Statement vom CSU-Arbeitskreis Energiewende

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Für den Arbeitskreis Energiewende der CSU ist es ein zentrales Anliegen, durch optimale politische Rahmenbedingungen und die Förderung von Innovation unsere Klimaziele zu erreichen. Wir begrüßen deshalb die für 2021 geplante Reform des EEG, sehen aber noch Verbesserungsbedarf und erhebliche Entwicklungspotenziale. 

 
1. Zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele müssen die Ausbauziele, insbesondere bei Windkraft und Photovoltaik, deutlich gesteigert werden.

Nach Ansicht des AKE müssen die Ausbauziele für das Jahr 2030 mindestens verdoppelt und bis 2050 fortgeschrieben werden, wenn die Klimaziele erreicht und die Stromversorgung in Deutschland sichergestellt werden sollen.  

Die im EEG-Entwurf genannten Ausbauzahlen würden – wenn man den für 2029 geplanten jährlichen Zubau von 14,2 GW/a bis 2050 fortschreibt – nicht einmal ausreichen, um im Jahr 2050 den heutigen Strombedarf zu decken. Durch die Substitution fossiler Energieträger durch Strom wird der Strombedarf bis 2050 zusätzlich steigen und sich möglicherweise verdoppeln. Um eine sichere Stromversorgung mit Erneuerbaren Energien (EE) zu gewährleisten und nicht von Stromimporten abhängig zu werden, ist der stärkere Ausbau der Stromerzeugung aus EE, insbesondere bei der Windkraft und Photovoltaik (PV), zwingend erforderlich.
 
2. Eigenverbrauch soll von der EEG-Umlage befreit werden.

Wir fordern die Abschaffung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch von EE- und CO2freien KWK-Strom, auch für jede Form der Speicherung einschl.  Power-to-X-Verfahren sowie für Carbon-Capture-Verfahren. Die Abschaffung der EEG-Umlage soll auch für die Weitervergabe von EE-Strom an Dritte über nichtöffentliche Netze gelten.  

Die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch ist fiskalisch unbedeutend, stellt aber ein massives Hemmnis für den Ausbau von EE-Anlagen und Stromspeicher für den Eigenverbrauch dar und schließt darüber hinaus Bewohner von Mehrfamilienhäusern de facto von der EE- und KWKFörderung aus. Die Abschaffung der EEG-Umlage würde den Ausbau von EE- und CO2-freien KWK-Anlagen erheblich beschleunigen und die Rentabilität von Stromspeichern sowie z.B, Carbon-CaptureVerfahren, Ladestationen steigern. In Verbindung mit einem Anreizprogramm für Stromspeicher und Power-to-X-Verfahren kann die Speicherkapazität deutlich ausgebaut und abgeregelte Leistung besser genutzt werden.
 
3. Der Abbau von wettbewerbsfähigen Ü20-Anlagen muss durch eine Anschlussvergütung vermieden werden.

Wir fordern eine Anschlussvergütung für Strom aus Ü20-Anlagen (Wind und Photovoltaik) in Höhe des Ausschreibungspreises des jeweiligen Vorjahres, jedoch ohne Vergütung im Fall der Abschaltung nach §14 und §15 EEG.

Dadurch wird erreicht, dass mit den jeweils neuesten Anlagen wettbewerbsfähige Ü20-Anlagen nicht aus wirtschaftlichen Gründen abgeschaltet werden, aber auch nur so lang Förderung erhalten, wie sie wettbewerbsfähig bleiben. Der Ausschluss von der Vergütung nach § 15 EEG senkt die Kosten für die Anschlussförderung und erscheint wegen der niedrigeren Fixkosten abgeschriebener Anlagen vertretbar.
 
4. Die Ausschreibungsgrenze für PV-Anlagen soll angehoben und die Ausschreibungspflicht für EE-Anlagen ohne Förderung abgeschafft werden.

Wir fordern, die Ausschreibungsgrenze für PV-Anlagen (insbesondere PV-Aufdachanlagen) mindestens auf 1 MW anzuheben. Darüber hinaus sollen EE-Anlagen aller Art ohne Leistungsbegrenzung von der Pflicht zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren befreit werden, wenn der erzeugte Strom selbst verbraucht oder nach § 21a EEG direkt vermarktet wird, d.h. für den ins Netz eingespeisten Strom keine Leistungen aus dem EEG beansprucht werden. Der Bau von PV-Anlagen auf Freiflächen sollte erleichtert werden.

Dadurch sollen bspw. Bürgerenergieprojekte, Quartierskonzepte sowie kleine und mittelständische Unternehmen weiterhin Strom zum Eigenverbrauch verwenden können. Unternehmen, die den Großteil ihrer erzeugten Energie selbst verbrauchen, sollen leichter und mit höherer Planungssicherheit in EE investieren können. Mittelfristig könnte diese Regelung ein erhebliches Potential an EE-Zubau freisetzen, das zusätzlich zu den Ausschreibungsvolumina realisiert werden kann, ohne Förderkosten zu verursachen und damit die EEG-Umlage in die Höhe zu treiben.
 
5. Weitere Forderungen

Mittelfristig halten wir im Rahmen der Einführung des nationalen Zertifikathandels für Brennstoffemissionen (nEHS) ab 2026 einen grundsätzlichen Umbau der EE-Förderung für notwendig und fordern:  

• die Finanzierung der Einspeisevergütungen aus den Einnahmen des Emissionshandels und stufenweise Abschaffung der EEG-Umlage und der Stromsteuer;

• die Einführung eines europäischen Carbon-Border-Pricing zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und

• die Einführung dynamischer Strompreise und eine grundlegende Reform der Netzentgelte.
 
Ende 2020 sollen in einem Positionspapier des AKE weitere detaillierte Vorschläge präsentiert werden.

Das Statement als pdf zum download finden Sie hier.