MU-Landesverband

Mittelstands-Union: Obergrenze für geringfügige Beschäftigung auf 500 Euro anheben

München - Der CSU-Wirtschaftsflügel fordert die Anhebung der Verdienstobergrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse auf 500 Euro. "Die Obergrenze von 450 Euro ist seit mehr als fünf Jahren nicht mehr angepasst worden. Sie entspricht deshalb nicht mehr den Verhältnissen am Arbeitsmarkt", sagte der Vorsitzende der CSU-Mittelstands-Union (MU), Hans Michelbach, am Mittwoch in München. Nach dem Beschluss des MU-Landesvorstandes soll die Obergrenze für geringfügige Beschäftigung künftig zudem entsprechend der Entwicklung des Mindestlohns angepasst werden.  

Er verwies darauf, dass die monatlichen Tarifverdienste seit 2013 um insgesamt 10,6 Prozent gestiegen sind. Die Obergrenze für geringfügige Beschäftigung sei dagegen im gleichen Zeitraum völlig unverändert geblieben. "Das führt dazu, dass das Stundenkontingent der 450-Euro-Verträge immer geringer wird. Es ist deshalb eindeutig, dass es hier Nachholbedarf gibt", sagte Michelbach, der auch stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) ist.   

Michelbach erinnerte daran, dass in vielen Branchen die Dienstleistungen ohne geringfügig Beschäftige gar nicht erbracht werden könnten. In der Landwirtschaft, in der Gastronomie oder vielen anderen Branchen würden diese Jobs zur Abdeckung saisonaler Spitzen benötigt. +++