedizingesetz“ vor, mit dem mehrere Juraprofessoren gefordert hatten, das bestehende Embryonenschutzgesetz durch ein Fortpflanzungsmedizingesetz zu ersetzen.
Prof. Kersten stand uns auch dankenswerterweise in unserer darauffolgenden Sitzung am 25. April 2018 zur Verfügung. Dort diskutierten wir intensiv Einzelfragen wie die Eizellspende, die Embryonenspende, die Leihmutterschaft und den Umgang mit sog. „überschüssigen“ Embryonen. Diese Fragen wollen wir in unserem nächsten Treffen, das für Mittwoch, den 6. Juni 2018 angesetzt ist, noch weiter vertiefen und dem Landesvorstand anschließend ein Papier vorlegen.
Daraus kann dann möglicherweise ein Antrag entstehen, oder wir können, wenn uns der Landesvorstand entsprechend beauftragt, zu der Thematik etwa eine öffentliche Podiumsdiskussion veranstalten. Für Ihre Anregungen sind wir stets aufgeschlossen.