Artikel vom 10.10.2019
Statement vom CSU-Arbeitskreis Energiewende
CO2-Bepreisung: Eine zentrale Maßnahme zur Senkung der Treibhausgasemission
Im Klimaabkommen von Paris 2015 hat sich die Welt und auch Deutschland verpflichtet, den Anstieg der Erdtemperatur auf deutlich unter 2°C - wenn möglich auf 1,5°C - über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, um unumkehrbare Klimaveränderungen mit verheerenden Auswirkungen und signifikanten ökonomischen Folgekosten zu vermeiden.
Die wesentliche Ursache für die seit der vorindustriellen Zeit beobachteten Klimaänderung von ca. einem Grad Celsius ist der durch anthropogene Aktivitäten verursachte Anstieg der Emission der Treibhausgase (u.a. CO2, CH4, N2O), hier im Wesentlichen durch die Nutzung fossiler Energieträger (Kohle, Erdgas und Erdöl) sowie durch Landnutzungsänderungen.
Um den in Paris beschlossenen Zielkorridor von 1.5-2.0°C zu erreichen dürfen gemäß IPCC- Bericht SR1.5 ab 2019 weltweit noch 378 Mrd. t CO2 bei Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1.5°C bzw. 1128 Mrd. t CO2 bei Begrenzung auf 2.0°C emittiert werden. Bei einer derzeitigen jährlichen CO2-Emission von ca. 42 Mrd. t sieht der Weltklimabeirat dringenden Handlungsbedarf und fordert schnelle weltweite Maßnahmen zur Reduktion der Emission aller Treibhausgase (THG).
Das gesamte Statement finden Sie hier.